Kleinunternehmer kauft in der EU ein: Erwerbsschwelle 12.500 Euro
Als Kleinunternehmer versteuerst du Einkäufe aus anderen EU-Ländern erst, wenn deine Erwerbe 12.500 Euro im Jahr übersteigen (Erwerbsschwelle, § 1a Abs. 3 UStG). Die Kleinunternehmerregelung gilt für deine Verkäufe, nicht für den Einkauf: Der innergemeinschaftliche Erwerb fällt nicht unter § 19 Abs. 1 UStG. Auch unter der Schwelle wirst du erwerbsteuerpflichtig, sobald du gegenüber dem Lieferanten deine USt-IdNr. verwendest.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Schwelle: Bis 12.500 Euro Erwerbe im Vorjahr und voraussichtlich im laufenden Jahr gibt es keinen steuerbaren Erwerb in Deutschland (§ 1a Abs. 3 UStG).
- USt-IdNr.: Wer sie gegenüber dem Lieferanten verwendet, verzichtet auf die Schwelle, mindestens für zwei Kalenderjahre (§ 1a Abs. 4 UStG).
- Ausnahme: Neue Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak, Mineralöl) unterliegen immer der Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 5 UStG).
Was ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb?
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung an dich aus einem anderen EU-Land nach Deutschland gelangt und du als Unternehmer den Gegenstand für dein Unternehmen erwirbst (§ 1a Abs. 1 UStG). Beispiel: Du kaufst Ware bei einem Großhändler in Polen und lässt sie nach Deutschland liefern.
Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer erfasst den Erwerb nicht. Das Bundesfinanzministerium schreibt im Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Die Einfuhr von Gegenständen sowie der innergemeinschaftliche Erwerb durch einen Kleinunternehmer sind nicht von § 19 Abs. 1 UStG erfasst (Abschnitt 19.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Deshalb gibt es eine eigene Regel für dich: die Erwerbsschwelle.
Das heißt für dich: Dein Einkauf in der EU folgt eigenen Regeln, auch wenn deine Verkäufe steuerfrei sind.
Wann gilt die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro?
Kein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn beide Bedingungen des § 1a Abs. 3 UStG erfüllt sind:
- Du führst nur steuerfreie Umsätze aus, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen.
- Der Gesamtbetrag der Entgelte deiner Erwerbe hat 12.500 Euro im Vorjahr nicht überstiegen und wird sie im laufenden Jahr voraussichtlich nicht übersteigen.
Als Kleinunternehmer führst du solche Umsätze aus (§ 19 Abs. 1 UStG; § 15 Abs. 2 UStG).
Wichtig ist, was zählt: die Summe der Entgelte aller Erwerbe aus allen EU-Ländern, ohne Umsatzsteuer. Das Anwendungsschreiben nennt es so: Der Gesamtbetrag der Erwerbe aus allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Abschnitt 1a.1 Abs. 2 UStAE). Hast du die Schwelle im Vorjahr nicht überschritten und erwartest du es auch für das laufende Jahr nicht, kann die Erwerbsbesteuerung unterbleiben, auch wenn die tatsächlichen Erwerbe im Lauf des Jahres 12.500 Euro überschreiten (Abschnitt 1a.1 Abs. 2 Satz 5 UStAE).
| Situation | Folge |
|---|---|
| Erwerbe im Vorjahr bis 12.500 Euro, im laufenden Jahr voraussichtlich auch, keine USt-IdNr. gegenüber dem Lieferanten verwendet | Kein steuerbarer Erwerb in Deutschland |
| Erwerbe im Vorjahr über 12.500 Euro oder im laufenden Jahr voraussichtlich darüber | Steuerbarer Erwerb: Erwerbsbesteuerung |
| USt-IdNr. gegenüber dem Lieferanten verwendet | Verzicht auf die Schwelle: Erwerbsbesteuerung, mindestens zwei Kalenderjahre |
| Neue Fahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtige Waren | Immer Erwerbsbesteuerung |
Das heißt für dich: Rechne deine EU-Einkäufe netto für das Kalenderjahr zusammen und vergleiche sie mit 12.500 Euro.
Was passiert, wenn du über der Schwelle liegst?
