Post zum OSS vom Finanzamt im Ausland oder vom BZSt: Was tun?

Du hast Post zum OSS bekommen, vom BZSt oder von einem Finanzamt in einem anderen EU-Land? Lies zuerst: Wer schreibt, für welches Quartal, und was wird verlangt? Dann legst du das neben deine Meldung und deinen Zahlungsbeleg. Hier steht, welche Schreiben es gibt und wie du jeweils antwortest.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Erst vergleichen, dann handeln: Betrag, Land und Quartal im Brief gegen deine Meldung und deinen Zahlungseingang prüfen.
  • Hat ein Land gemahnt, zahlst du nur noch an dieses Land, nicht mehr an Deutschland.
  • Nicht liegen lassen: Wer drei Zeiträume in Folge nicht auf Erinnerungen reagiert, riskiert den Ausschluss aus dem OSS.

Wer schreibt mir überhaupt?

Im OSS gibt es drei Absender, und sie wollen Verschiedenes von dir.

AbsenderTypischer AnlassWas es bedeutet
BZStErklärung oder Zahlung fehltErste Erinnerung am zehnten Tag nach Fälligkeit, elektronisch
Land, in das du verkauft hastBZSt-Erinnerung blieb ohne FolgeWeitere Erinnerungen, Festsetzung und Einziehung der Steuer liegen jetzt bei diesem Land
Ein EU-Land, solange du nicht am OSS teilnimmstRegistrierung fehlt oder kam zu spätDas Land fordert Registrierung und Steuer direkt

Das BZSt schreibt im OSS über das BZStOnline-Portal: Erinnerungen und Rückmeldungen kommen laut BZSt dort an. Schalte deshalb die Benachrichtigungsfunktion im Portal ein und schau regelmäßig in dein Postfach.

Ich habe gezahlt, und ein Land fordert trotzdem Geld

Das ist der Fall, der Händler am meisten ärgert. In Verkäuferforen berichtet ein Händler, dass er an die Bundeskasse gezahlt hatte und Frankreich dennoch einen Betrag forderte, und zwar den gesamten gemeldeten Betrag für alle Länder. Ob das im Einzelfall berechtigt ist, kann nur das Schreiben selbst und dein Zahlungsweg zeigen. Auch kleine Forderungen kommen vor: In einem Händlerforum berichten mehrere Verkäufer von Zahlungsaufforderungen aus Spanien, meist zwischen 8 und 16 Euro, später auch höher, obwohl sie ans BZSt gezahlt hatten. Eine dort zitierte Antwort nennt den Grund: Das Geld war zwei Tage nach der Frist eingegangen, und Spanien und die Niederlande setzen für jeden Tag Verspätung Säumniszuschläge fest. Das sind Berichte von Händlern, keine Regel. Überweise deshalb so früh, dass das Geld vor dem Fälligkeitstag bei der Bundeskasse ist. Entscheidend ist, wann dein Geld bei der Bundeskasse eingegangen ist. Diese Punkte prüfst du der Reihe nach:

  1. Ist die Zahlung angekommen? Als gezahlt gilt die Steuer erst, wenn das Geld bei der Bundeskasse eingegangen ist, und das bis zum Ende des Monats nach dem Quartal. Eine Überweisung, die später ankommt, ist verspätet. Lastschrift gibt es im OSS nicht.
  2. War der Verwendungszweck richtig? Das BZSt verlangt dein Kassenzeichen und den Besteuerungszeitraum. Fehlt die passende Referenz, klärt das BZSt den Fall und gibt die Zahlung im Zweifel zurück.
  3. Steht im Brief nur der Anteil dieses Landes? In deiner Erklärung steht für jedes Land ein eigener Saldo. Ein Land kümmert sich um die Steuer, die auf seine Umsätze entfällt. Ein Betrag, der zu diesem Saldo nicht passt, ist ein Grund für eine Rückfrage, nicht für eine zweite Zahlung ins Blaue.
  4. Hat das Land schon gemahnt? Dann gilt: Du kannst nicht mehr an das BZSt zahlen, sondern musst an das Land selbst zahlen. Zahlst du trotzdem nach Deutschland, leitet das BZSt den Betrag nicht weiter, sondern erstattet ihn dir.

Weißt du nach diesen vier Punkten, was los ist, antwortest du dem Absender mit Kopien: Meldung, Zahlungsbeleg mit Datum, Kassenzeichen. Bleibt unklar, ob du zahlen musst, ist das ein Fall für deinen Steuerberater. Wie die Zahlung im OSS läuft, steht in OSS-Meldung bezahlen.

Post vom BZSt: Erinnerung zur Erklärung oder Zahlung

Eine Erinnerung heißt nicht, dass etwas verloren ist. Sie kommt, wenn bis zum Fälligkeitstag nichts angekommen ist. Für das dritte Quartal 2026 ist das der 31. Oktober 2026, die Erinnerung folgt also rund um den 10. November 2026.

