PayPal-Gebühren und Umsatzsteuer: Gibt es Vorsteuer?
Du verkaufst und lässt dich per PayPal bezahlen, und auf der Abrechnung stehen Gebühren. Trägst du dafür Vorsteuer in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein? Kurz: Nur wenn auf die Gebühr Umsatzsteuer anfällt. PayPal schreibt in seinen Nutzungsbedingungen, dass für PayPal-Services in der EU keine Umsatzsteuer anfällt. Dann gibt es nichts abzuziehen, die Gebühr bleibt aber eine Betriebsausgabe.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Vorsteuer setzt voraus, dass dir ein anderer Unternehmer Umsatzsteuer berechnet hat und du eine Rechnung dafür besitzt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Fällt auf die PayPal-Gebühr keine Steuer an, gibt es keine Vorsteuer.
- PayPal nennt sich in den Nutzungsbedingungen Bank und schreibt: „Als Bankdienstleistung fällt für PayPal-Services in der EU keine Umsatzsteuer an.“
- EÜR: Die Gebühr zählt als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG), auch ohne Vorsteuer.
Hat die PayPal-Gebühr Umsatzsteuer?
Die Angaben von PayPal sind der Ausgangspunkt. Die Leistungen für registrierte Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum erbringt laut den Nutzungsbedingungen PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, lizenziert als Bank. Im Abschnitt „Steuern und Berichterstattung“ steht außerdem, dass du allein dafür verantwortlich bist, deine Steuern zu bemessen und abzuführen, und dass PayPal nicht prüft, ob auf deine Transaktion Steuern anfallen.
Dazu passt das Gesetz: Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze „im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr“. Ob eine Gebühr darunter fällt, entscheidet die Art der Leistung, nicht der Ausweis auf der Abrechnung: Abziehen kannst du nur gesetzlich geschuldete Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG), und eine steuerpflichtige Leistung eines Unternehmers aus Luxemburg kommt ohne deutsche Umsatzsteuer, weil dann du die Steuer schuldest (§ 13b UStG, siehe unten).
Die Nutzungsbedingungen tragen ein Datum („Letzte Aktualisierung 7. September 2026“, abgerufen am 27. Oktober 2026). Lies bei einer Prüfung die Fassung nach, die zum Zeitpunkt der Gebühr galt.
Was heißt das für die Vorsteuer?
Vorsteuer darfst du abziehen für „die gesetzlich geschuldete Steuer“ auf Leistungen, die ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt hat, und du brauchst eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Ist die Leistung steuerfrei, ist keine Steuer geschuldet, die du abziehen könntest.
Für die Voranmeldung heißt das: Ist die Gebühr steuerfrei, wie PayPal angibt, trägst du dafür weder Vorsteuer noch Steuer nach § 13b UStG ein. Mehr zum Eintragen: Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben.
Muss ich Reverse Charge anwenden, weil PayPal in Luxemburg sitzt?
Der Sitz in Luxemburg ist der Grund, warum die Frage aufkommt. Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer bei „nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtigen“ sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, und der Leistungsempfänger schuldet sie, wenn er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 UStG). Die Vorschrift setzt also eine steuerpflichtige Leistung voraus. Ist die Gebühr nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei, gibt es keine steuerpflichtige Leistung, für die du Steuer anmelden müsstest.
Ob ein Fall bei dir anders liegt, etwa bei Leistungen von PayPal, die keine Zahlungsdienste sind, klärst du mit deinem Steuerberater. Das Verfahren selbst erklärt dieser Artikel: Reverse Charge nach § 13b UStG.
Wie buchst du die Gebühr in der EÜR?
Betriebsausgaben sind „die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“ (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei der EÜR setzt du als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben an (§ 4 Abs. 3 EStG). Die PayPal-Gebühr für deine Verkäufe ist betrieblich veranlasst und gehört als eigene Ausgabe in die EÜR, in der Höhe, die auf der Abrechnung steht.
Für die Umsatzsteuer ist dein Entgelt, was du als Gegenleistung für deine Leistung erhältst, abzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 UStG). Rechne deshalb mit dem Verkaufspreis, nicht mit dem Betrag, der nach der Gebühr auf dem Konto landet. Welche Ausgaben noch in die EÜR gehören: Betriebsausgaben-Liste für die EÜR.
Gilt das auch für die Gebühren von Marktplätzen?
Nicht automatisch. Marktplätze bieten andere Leistungen an als Zahlungsdienste, und ihre Rechnungen weisen Umsatzsteuer aus oder nicht je nach Art der Gebühr. Lies deshalb pro Marktplatz nach: eBay-Gebühren und Vorsteuer und Amazon-Gebühren absetzen und Vorsteuer.
Häufige Fehler
- Vorsteuer aus dem Bauch eintragen. Auf eine steuerfreie Gebühr ist keine Steuer geschuldet, also gibt es nichts abzuziehen.
- Die Gebühr gar nicht buchen. Sie ist eine Betriebsausgabe, auch ohne Vorsteuer.
- Den Auszahlungsbetrag als Einnahme buchen. Für die Umsatzsteuer zählt das Entgelt, das du für deinen Verkauf erhältst.
- Die Nutzungsbedingungen als Rechnung nehmen. Für die Buchung brauchst du die Abrechnung mit den Gebührenbeträgen.
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Häufige Fragen
Sind PayPal-Gebühren umsatzsteuerpflichtig? PayPal schreibt in seinen Nutzungsbedingungen: „Als Bankdienstleistung fällt für PayPal-Services in der EU keine Umsatzsteuer an.“ Die Steuerbefreiung für den Zahlungs- und Überweisungsverkehr steht in § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG.
Kann ich Vorsteuer aus PayPal-Gebühren ziehen? Nur auf gesondert ausgewiesene, gesetzlich geschuldete Steuer mit Rechnung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Sind PayPal-Gebühren Betriebsausgaben? Ja, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).
Muss ich wegen des Luxemburger Sitzes Reverse Charge machen? § 13b Abs. 1 UStG betrifft steuerpflichtige Leistungen. Eine nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfreie Gebühr ist keine solche Leistung.
Weiterlesen
- Reverse Charge nach § 13b UStG: Wann du die Umsatzsteuer schuldest
- Betriebsausgaben-Liste für die EÜR
- eBay-Gebühren und Vorsteuer
- Amazon-Gebühren absetzen und Vorsteuer
- Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.