OSS-Meldung bei Ist-Versteuerung: In welches Quartal gehört der Verkauf?

Du versteuerst deine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Ist) und fragst dich, ob das auch für die OSS-Meldung gilt? In die OSS-Meldung gehören die Umsätze, für die im Quartal die Steuer entstanden ist (§ 16 Abs. 1d UStG). Wann das ist, regelt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG: mit Ablauf des Quartals, in dem du geliefert hast; die Ist-Versteuerung „bleibt unberührt“. Das ist deutsches Recht und gilt für deutsche Umsatzsteuer. In deiner OSS-Meldung steht aber meist die Umsatzsteuer der Länder deiner Kunden, und wann sie entsteht, bestimmt das Recht des jeweiligen Landes. Die EU-Grundregel ist die Lieferung (Art. 63 MwStSystRL); auf die Zahlung darf ein Land nur abstellen, wenn es das vorsieht (Art. 66 MwStSystRL).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Zeitraum: Die OSS-Meldung gilt je Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d Satz 1 UStG). Abgabe und Zahlung sind bis zum Ende des Monats nach dem Quartal fällig (§ 18j Abs. 4 UStG).
  • Maßstab: In ein Quartal gehören die Umsätze, für die in diesem Quartal die Steuer entstanden ist (§ 16 Abs. 1d Satz 2 UStG).
  • Deutsches Recht: Im OSS-Verfahren entsteht die Steuer mit Ablauf des Quartals der Lieferung; hat dir das Finanzamt die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG gestattet, bleibt sie anwendbar (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG). Das gilt für deutsche Umsatzsteuer.
  • Recht des Ziellandes: Für die Umsatzsteuer eines anderen EU-Landes in deiner Meldung gilt dessen Recht. Die EU-Grundregel ist die Lieferung (Art. 63 MwStSystRL), die Zahlung nur, wenn das Land es vorsieht (Art. 66 Buchst. b MwStSystRL).
  • Sicherer Weg: Melde den Verkauf im Quartal der Lieferung. Willst du für ein Zielland nach Zahlungseingang melden, klär vorher mit deinem Steuerberater, ob dieses Land das für dich vorsieht; das haben wir nicht für jedes Land einzeln geprüft.
  • Fehler: Du korrigierst sie in einer späteren Meldung, bis drei Jahre nach Ablauf der Abgabefrist der ursprünglichen Meldung (§ 18j Abs. 4 Satz 5 UStG).

Was gilt für die OSS-Meldung?

Die Regeln für das Verfahren stehen in § 18j UStG, der Besteuerungszeitraum in § 16 Abs. 1d UStG:

  • Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d Satz 1 UStG), unabhängig davon, ob du in Deutschland monatlich oder vierteljährlich voranmeldest.
  • Du berechnest die Steuer selbst und übermittelst die Meldung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Quartals. Die Steuer ist am letzten Tag des folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 UStG).
  • Nach der BZSt-Übersicht heißt das: 1. Quartal bis 30. April, 2. Quartal bis 31. Juli, 3. Quartal bis 31. Oktober, 4. Quartal bis 31. Januar des Folgejahres.
  • Auch ohne Umsätze im Quartal gibst du eine Meldung ab (Nullmeldung).

Wie oft du meldest und welche Umsätze hineingehören, steht in OSS-Meldung: Wie oft und wann? und OSS-Meldung: Welche Umsätze gehören hinein?.

Was die Ist-Versteuerung regelt und was nicht

Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde; eine Anzahlung vor der Lieferung versteuerst du schon im Zeitraum, in dem du sie erhältst (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Bei der Ist-Versteuerung entsteht sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du das Entgelt vereinnahmt hast (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Ist-Versteuerung bekommst du nur auf Antrag vom Finanzamt, zum Beispiel wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug (§ 20 UStG). Den Unterschied im Alltag erklärt Ist-Versteuerung oder Soll-Versteuerung.

Für das OSS-Verfahren hat § 13 eine eigene Regel: Die Steuer entsteht mit Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, und „Buchstabe b bleibt unberührt“ (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG). Hat dir das Finanzamt die Ist-Versteuerung gestattet, zählt nach deutschem Recht also auch im OSS der Zahlungseingang. Deutsches Recht bestimmt aber nur, wann deutsche Umsatzsteuer entsteht. Für einen Verkauf nach Österreich meldest du österreichische Umsatzsteuer, und wann sie entsteht, regelt österreichisches Recht. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die alle EU-Länder umsetzen, sagt: Der Steueranspruch entsteht, wenn die Lieferung bewirkt wird (Art. 63 MwStSystRL). Ein Land kann für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Unternehmern vorsehen, dass er spätestens bei der Vereinnahmung des Preises entsteht (Art. 66 Buchst. b MwStSystRL). Die BZSt-Seiten zum One-Stop-Shop nennen dazu nur das Quartal und die Fristen.

In welches Quartal gehört der Verkauf?

Für deine OSS-Meldung heißt das: Ordne einen Verkauf dem Quartal zu, in dem du geliefert hast. Das ist die EU-Grundregel, und die EU-Kommission beschreibt die Umsätze in der Meldung als die im Meldezeitraum ausgeführten. Nach dem Zahlungseingang ordnest du nur zu, wenn für den Umsatz die Ist-Versteuerung gilt: bei deutscher Umsatzsteuer mit der Genehmigung nach § 20 UStG, bei der Umsatzsteuer eines anderen Landes nur, wenn dieses Land das vorsieht.

