Steuern zurücklegen als Online-Händler: So rechnest du
Die Umsätze steigen und du fragst dich, wie viel von dem Geld auf dem Konto dir gehört. Eine feste Prozentzahl gibt das Gesetz nicht vor. Du legst für drei Steuern zurück, jede rechnest du aus deinen eigenen Zahlen: die Umsatzsteuer, die du eingenommen hast, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Umsatzsteuer: Das Geld gehört dir nicht. Du berechnest die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst und zahlst sie am zehnten Tag nach dessen Ablauf, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 18 Abs. 1, 6 UStG). Leg sie jeden Monat zur Seite.
- Einkommensteuer: Sie hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Den Tarif für 2026 gibt § 32a EStG vor.
- Gewerbesteuer: Sie hängt vom Gewerbeertrag ab, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach einem Freibetrag von 24.500 Euro, und vom Hebesatz deiner Gemeinde.
Wie viel Prozent legst du zurück?
Es gibt keine Regel, die für jeden gilt. Ein Pauschalwert, den du irgendwo liest, passt zu einem anderen Gewinn, einem anderen Familienstand und einer anderen Gemeinde. Besser ist eine Schätzung in drei Schritten: Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen, Einkommensteuer aus dem voraussichtlichen Gewinn, Gewerbesteuer aus demselben Gewinn. Du kannst sie jederzeit mit neuen Zahlen wiederholen.
Umsatzsteuer: monatlich zur Seite legen
Als Regelbesteuerer hast du in deinen Verkaufspreisen Umsatzsteuer eingenommen, die du an das Finanzamt weitergibst. Das Gesetz verlangt eine Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in der du die Steuer selbst berechnest, und die Vorauszahlung ist an diesem zehnten Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG); mit Dauerfristverlängerung verschieben sich beide Fristen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, § 46 UStDV): Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; ist die Steuer des Vorjahres höher als 9.000 Euro, ist es der Kalendermonat. Betrug sie nicht mehr als 2.000 Euro, kann das Finanzamt dich von den Voranmeldungen befreien. Warst du im Vorjahr nur einen Teil des Jahres tätig, rechnest du die Steuer in eine Jahressteuer um; fängst du 2026 erst an, zählt die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres (§ 18 Abs. 2 UStG).
Praktisch: Überweise die berechnete Umsatzsteuer monatlich auf ein eigenes Konto, nicht erst, wenn die Voranmeldung fällig ist. Von der Umsatzsteuer, die du eingenommen hast, ziehst du die Vorsteuer aus Rechnungen ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Wie die Voranmeldung abläuft: Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer: ein Beispiel mit Zahlen
Das Beispiel ist eine Rechnung, keine Beratung. Es zeigt, wie du vorgehst; deine Zahlen sehen anders aus.
Annahmen (Veranlagungsjahr 2026): Gewinn aus dem Gewerbebetrieb 40.000 Euro. Zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro, weil das Beispiel 5.000 Euro für Abzüge annimmt (etwa Sonderausgaben). Ledig, Einzelveranlagung, ein Gewerbebetrieb, keine weiteren Einkünfte. Gewerbeertrag gleich Gewinn, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Hebesatz der Gemeinde 400 Prozent. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht eingerechnet.
Einkommensteuer nach dem Tarif 2026. Das zu versteuernde Einkommen liegt zwischen 17.800 und 69.878 Euro. § 32a Abs. 1 EStG gibt dafür die Formel (173,10 • z + 2.397) • z + 1.034,87 vor, mit z als einem Zehntausendstel des 17.799 Euro übersteigenden Teils. Hier ist z = (35.000 − 17.799) / 10.000 = 1,7201. Ergebnis: (173,10 • 1,7201 + 2.397) • 1,7201 + 1.034,87 = 5.670,1, abgerundet 5.670 Euro. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro; bis dahin ist der Tarif null.
Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet und bei natürlichen Personen um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG): 40.000 − 24.500 = 15.500 Euro. Darauf gilt die Steuermesszahl 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG): 542,50 Euro Steuermessbetrag. Mit dem Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) ergibt sich bei 400 Prozent: 542,50 • 4 = 2.170 Euro.
Anrechnung der Gewerbesteuer. Nach § 35 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer bei gewerblichen Einkünften um das Vierfache des Steuermessbetrags, höchstens um den Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag), und höchstens um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Hier: 4 • 542,50 = 2.170 Euro; der Ermäßigungshöchstbetrag ist 5.670 Euro, weil alle Einkünfte gewerblich sind, und die Gewerbesteuer beträgt 2.170 Euro. Die Einkommensteuer sinkt also auf 5.670 − 2.170 = 3.500 Euro.
Summe im Beispiel: 3.500 + 2.170 = 5.670 Euro. Das sind in diesem Beispiel rund 14 Prozent des Gewinns, bei anderen Zahlen anders. Mehr zur Gewerbesteuer für Händler: Gewerbesteuer für Amazon-Händler.
Den Hebesatz deiner Gemeinde setzt die Gemeinde fest; hat sie keinen höheren bestimmt, beträgt er 200 Prozent, ab dem Erhebungszeitraum 2027 280 Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2, § 36 Abs. 5b GewStG). Frag bei deiner Gemeinde nach dem Satz, bevor du rechnest.
Vorauszahlungen: wann sie fällig werden
Die Einkommensteuer zahlst du nicht erst mit dem Bescheid. Du hast am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen zu entrichten (§ 37 Abs. 1 EStG), die das Finanzamt durch Vorauszahlungsbescheid festsetzt (§ 37 Abs. 3 EStG). Sie richten sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer der letzten Veranlagung. Erwartest du für das laufende Jahr deutlich mehr oder weniger, kann das Finanzamt sie bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden 15. Kalendermonats anpassen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Wie du eine Anpassung beantragst: Einkommensteuer-Vorauszahlung anpassen.
Häufige Fehler
- Die Umsatzsteuer mit dem Gewinn verwechseln. Sie gehört nicht zu deinem Gewinn, sondern geht an das Finanzamt.
- Nur auf eine Prozentzahl vertrauen. Rechne mit deinem Gewinn, deinem Tarif und deinem Hebesatz.
- Die Gewerbesteuer vergessen. Sie fällt über den Freibetrag hinaus an.
- Die Vorauszahlungstermine übersehen. 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
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Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Einnahmen muss ich zurücklegen? Das Gesetz kennt keine feste Prozentzahl. Rechne Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer aus deinen Zahlen.
Gehört die Umsatzsteuer auf meinem Konto mir? Nein. Du berechnest sie in der Voranmeldung selbst und zahlst sie am zehnten Tag nach dem Voranmeldungszeitraum, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 18 Abs. 1, 6 UStG).
Wann zahle ich Einkommensteuer-Vorauszahlungen? Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG), wenn das Finanzamt sie festsetzt.
Ab wann fällt Gewerbesteuer an? Der Gewerbeertrag wird bei natürlichen Personen um 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG); erst darüber ergibt sich ein Messbetrag.
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