OSS-Registrierung in Europa: welches der drei Verfahren brauchst du?

Du verkaufst an Privatkunden in mehreren EU-Ländern und willst dich nicht überall registrieren? Dann gibt es drei One-Stop-Shop-Verfahren: das Union-OSS für Warenverkäufe innerhalb der EU und für Dienstleister aus der EU, das Nicht-EU-OSS für Dienstleister aus Drittländern und das Import-OSS für Waren bis 150 Euro aus Drittländern. Du meldest dich nur in einem Land an; bist du in Deutschland ansässig, ist das das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Union-OSS: für Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU (auch von Unternehmern außerhalb der EU) und für Dienstleistungen von Unternehmern aus der EU; bist du in der EU ansässig, meldest du dich in deinem Land an; Meldezeitraum ist das Quartal (§ 18j UStG).
  • Nicht-EU-OSS: für Unternehmer außerhalb der EU, die Dienstleistungen an Privatkunden in der EU erbringen; Meldezeitraum ist das Quartal (§ 18i UStG).
  • Import-OSS: für Fernverkäufe aus Drittländern in Sendungen bis 150 Euro; Meldezeitraum ist der Monat (§ 18k UStG).

Welches OSS-Verfahren passt zu mir?

Du bist …Du verkaufst …VerfahrenRechtsgrundlage
in der EU ansässig (bei Warenverkäufen innerhalb der EU auch außerhalb)Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-LändernUnion-OSS§ 18j UStG
außerhalb der EU ansässigDienstleistungen an Privatkunden in der EUNicht-EU-OSS§ 18i UStG
Verkäufer von Waren aus einem DrittlandWaren in Sendungen bis 150 Euro Sachwert an Privatkunden in der EUImport-OSS§ 18k UStG

Das heißt für dich: Verkaufst du aus Deutschland Waren aus deinem EU-Lager an Privatkunden in anderen EU-Ländern, ist das Union-OSS dein Verfahren.

In welchem Land melde ich mich an?

Im Union-OSS melden sich im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer nur in dem EU-Land an, in dem sie ansässig sind; im Inland ansässige Unternehmer melden sich nur im Inland an (§ 18j Abs. 2 UStG). Zuständig ist im Inland das BZSt. Die Anzeige geht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle, und zwar vor Beginn des Besteuerungszeitraums, ab dem du das Verfahren nutzen willst.

Das heißt für dich: Als Verkäufer mit Sitz in Deutschland meldest du dich nicht in Frankreich oder Italien an, sondern einmal beim BZSt; die Schritte stehen unter OSS-Registrierung beim BZSt.

Gilt das Verfahren für alle EU-Länder?

Ja. Die Teilnahme am Union-OSS ist nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten und alle erfassten Umsätze möglich. Dienstleistungen an Privatkunden erfasst es nur für die Länder, in denen du weder Sitz noch Betriebsstätte hast (§ 18j Abs. 1 UStG). Aufhören kannst du nur mit Wirkung vom Beginn eines Besteuerungszeitraums, und du musst es vor dessen Beginn erklären.

Das heißt für dich: Du kannst dir nicht zwei Länder herauspicken und für den Rest lokal registriert bleiben; wer das will, wählt statt des OSS die Registrierung im jeweiligen Land.

Wie oft melde ich, und wann ist die Frist?

Im Union-OSS und im Nicht-EU-OSS ist der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr, im Import-OSS der Kalendermonat (§ 16 Abs. 1c, 1d und 1e UStG). Für das Union-OSS sind Meldung und Zahlung bis zum Ende des Monats nach dem Quartal fällig, also bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar; alle Termine stehen in der Tabelle unter OSS-Meldung abgeben.

Das heißt für dich: Im Union-OSS sind es vier Meldungen im Jahr; im Import-OSS zwölf.

Was ist mit der Schwelle von 10.000 Euro?

Bist du nur in einem EU-Land ansässig, bleibt es bei der Umsatzsteuer deines Landes, solange deine Fernverkäufe in andere EU-Länder zusammen mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden 10.000 Euro netto im Vorjahr nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht überschreiten (§ 3c Abs. 4 UStG). Darüber gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes; die kannst du im Union-OSS erklären und zahlen, statt dich in jedem Land zu registrieren. Die Einzelheiten stehen unter OSS-Meldung abgeben.

Das heißt für dich: Unter der Schwelle brauchst du das OSS für diese Verkäufe nicht, es sei denn, du verzichtest freiwillig auf die Schwelle (das bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre); darüber meldest du im OSS oder registrierst dich im Zielland.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT hat eine eigene Seite „OSS-Registrierung“ mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch das Registrierungsformular. Die Registrierungsanzeige reichst du im BZStOnline-Portal ein. Ist die Registrierung durch, geht es in VAT GPT in drei Schritten weiter:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.

Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Kann ich mich als deutscher Verkäufer in einem anderen EU-Land für das OSS anmelden? Nein. Im Inland ansässige Unternehmer können die Teilnahme am Union-OSS nur im Inland anzeigen, also beim BZSt.

Brauche ich das Import-OSS für Verkäufe aus dem EU-Lager? Nein. Das Import-OSS betrifft Waren, die aus einem Drittland in Sendungen bis 150 Euro in die EU kommen.

Muss ich das OSS nutzen? Nein. Die Alternative ist die Registrierung in jedem Zielland; die Abwägung zeigt OSS oder Registrierung im Zielland.

Wie melde ich mich vom OSS ab? Die Abmeldung gilt nur mit Wirkung vom Beginn eines Besteuerungszeitraums und ist vor dessen Beginn zu erklären.

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Quellen