Einkommensteuer-Vorauszahlung anpassen: so geht's
Deine Einkommensteuer-Vorauszahlung ist am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach deiner letzten Veranlagung, nicht nach dem Gewinn, den du gerade machst. Fällt dein Gewinn dieses Jahr anders aus, bittest du das Finanzamt in Mein ELSTER um eine Anpassung mit dem Formular „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG).
- Maßstab: Grundlage ist die letzte Veranlagung; das Finanzamt kann auf die voraussichtliche Steuer des Jahres anpassen.
- Antrag: In Mein ELSTER unter „Anträge und Nachrichten“ mit dem „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“; deine Gewinnschätzung legst du dir vorher bereit.
Wann sind die Vorauszahlungen fällig und wie hoch?
Die vier Termine stehen im Gesetz: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Eine Übersicht mit allen weiteren Terminen deines Jahres findest du im Steuerkalender für Online-Händler: alle Fristen 2026/2027.
Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch einen Vorauszahlungsbescheid fest. Sie bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 37 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG). Es setzt sie nur fest, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG).
Für einen Händler heißt das: Ein starkes Weihnachtsgeschäft im Vorjahr schlägt auf die Vorauszahlungen des Folgejahres durch, auch wenn die Verkäufe danach einbrechen. Umgekehrt zahlst du bei einem Sprung im Gewinn zunächst zu wenig vor und holst es bei der Veranlagung nach.
Wann kann das Finanzamt die Vorauszahlung ändern?
Das Gesetz erlaubt es dem Finanzamt, die Vorauszahlungen an die Einkommensteuer anzupassen, „die sich für den Veranlagungszeitraum voraussichtlich ergeben wird“ (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Das gilt nach oben wie nach unten. Es geht also um die Steuer, die für das laufende Jahr zu erwarten ist, nicht um die des Vorjahres.
Die Anpassung ist bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Veranlagungszeitraum möglich (23 Monate nur, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen). Für das Jahr 2026 zählst du ab Januar 2027 und kommst auf März 2028 (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Ob eine Änderung im Einzelfall sinnvoll ist, beurteilt das Finanzamt oder deine Steuerberatung; dieser Text sagt dir nur, was das Gesetz regelt.
Wird die Vorauszahlung nachträglich erhöht, ist die letzte Vorauszahlung des Jahres anzupassen. Den Erhöhungsbetrag zahlst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids (§ 37 Abs. 4 EStG).
Wie stellst du den Antrag in ELSTER?
In Mein ELSTER öffnest du die Liste aller Formulare. Unter „Anträge und Nachrichten“ steht der „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“. Du brauchst dafür ein Benutzerkonto bei ELSTER; wie die Registrierung abläuft, steht in ELSTER-Registrierung für Unternehmen: Schritt für Schritt.
Welche Felder das Formular abfragt, zeigt Mein ELSTER beim Öffnen; sie können sich von Jahr zu Jahr ändern. Lege dir vorher die Zahlen bereit, auf die du dich stützt (siehe nächster Abschnitt). Das Finanzamt entscheidet über den Antrag und schickt dir bei einer Änderung einen neuen Vorauszahlungsbescheid.
Was brauchst du für die Gewinnschätzung?
Das Finanzamt beurteilt die Steuer, die voraussichtlich für das Jahr anfällt. Dafür brauchst du eine Schätzung deines Jahresgewinns. Eine Grundlage sind die Zahlen deiner EÜR bis heute: Einnahmen aus Amazon und eBay abzüglich der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Dazu kommen Dinge, die du bis Jahresende erwartest, etwa einen großen Wareneinkauf oder ein schwaches Quartal.
Wie die EÜR aufgebaut ist, steht in Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER: Anlage EÜR ausfüllen. Rechne auch an die Gewerbesteuer: Sie hat eigene Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG), und die Gemeinde kann sie anpassen; den Messbetrag dafür kann das Finanzamt vorab festsetzen, und daran ist die Gemeinde gebunden (§ 19 Abs. 3 GewStG).
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- VAT GPT berechnet daraus den Gewinn deiner EÜR für das Jahr aus den Daten, die bis dahin da sind; das ist deine Ausgangszahl für die Schätzung.
- Wie hoch der Gewinn bis Jahresende wird, schätzt du selbst; den Antrag stellst du in Mein ELSTER.
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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich die Vorauszahlung auch erhöhen lassen? Ja, das Gesetz spricht von Anpassung, und die gilt in beide Richtungen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Erhöht wird nur, wenn der Erhöhungsbetrag je Termin mindestens 100 Euro beträgt, bei einer nachträglichen Erhöhung mindestens 5.000 Euro (§ 37 Abs. 5 Satz 2 EStG).
Wie lange kann das Finanzamt anpassen? Bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Veranlagungszeitraum, bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 23 Monate (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG).
Gilt das auch für die Gewerbesteuer? Nein, dafür gelten die Vorauszahlungen nach § 19 GewStG mit anderen Terminen.