  • Erklärung fehlt: Du kannst sie weiter beim BZSt einreichen, auch nachdem andere Länder erinnert haben, bis zu drei Jahre nach dem Abgabetermin. Danach reichst du direkt bei den Ländern ein.
  • Zahlung fehlt oder ist zu niedrig: Das BZSt erinnert am zehnten Tag nach dem Zahlungstermin. Zahlungspläne oder Stundungen gibt es über das BZSt nicht; sie lassen sich nur mit dem jeweiligen Land vereinbaren.
  • Nicht ignorieren: Erinnerungen für drei Zeiträume in Folge, auf die du binnen zehn Tagen nicht reagierst, führen zum Ausschluss. Bei der Zahlung gilt das nicht, wenn der offene Betrag je Zeitraum unter 100 Euro liegt. Was dann gilt, steht in OSS-Ausschluss und Sperre.

Für Verspätungsfolgen sind die Länder zuständig: Strafen und Zuschläge für verspätete Erklärung oder Zahlung richten sich nach deren eigenen Regeln.

Post aus einem EU-Land, obwohl du (noch) nicht am OSS teilnimmst

Hast du die 10.000-Euro-Schwelle überschritten und dich nicht rechtzeitig angemeldet, gibt es dafür eine harte Grenze: Nach dem zehnten Tag des Folgemonats ist eine rückwirkende Registrierung nicht möglich. Der Vorteil des OSS ist ja gerade, dass du dich nicht in jedem Land registrieren musst. Ohne Teilnahme entfällt dieser Vorteil, und die Länder können sich direkt bei dir melden. Wie du in dieser Lage vorgehst, steht in OSS-Registrierung zu spät.

Wem antworte ich, und wie?

  • Dem BZSt antwortest du im BZStOnline-Portal. Nachrichten, Mitteilungen und Bescheide stehen in deiner Vorgangsübersicht. Belege reichst du über das Formular zum Nachreichen von Unterlagen nach.
  • Einem Land im Ausland antwortest du dort, wo und wie das Schreiben es nennt, und innerhalb der Frist im Brief. Kopien von Meldung und Zahlungsbeleg gehören dazu.
  • Übersetzung: Verstehst du das Schreiben nicht, lass es übersetzen, bevor du zahlst oder widersprichst.
  • Bewahren: Bewahre alle Unterlagen zum OSS zehn Jahre auf; auf Anfrage müssen sie elektronisch vorliegen: Aufbewahrungsfristen.

Häufige Fehler

  • Ein Schreiben liegen lassen, weil es fremdsprachig ist oder nach einer Betrugsmasche aussieht. Prüfe den Absender über die offizielle Website der Behörde, nicht über die Kontaktdaten im Schreiben. Ist es echt, antworte innerhalb der Frist.
  • Doppelt zahlen, ohne vorher Meldung und Zahlungseingang zu vergleichen.
  • An Deutschland zahlen, obwohl das Land schon gemahnt hat. Der Betrag wird nicht weitergeleitet, sondern dir erstattet.
  • Zahlen ohne Kassenzeichen im Verwendungszweck.
  • Das BZSt-Postfach nicht lesen. Die Kommunikation läuft dort.
  • Erinnerungen dreimal nacheinander stehen lassen.

So hilft dir VAT GPT dabei

  1. Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte des Quartals hoch.
  2. VAT GPT schlüsselt die Umsätze nach Land auf. Du siehst für jedes EU-Land die Summe, die in deine OSS-Meldung gehört, und kannst sie mit dem Betrag im Brief vergleichen.
  3. Das Senden der OSS-Meldung an das BZSt ist ein Pro-Feature. Nach erfolgreicher Übermittlung zeigt VAT GPT dir Anweisungen zur Zahlung an die Bundeskasse an. Bei einer Zahlung oder Erstattung legt VAT GPT eine Übermittlungsbestätigung mit Transferticket und Aufstellung nach Ländern als PDF in deinem Konto ab, damit du sie bei Rückfragen zur Hand hast.

Es gibt Free, Go und Pro. Jetzt kostenlos testen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich zahlen, obwohl ich schon an die Bundeskasse gezahlt habe? Das hängt vom Brief ab. Kam deine Zahlung rechtzeitig an und mit der richtigen Referenz, ist sie Teil deiner Meldung. Hat ein Land schon gemahnt, zahlst du nur noch dorthin.

Was kostet es, wenn ich zu spät melde? Das entscheidet das jeweilige Land nach seinem eigenen Recht.

Kann ich eine fehlende Meldung nachreichen? Ja, beim BZSt bis zu drei Jahre nach dem Abgabetermin.

Kommt Post vom BZSt auch auf Papier? Das BZSt sagt, dass seine Kommunikation im OSS über das Portal läuft. Bist du unsicher, ob ein Schreiben echt ist, frag über das Portal nach.

Wann ist das ein Fall für den Steuerberater? Wenn Beträge nicht zu deiner Meldung passen oder ein Land Strafen androht.

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Quellen