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen:

Bestellung und Lieferung nach Österreich28.09.2026 bis 30.09.2026
Amazon zahlt aus12.10.2026
Zuordnung nach dem Quartal der Lieferung (Grundregel)3. Quartal, Meldung und Zahlung bis 31.10.2026
Zuordnung nach dem Quartal der Zahlung (nur wenn für den Umsatz Ist-Versteuerung gilt)4. Quartal, Meldung und Zahlung bis 31.01.2027

Im zweiten Fall meldest du den Umsatz drei Monate später. Gilt für ihn keine Ist-Versteuerung, ist deine Meldung für das 3. Quartal unvollständig und die Steuer zu spät gezahlt. Wer seine Pflichten im Verfahren wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen (§ 18j Abs. 6 UStG). Deshalb ist es riskant, im Zweifel auf die Auszahlung zu warten.

Unser Rat: Melde im Quartal der Lieferung, bis dein Steuerberater dir bestätigt hat, dass für deine Verkäufe in ein bestimmtes Land die Zahlung zählt. Wende die Zuordnung dann durchgängig an. Wie Amazon-Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind, steht in Amazon-Auszahlung versteuern.

Gutschriften, Erstattungen und Fehler

Stellst du eine Gutschrift in einem späteren Quartal aus, buchst du sie nach dem Leitfaden der EU-Kommission nicht ins neue Quartal, sondern korrigierst die OSS-Meldung des Zeitraums, in dem du den Umsatz gemeldet hattest. In der Meldung gibt es dafür einen eigenen Teil für Korrekturen. Berichtigungen innerhalb von drei Jahren zeigst du mit einer späteren Steuererklärung an und gibst dabei den Zeitraum an, den du berichtigst (§ 18j Abs. 4 UStG).

Häufige Fehler

  • Die Ist-Versteuerung aus der Voranmeldung blind übernehmen. Nach deutschem Recht gilt sie auch im OSS, aber nur für deutsche Umsatzsteuer; für die Steuer eines anderen Landes entscheidet dessen Recht.
  • Auf die Auszahlung warten. Dann kann ein Verkauf aus dem 3. Quartal erst im 4. Quartal auftauchen, obwohl die Frist für das 3. Quartal schon läuft.
  • Die Nullmeldung vergessen. Auch ohne Umsätze im Quartal musst du melden.
  • Die Zahlung zu spät veranlassen. Das Geld muss bis zum Ende des Folgemonats bei der Bundeskasse sein; Lastschrift gibt es nicht.
  • Eine Gutschrift im neuen Quartal absetzen. Sie ist eine Korrektur des alten Zeitraums.

So hilft dir VAT GPT

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben.

  1. Du lädst deine Amazon- oder eBay-Berichte als CSV hoch. VAT GPT liest sie ein und sortiert die Verkäufe nach Deutschland und OSS.
  2. Welchem Zeitraum ein Verkauf zugeordnet wird, richtet sich in VAT GPT nach dem Transaktionsdatum der Zeile in deinem Bericht (bei Amazon-Berichten die Spalte TRANSACTION_COMPLETE_DATE).
  3. VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder; du prüfst sie. Mit Pro sendest du sie an das BZSt.

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Häufige Fragen

Gilt meine Ist-Versteuerung auch für die OSS-Meldung? Für deutsche Umsatzsteuer ja: Im OSS-Verfahren entsteht die Steuer mit Ablauf des Quartals der Lieferung, die Ist-Versteuerung bleibt unberührt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG). Für die Umsatzsteuer eines anderen EU-Landes entscheidet dessen Recht; die EU-Grundregel ist die Lieferung (Art. 63 MwStSystRL).

In welches Quartal gehört eine Bestellung, die im nächsten Quartal ausgezahlt wird? In das Quartal der Lieferung, es sei denn, für den Umsatz gilt die Ist-Versteuerung: bei deutscher Umsatzsteuer mit Genehmigung nach § 20 UStG, bei der Steuer eines anderen Landes nur, wenn dieses Land das vorsieht. Im Zweifel meldest du im Quartal der Lieferung.

Bis wann muss ich die OSS-Meldung abgeben? Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Das Geld muss dann auch bei der Bundeskasse sein.

Muss ich melden, wenn ich nichts verkauft habe? Ja, als Nullmeldung.

Was ist, wenn ich ein Quartal falsch gemeldet habe? Du berichtigst es in einer späteren Meldung unter Angabe des Zeitraums, bis drei Jahre nach Ablauf der Abgabefrist der ursprünglichen Meldung.

Zahlungsdatum oder Lieferdatum: Was gilt für die OSS-Meldung? Verkäufer fragen im Netz genau das: ob das Zahldatum oder das Lieferdatum zu berücksichtigen ist. Grundregel ist das Lieferdatum: Die Steuer entsteht mit Ablauf des Quartals, in dem du geliefert hast (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG, Art. 63 MwStSystRL). Das Zahldatum zählt nur bei Ist-Versteuerung, und für die Steuer eines anderen EU-Landes nur, wenn dieses Land das vorsieht (Art. 66 Buchst. b MwStSystRL).

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Quellen