Umsatzsteuer-Services bei Amazon eingestellt: was jetzt?

Laut seiner Ankündigung vom 16. August 2024 hat Amazon das Programm „Umsatzsteuer-Services bei Amazon“ zum 31. Oktober 2024 eingestellt. Bei dir bleiben die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung, die OSS-Meldung für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern und die USt-IdNr. in deinem Verkäuferkonto. Dieser Text sagt, was endete, was nicht betroffen ist und was du jetzt prüfst.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Ende: Laut Amazons Ankündigung vom 16. August 2024 lief das Programm am 31. Oktober 2024 aus.
  • Anderer Dienst: Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) kommt in der Ankündigung nicht vor.
  • Bei dir: Voranmeldung, OSS-Meldung und die USt-IdNr. im Verkäuferkonto.

Was hat Amazon eingestellt, und ab wann?

Amazon schreibt in seinem Verkäuferforum, man habe entschieden, das Programm „Umsatzsteuer-Services bei Amazon“ „zum 31. Oktober 2024 einzustellen“. Die Ankündigung erschien am 16. August 2024. Dazu heißt es: „Wir wollen Sie bei Ihren Umsatzsteuerverpflichtungen unterstützen und arbeiten an einem verbesserten Programm für 2025.“

Ob es dieses Nachfolgeprogramm gibt und wie es aussieht, erklärt keine Amazon-Hilfeseite, die wir für diesen Text öffnen konnten (siehe unten: Amazons Steuerseite).

Was änderte sich für die, die das Programm nutzten?

Die Ankündigung nennt für Nutzer des Programms diese Schritte:

  • Übergabe: Der Steuerdienstleister sollte sich im August 2024 melden, um die Geschäftsbedingungen auszuhandeln und dich „auf seine Plattform zu überführen“.
  • Abmeldung: Bis Ende September 2024 bearbeitete der Dienstleister die Voranmeldungen weiter; danach wurdest du laut Amazon „automatisch von den Umsatzsteuer-Services bei Amazon abgemeldet“.
  • Danach: „Ihr aktueller Steuerdienstleister kümmert sich um alle künftigen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnet direkt mit Ihnen ab“, beginnend mit der Voranmeldung für Oktober 2024.
  • Unterlagen: Neue Erklärungen, die nach dem 31. Oktober 2024 eingereicht wurden, sind laut Amazon „automatisch auf der Plattform Ihres Steuerdienstleisters verfügbar“. Die Frist, Dokumente in Seller Central herunterzuladen, nennt Amazon mit dem 31. August 2025.

Hast du das Programm nie genutzt, betrifft dich dieser Abschnitt nicht.

Ist der Umsatzsteuer-Berechnungsservice auch eingestellt?

Die Ankündigung nennt ihn nicht. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) ist ein eigener Dienst mit eigener Hilfeseite. Amazon beschreibt ihn so: „Mit dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice für Amazon Business Kunden können Sie: Preise ohne Umsatzsteuer anzeigen“, außerdem „Automatisch Rechnungen bereitstellen“. Dazu kommen Berichte, die laut Amazon bei den Umsatzsteuererklärungen helfen. Von Registrierungen oder Voranmeldungen durch Dienstleister, wie im eingestellten Programm, steht dort nichts. Die Anmeldung beschreibt Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS): Anmeldung.

Was bleibt jetzt bei dir?

Vier Dinge, die nicht am Programm hingen:

  1. OSS-Meldung. Ein Fernverkauf ist nach dem Gesetz die Lieferung eines Gegenstands, der durch dich oder auf deine Rechnung „aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates“ an einen Erwerber wie einen Privatkunden befördert oder versandt wird (§ 3c Abs. 1 UStG). Der Steuersatz des Ziellandes gilt, wenn deine Fernverkäufe in andere EU-Länder, zusammen mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden dort, ohne Umsatzsteuer 10.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten haben oder im laufenden Kalenderjahr überschreiten, wenn du auf die Schwelle verzichtet hast oder wenn du in mehr als einem EU-Land ansässig bist (§ 3c Abs. 4 UStG). Diese Umsätze kannst du über das OSS melden (§ 18j Abs. 1 UStG); ohne OSS registrierst du dich dafür in jedem Zielland. Das BZSt schreibt: Mit der Teilnahme „entfällt für die Unternehmer die Verpflichtung, sich in jedem Mitgliedsstaat, in dem sie Umsätze erbringen, die unter die Sonderregelung fallen, umsatzsteuerlich registrieren zu lassen“. Die OSS-Meldung (§ 18j UStG) kommt „innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums“. Wie das geht, steht in Amazon OSS: Wann Pflicht, welcher Bericht, wie melden und OSS-Registrierung beim BZSt: Schritt für Schritt.
  2. Lager in einem anderen EU-Land. Das Gesetz behandelt das Verbringen eigener Ware aus Deutschland in ein anderes EU-Land, etwa in ein Amazon-Lager dort, als Lieferung gegen Entgelt; ausgenommen sind eine nur vorübergehende Verwendung und die Fälle des § 6b UStG (§ 3 Abs. 1a UStG). Das Verbringen ist kein Fernverkauf und gehört nicht zu den Umsätzen des OSS-Verfahrens (§ 18j Abs. 1 UStG); das OSS gilt nach dem BZSt nur für Umsätze, die unter die Sonderregelung fallen. Was bei Lagern im Ausland gilt, zeigt Amazon Pan-EU FBA: Umsatzsteuer bei Lagern im Ausland.
  3. Deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie erstellst du weiter selbst oder mit deiner Software, siehe Umsatzsteuer-Voranmeldung Amazon: AVTR, Kennzahlen, Frist.
  4. USt-IdNr. im Verkäuferkonto. Den Pfad in Seller Central zeigt Amazon USt-IdNr. hinterlegen: Pfad in Seller Central.

Wie Meldungen in einem anderen EU-Land ablaufen, bestimmt das Recht dieses Landes. Dazu sagt dieser Text nichts über die EU-Regelung OSS hinaus.

Was Amazons Steuerseite heute zeigt

Auf der Seite „Steuerinformationen“ für Verkäufer steht der Name noch. Wir haben sie am 27. Oktober 2026 geöffnet: Im Abschnitt zur Umsatzsteuerregistrierung im Vereinigten Königreich nennt sie unter „Option 2: Überlassen Sie es Amazon“ die „Umsatzsteuer-Services bei Amazon“. Was das heute für ein Angebot ist, erklärt keine Seite, die wir öffnen konnten. Lies vor einer Buchung die aktuelle Beschreibung in Seller Central.

Häufige Fehler

  • Annehmen, das OSS ersetze jede Registrierung im Ausland. Das BZSt spricht nur von Umsätzen, die unter die Sonderregelung fallen.
  • Annehmen, Amazon trage deine Umsatzsteuerpflichten. Bei Fragen zur Umsatzsteuer auf Marketplace-Artikel verweist Amazon Käufer an dich: „wende dich bitte direkt an den Verkäufer“.
  • Berechnungsservice und Umsatzsteuer-Services verwechseln. Es sind zwei Dienste mit zwei Hilfeseiten.
  • Die deutsche Voranmeldung vergessen, weil früher ein Dienstleister im Programm lief.

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  2. VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder.
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Häufige Fragen

Wann wurde das Programm eingestellt? Zum 31. Oktober 2024, laut Amazons Ankündigung im Verkäuferforum vom 16. August 2024.

Wer macht die Voranmeldungen, wenn ich das Programm genutzt habe? Laut Ankündigung dein bisheriger Steuerdienstleister; er „rechnet direkt mit Ihnen ab“.

Muss ich mich im Ausland neu registrieren? Das OSS nimmt dir die Registrierung nur für Umsätze ab, die unter die Sonderregelung fallen. Ob du darüber hinaus in einem Land registriert sein musst, bestimmt das Recht dieses Landes.

Ist der Umsatzsteuer-Berechnungsservice auch eingestellt? Die Ankündigung nennt ihn nicht.

Gibt es ein neues Programm von Amazon? Amazon schrieb 2024, es arbeite an einem verbesserten Programm für 2025. Ob es existiert, sagt keine geöffnete Seite.

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Quellen