Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer: Wo trägst du deine Umsätze ein?

Als Kleinunternehmer musst du in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die ELSTER-Hilfe sagt: Kleinunternehmer sind von der Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen befreit. Das betrifft jedoch nicht die Fälle des § 18 Abs. 4a UStG, und die Pflicht bleibt bestehen, wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Wenn du abgeben musst oder sollst, trägst du deine steuerfreien Umsätze im ELSTER-Formular 2025 in Zeile 48 ein.

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundregel: Kleinunternehmer sind für Besteuerungszeiträume ab 2024 grundsätzlich von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit (Bayerisches Landesamt für Steuern).
  • Ausnahmen: Fälle des § 18 Abs. 4a UStG und eine Aufforderung durch das Finanzamt (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).
  • Zeile 48: Hier trägst du als Kleinunternehmer deine steuerfreien Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG ein, aber nur, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist oder aufgefordert wurdest.
  • Zeile 16: Datum des Wechsels zur Regelbesteuerung, nur in bestimmten Fällen.
  • Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr; im Gründungsjahr gilt 25.000 Euro.

Wann musst du als Kleinunternehmer eine Erklärung abgeben?

Laut Bayerischem Landesamt für Steuern sind Kleinunternehmer für Besteuerungszeiträume ab 2024 grundsätzlich von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit. Wer unter die Ausnahmetatbestände des § 18 Abs. 4a UStG fällt oder zur Abgabe aufgefordert wird, bleibt zur Abgabe verpflichtet. Nach § 18 Abs. 4a UStG und § 149 Abs. 1 Satz 2 AO sind das diese Fälle:

  • du schuldest Steuer für einen innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG),
  • du schuldest die Umsatzsteuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG),
  • du schuldest die Umsatzsteuer als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (§ 25b Abs. 2 UStG),
  • du bist Fahrzeuglieferer (§ 2a UStG),
  • du wirst vom Finanzamt zur Erklärungsabgabe aufgefordert (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).

Nach der ELSTER-Hilfe gehören zu § 18 Abs. 4a UStG zum Beispiel innergemeinschaftliche Erwerbe und bezogene Leistungen, für die ein Kleinunternehmer die Steuer als Leistungsempfänger schuldet (§ 13b UStG). Gesetzlich nimmt § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG Kleinunternehmer von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG aus; § 149 Abs. 1 Satz 2 AO und § 18 Abs. 4a UStG bleiben unberührt.

Zeile 48: Steuerfreie Umsätze als Kleinunternehmer

Im ELSTER-Formular zur Umsatzsteuererklärung 2025 machst du in Zeile 48 nur Angaben, wenn du als Kleinunternehmer steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG erbracht hast und nach § 18 Abs. 4a UStG zur Abgabe verpflichtet bist oder das Finanzamt dich zur Abgabe aufgefordert hat. Die Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG im Inland steuerfrei, soweit der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen hat und du nicht auf die Steuerbefreiung verzichtet hast.

Bereits der Umsatz, der die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr übersteigt, ist nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegt der Regelbesteuerung; er gehört nicht in Zeile 48. Hast du die Tätigkeit im Laufe des Jahres aufgenommen, gilt das schon für den Umsatz, der 25.000 Euro übersteigt.

Zeile 16: Datum des Wechsels zur Regelbesteuerung

Die ELSTER-Hilfe lässt dich in Zeile 16 das Datum des Wechsels von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung nur in diesen Fällen eintragen:

  • Du hast dein Unternehmen im laufenden Jahr gegründet und der Gesamtumsatz hat 25.000 Euro überschritten: Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze überschritten wurde.
  • Der Gesamtumsatz im laufenden Jahr hat 100.000 Euro überschritten: Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze überschritten wurde.
  • Du verzichtest ab Beginn des Jahres auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 3 UStG): Für 2025 trägst du den 1. Januar 2025 ein. Den Verzicht kannst du laut ELSTER-Hilfe bis zum letzten Tag des Monats Februar 2027 gegenüber dem Finanzamt erklären; du bist daran mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.

Hat dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro überschritten, gilt ab dem 1. Januar des laufenden Jahres die Regelbesteuerung. Dann trägst du in Zeile 16 kein Datum ein. Mehr zum Wechsel: Von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen.

Was gilt für die Vorsteuer?

Für den Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmerregelung bist du laut ELSTER-Hilfe nicht berechtigt, Vorsteuern nach § 15 UStG abzuziehen. Das gilt auch für Steuerbeträge, die du als Kleinunternehmer schuldest.

Häufige Fehler

  • Die Umsatzsteuererklärung automatisch abgeben. Prüfe zuerst, ob eine Ausnahme nach § 18 Abs. 4a UStG vorliegt oder das Finanzamt dich aufgefordert hat.
  • Zeile 48 ausfüllen, obwohl keine Pflicht besteht. Die ELSTER-Hilfe nennt Angaben in Zeile 48 nur für Verpflichtete und Aufgeforderte.
  • Den Umsatz über der Grenze als steuerfrei erfassen. Bereits der Umsatz, der die Grenze überschreitet, unterliegt der Regelbesteuerung.
  • Das Gründungsjahr übersehen. Dort gilt die Grenze von 25.000 Euro.
  • Die Bindung beim Verzicht übersehen. Sie beträgt mindestens fünf Kalenderjahre.

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Was VAT GPT nicht macht

  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob du als Kleinunternehmer eine Erklärung abgeben musst.
  • Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; ob eine Ausnahme nach § 18 Abs. 4a UStG vorliegt, prüfst du selbst.

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Grundsätzlich nein, für Besteuerungszeiträume ab 2024. Ausnahmen sind § 18 Abs. 4a UStG und eine Aufforderung durch das Finanzamt.

Wohin kommen meine Kleinunternehmer-Umsätze im Formular? In Zeile 48, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist oder aufgefordert wurdest.

Welche Grenzen gelten? 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG); im Gründungsjahr 25.000 Euro.

Was trage ich in Zeile 16 ein? Das Datum des Wechsels zur Regelbesteuerung, nur in den oben genannten Fällen.

Bis wann kann ich auf die Kleinunternehmerregelung für 2025 verzichten? Laut ELSTER-Hilfe bis zum letzten Tag des Monats Februar 2027.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen? Nein, solange die Regelung gilt.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen