Zusammenfassende Meldung für Amazon-FBA-Händler

Ja, du musst melden: Bringst du eigene Ware aus Deutschland in ein Amazon-Lager in einem anderen EU-Land und steht sie dir dort zur Verfügung, gilt das als Lieferung und gehört in die Zusammenfassende Meldung (ZM), außer bei einer nur vorübergehenden Verwendung oder wenn du Kleinunternehmer bist. Du gibst sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 25. Tag nach dem Meldezeitraum ab. Gemeldet werden deine eigene USt-IdNr. des Ziellandes und die Summe der Bemessungsgrundlagen.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Pflicht: Das Verbringen eigener Ware in ein anderes EU-Land zu deiner Verfügung, außer zu einer nur vorübergehenden Verwendung, steht in der ZM (§ 3 Abs. 1a, § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG).
  • Frist: monatlich bis zum 25. Tag nach Monatsende; vierteljährlich darfst du melden, wenn die Summe weder im laufenden noch in einem der vier vorangegangenen Quartale 50.000 Euro übersteigt.
  • Angabe: deine USt-IdNr. im Zielland und die darauf entfallende Summe der Bemessungsgrundlagen.
  • Folge von Fehlern: Ist die ZM falsch oder fehlt sie, kann die Steuerbefreiung der Lieferung entfallen.

Wer muss die Zusammenfassende Meldung abgeben?

Jeder Unternehmer, der in einem Kalendermonat innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, meldet diese dem BZSt (§ 18a Abs. 1 UStG). Als Lieferung gegen Entgelt gilt auch, dass du einen Gegenstand deines Unternehmens zu deiner Verfügung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bringst, ausgenommen eine nur vorübergehende Verwendung (§ 3 Abs. 1a UStG). Dieses Verbringen gilt als innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 2 UStG), und als Warenlieferung für die ZM zählt es ausdrücklich mit (§ 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG).

Für dich heißt das: Schickst du Ware in ein Amazon-Lager in einem anderen EU-Land und steht sie dir dort zur Verfügung, ist das ein meldepflichtiges Verbringen, auch wenn noch kein Kunde gekauft hat. Wie Pan-EU-Lagerung und die Registrierung im Ausland zusammenhängen, steht in Amazon Pan-EU und Lager im Ausland.

Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden, trifft keine Pflicht zur ZM (§ 18a Abs. 4 UStG).

Welche USt-IdNr. und welchen Betrag meldest du?

Die ZM nennt für ein Verbringen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du in dem Mitgliedstaat hast, in den du die Ware gebracht hast, und die darauf entfallende Summe der Bemessungsgrundlagen (§ 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 UStG). Es ist also deine eigene Nummer im Zielland, nicht die eines Kunden. Die Nummer bekommst du mit der Registrierung dort.

Der Betrag ist beim Verbringen der Einkaufspreis der Ware zuzüglich der Nebenkosten, ersatzweise die Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Es ist also nicht der spätere Verkaufspreis an den Kunden.

Wo erkennst du die Verbringung im Amazon-Bericht?

Amazon beschreibt den Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) so, dass er unter anderem grenzüberschreitende Inbound-Sendungen und Transfers zwischen Fulfilment Centern enthält. Du findest ihn in Seller Central unter Berichte, Versand durch Amazon, Steuern, Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht. Ein Bericht darf höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage umfassen, und der Monatsbericht ist laut Amazon am dritten Tag des Folgemonats verfügbar, also vor dem 25.

Die Spalten DEPARTURE_COUNTRY und ARRIVAL_COUNTRY zeigen das Abgangs- und das Ankunftsland einer Transaktion. Bei Transfers zwischen Fulfilment Centern gilt laut Amazon als Datum der Tag, an dem der Lagerbestand beim empfangenden Versandzentrum eingecheckt wurde (Typ FC_TRANSFER). Welche Zeile bei dir die Verbringung ist, hängt vom Weg deiner Ware ab; die Bedeutung der Felder erklärt Amazon auf der Hilfeseite zu den Definitionen der Felder. Mehr zu den Spalten findest du in Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht: Spalten erklärt und zum Herunterladen in Amazon Umsatzsteuerbericht herunterladen.