Dann entsteht Umsatzsteuer auf den Erwerb. Der Steuersatz richtet sich nach der Ware: grundsätzlich 19 Prozent, für bestimmte Gegenstände 7 Prozent (§ 12 UStG). Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG), die Erwerbsteuer ist also für dich ein Kostenfaktor. Ein Beispiel mit eigenen Zahlen: Du kaufst im Jahr Ware für 20.000 Euro netto aus Polen, die Ware unterliegt 19 Prozent. Die Erwerbsteuer beträgt 3.800 Euro.
Außerdem musst du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, obwohl du Kleinunternehmer bist. Das Gesetz verpflichtet auch Unternehmer dazu, die ausschließlich Steuer für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (innergemeinschaftlicher Erwerb) zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a UStG). § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG lässt § 18 Abs. 4a ausdrücklich unberührt. Voranmeldungen gibst du nur für die Zeiträume ab, in denen du die Steuer für diese Umsätze zu erklären hast.
Das heißt für dich: Über der Schwelle zahlst du Erwerbsteuer ohne Vorsteuerabzug und gibst Voranmeldungen für die Monate oder Quartale mit Erwerben ab.
Was bedeutet es, die USt-IdNr. zu verwenden?
Verwendest du eine dir erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten, gilt das als Verzicht auf die Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 4 Satz 2 UStG). Der Verzicht bindet dich mindestens für zwei Kalenderjahre (§ 1a Abs. 4 Satz 3 UStG). Bei einem Verzicht unterliegt der Erwerb in jedem Fall der Erwerbsbesteuerung (Abschnitt 1a.1 Abs. 2 Satz 8 UStAE).
Als Kleinunternehmer hast du keine USt-IdNr., solange du keine beantragst. Wie das geht und wofür du sie brauchst, steht in Umsatzsteuer-ID beantragen beim BZSt. Gibst du sie bei EU-Lieferanten an, hat das die Folge der Erwerbsbesteuerung. Ob sich das für dich lohnt, ist eine Frage für die Steuerberatung.
Das heißt für dich: Gib deine USt-IdNr. EU-Lieferanten nur an, wenn du die Erwerbsbesteuerung wirklich willst.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Schwelle nur für Warenwerte pro Lieferung prüfen. Sie gilt für die Summe aller Erwerbe eines Jahres.
- Brutto statt netto rechnen. Es zählt das Entgelt ohne Umsatzsteuer.
- Die USt-IdNr. aus Gewohnheit angeben. Sie führt zur Erwerbsbesteuerung, auch unter 12.500 Euro.
- Neue Fahrzeuge und Alkohol, Tabak oder Mineralöl vergessen. Sie fallen nicht unter die Schwelle.
- Nach dem Überschreiten keine Voranmeldung abgeben. Auch als Kleinunternehmer musst du sie für die Erwerbe abgeben.
Das heißt für dich: Führe über deine EU-Einkäufe eine Jahressumme und denke an die Folgen der USt-IdNr.
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- die Umsatzsteuer
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Nicht dabei: VAT GPT entscheidet nicht für dich, ob du die Erwerbsschwelle überschreitest oder deine USt-IdNr. angeben solltest. Das ist keine Steuerberatung. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer beim EU-Einkauf Umsatzsteuer zahlen? Nur wenn dein Erwerb steuerbar ist: wenn du die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro überschreitest, auf sie verzichtest oder neue Fahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtige Waren kaufst (§ 1a UStG).
Wie hoch ist die Erwerbsschwelle? 12.500 Euro Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe, im Vorjahr nicht überstiegen und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht überstiegen (§ 1a Abs. 3 UStG).
Was passiert, wenn ich meine USt-IdNr. dem EU-Lieferanten gebe? Das gilt als Verzicht auf die Erwerbsschwelle und bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre (§ 1a Abs. 4 UStG).
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Einkäufe? Nein. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist von § 19 Abs. 1 UStG nicht erfasst (Abschnitt 19.1 Abs. 1 UStAE).
Muss ich als Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben, wenn ich Ware aus der EU erwerbe? Ja, wenn die Erwerbe steuerbar sind, für die Zeiträume, in denen du die Steuer erklären musst (§ 18 Abs. 4a UStG).
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