Bis wann und wie oft musst du melden?

Der Regelfall ist monatlich: bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG). Vierteljährlich darfst du melden, wenn die Summe der Bemessungsgrundlagen weder für das laufende Quartal noch für eines der vier vorangegangenen Quartale mehr als 50.000 Euro beträgt (§ 18a Abs. 1 Satz 2 UStG). Übersteigst du die Grenze im Laufe eines Quartals, meldest du für den Monat der Überschreitung und die abgelaufenen Monate des Quartals bis zum 25. Tag nach diesem Monat (§ 18a Abs. 1 Satz 3 UStG).

Die Angaben gehören in den Meldezeitraum, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens aber in den Meldezeitraum, in dem der auf die Ausführung folgende Monat endet (§ 18a Abs. 8 UStG). Beispiel für einen monatlich meldenden Händler: Verbringen im März, Meldung spätestens für den April, Abgabe bis zum 25. Mai.

Eine Dauerfristverlängerung wie bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es für die ZM nicht, sagt das BZSt.

Wie gibst du die Meldung ab?

Für die ZM stehen das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung und das BZStOnline-Portal (BOP) zur Verfügung. Für beide brauchst du ein Benutzerkonto; hast du eines, nutzt du es auch für die ZM. Im Online-Formular des BZSt gibst du die Meldezeilen von Hand ein oder importierst sie aus einer CSV-Datei, höchstens 1.500 Meldezeilen pro Formular.

Was passiert bei Fehlern oder Verspätung?

Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung gilt nicht, wenn du die ZM nicht abgegeben oder für die Lieferung unrichtig oder unvollständig abgegeben hast (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG). Das BZSt gleicht die ZM mit deinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und schickt bei Abweichungen Benachrichtigungsschreiben, damit du berichtigst.

Erkennst du nachträglich einen Fehler, musst du die ZM innerhalb eines Monats berichtigen (§ 18a Abs. 10 UStG). Wie eine verspätet abgegebene ZM im Einzelfall behandelt wird, kann dir dein Steuerberater sagen.

Häufige Fehler

  • Die ZM weglassen, weil noch nichts verkauft wurde. Schon das Verbringen ist meldepflichtig.
  • Die Nummer eines Kunden eintragen. Beim Verbringen meldest du deine eigene USt-IdNr. im Zielland.
  • Den Verkaufspreis als Betrag nehmen. Maßgeblich sind Einkaufspreis und Nebenkosten.
  • Mit einer Fristverlängerung rechnen. Die Dauerfristverlängerung gilt nicht für die ZM.
  • Einen erkannten Fehler liegen lassen. Berichtige innerhalb eines Monats.

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Häufige Fragen

Muss ich melden, wenn die Ware nur kurz im Ausland liegt? Eine nur vorübergehende Verwendung ist vom Verbringen ausgenommen (§ 3 Abs. 1a UStG). Ob das auf deinen Fall passt, klärst du mit deinem Steuerberater.

Muss ich als Kleinunternehmer eine ZM abgeben? Nein, wenn du § 19 Abs. 1 UStG anwendest (§ 18a Abs. 4 UStG).

Welche Nummer gehört in die ZM? Deine eigene USt-IdNr. in dem Land, in das du die Ware gebracht hast.

Gilt die Dauerfristverlängerung auch für die ZM? Nein, laut BZSt gilt sie nicht für die ZM.

Wo liegt der Unterschied zur Umsatzsteuer-Voranmeldung? Die ZM geht ans BZSt und nennt Nummern und Summen; die Voranmeldung geht ans Finanzamt und nennt die Steuer.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen