Amazon-Werbekosten und Umsatzsteuer: Was du auf der Rechnung prüfst
Ob du auf Amazon-Werbekosten Umsatzsteuer zahlst, zeigt dir die Werberechnung. Steht deutsche Umsatzsteuer darauf und sitzt der Aussteller in Deutschland, ist sie für dich Vorsteuer, wenn du regelbesteuert bist. Stellt ein Unternehmer aus einem anderen EU-Land die Rechnung, schuldest du die Steuer selbst (Reverse Charge, § 13b UStG) und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab; das gilt auch, wenn er trotzdem deutsche Umsatzsteuer ausweist. Amazon schreibt in seinem Leitfaden zu Werbesteuern, dass es unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer auf Anzeigengebühren erhebt, und dass es dabei auf eine hinterlegte USt-IdNr. ankommt.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Maßgeblich ist die Rechnung: Weist ein in Deutschland ansässiger Aussteller deutsche Umsatzsteuer aus, ziehst du sie als Vorsteuer ab, wenn du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). In der Voranmeldung steht sie in Zeile 38 (Kennzahl 66).
- Aussteller aus dem übrigen EU-Gebiet: Du schuldest die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG), auch wenn deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, erklärst sie in Zeile 30 (Kennzahlen 46 und 47) und ziehst sie in Zeile 41 (Kennzahl 67) wieder ab.
- USt-IdNr. im Werbekonto: Laut Amazon hängt die Umsatzsteuer auf Anzeigengebühren unter anderem davon ab, ob du Amazon eine gültige Nummer mitgeteilt hast. Hast du eine, hinterlege sie.
- Kleinunternehmer: Kein Vorsteuerabzug für Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze verwendest (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldest du trotzdem: Du meldest sie in einer Voranmeldung an und kannst sie nicht abziehen (§ 18 Abs. 4a, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Muss ich auf Amazon-Werbekosten Umsatzsteuer zahlen?
Das hängt davon ab, wer die Rechnung ausstellt, und das liest du von der Rechnung ab. Der Hintergrund: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt wird, gilt als an dem Ort ausgeführt, „von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt“ (§ 3a Abs. 2 Satz 1 UStG). Betreibst du dein Unternehmen von Deutschland aus, gilt eine Werbeleistung an dich als in Deutschland ausgeführt, egal woher Amazon sie abrechnet.
Wer die Steuer an wen zahlt, ist dann die Frage der Rechnung:
- Deutsche Umsatzsteuer steht auf der Rechnung, der Aussteller sitzt in Deutschland: Du zahlst sie mit dem Rechnungsbetrag an Amazon und holst sie dir als Vorsteuer zurück.
- Keine Steuer steht auf der Rechnung, der Aussteller sitzt im übrigen EU-Gebiet: Dann entsteht die Steuer für eine Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13b Abs. 1 UStG), und du schuldest sie als Unternehmer (§ 13b Abs. 5 UStG). Du meldest sie an und ziehst sie ab; unterm Strich bleibt null, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
- Deutsche Umsatzsteuer steht auf der Rechnung, der Aussteller sitzt im übrigen EU-Gebiet: Abziehbar ist nur „die gesetzlich geschuldete Steuer“ für die Leistung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), und die schuldest hier du (§ 13b Abs. 5 UStG). Du meldest sie an und ziehst sie ab wie bei einer Rechnung ohne Steuer; den ausgewiesenen Betrag ziehst du nicht zusätzlich ab. Bitte Amazon um eine berichtigte Rechnung und hinterlege deine USt-IdNr.
Welche Amazon-Gesellschaft auf deiner Werberechnung steht, nennt der Leitfaden nicht. Lies Name und Sitz des Ausstellers von der Rechnung.
Was steht auf der Werberechnung?
Amazon schreibt: „Möglicherweise werden auf Ihrer Werberechnung zusätzlich zu den Gebühren für Werbekampagnen weitere Gebühren angezeigt.“ Der Leitfaden trennt zwei Arten:
- Gesetzliche Anzeigengebühren: Sie können laut Amazon anfallen, wenn lokale Steuern für digitale Dienstleistungen (Digital Services Taxes) oder andere Vorschriften gelten. Amazon schreibt: „Diese Gebühren werden zur Zwischensumme Ihrer Rechnung hinzugefügt.“ Das ist kein Umsatzsteuerposten. Wie du solche Gebühren steuerlich behandelst, klärst du mit deinem Steuerberater.
- Indirekte Steuer auf gesponserte Anzeigengebühren: Das ist die Umsatzsteuer auf die Werbeleistung selbst.
Lies deshalb Zeile für Zeile, was netto ist, was Steuer ist und was eine gesetzliche Gebühr.
Wann berechnet Amazon Umsatzsteuer auf Anzeigen?
Laut Amazon haben bestimmte Länder Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen eingeführt. Amazon schreibt: „Sofern gesetzlich vorgeschrieben, erhebt Amazon MwSt./USt. für die Bereitstellung digitaler Werbedienstleistungen gemäß diesen Regeln.“ Im Allgemeinen gilt das laut Amazon, wenn zwei Kriterien erfüllt sind:
- „Der Werbetreibende hat Amazon keine gültige MwSt.-/USt.-Identifikationsnummer mitgeteilt“ und
- „der Werbetreibende ist in einem Land ansässig, in dem Regeln für ESS- oder Remotedienste eingeführt wurden.“
Dazu schreibt Amazon: „Amazon erhebt den standardmäßigen Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz, der für das Land Ihres Wohn- oder Geschäftssitzes gilt, wenn in Ihrem Konto keine Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist.“ Und: „Wenn Sie eine Steuer-ID haben, registrieren Sie diese in Ihrem Konto, um sicherzustellen, dass Sie korrekte Rechnungen erhalten.“ Für Verkäufer verweist Amazon auf Seller Central; den Weg zeigt Amazon: Umsatzsteuer-ID im Verkäuferkonto hinterlegen.
Eine Einschränkung nennt Amazon selbst: In bestimmten Ländern muss Amazon laut Leitfaden gegebenenfalls auch dann Umsatzsteuer erheben, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist. Ob das für dein Land gilt, sagt der Leitfaden nicht. Bei Fragen zur Rechnung verweist Amazon auf seine Support-Teams.
Wie trägst du die Werbekosten in die Voranmeldung ein?
| Rechnung | Voranmeldung |
|---|---|
| Mit deutscher Umsatzsteuer, Aussteller in Deutschland | Vorsteuer in Zeile 38 (Kennzahl 66) |
| Aussteller im übrigen EU-Gebiet (mit oder ohne ausgewiesene Steuer) | Bemessungsgrundlage in Kennzahl 46 und Steuer in Kennzahl 47 (Zeile 30); abziehbare Vorsteuer in Kennzahl 67 (Zeile 41) |
Die Steuer berechnest du in diesem Fall selbst: ELSTER schreibt „Bitte berechnen Sie selbst die Steuer unter Berücksichtigung des anzuwendenden Steuersatzes.“ Sitzt der Aussteller außerhalb der EU, gehört die Leistung nach ELSTER nicht in Zeile 30, sondern in Zeile 32 (Kennzahlen 84 und 85); den Abzug trägst du auch dann in Zeile 41 ein. Für die ganze Abfolge: Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen.
Beispiel mit erfundenen Zahlen: Eine Werberechnung eines Ausstellers in Deutschland weist 100,00 Euro netto und 19,00 Euro Umsatzsteuer aus (19 Prozent, § 12 Abs. 1 UStG). Die 19,00 Euro stehen in Kennzahl 66. Kommt dieselbe Rechnung ohne Steuer von einem Aussteller aus dem übrigen EU-Gebiet, erklärst du 100,00 Euro in Kennzahl 46 und 19,00 Euro in Kennzahl 47 und ziehst 19,00 Euro in Kennzahl 67 wieder ab.
Welche Angaben braucht die Rechnung für den Vorsteuerabzug?
Der Abzug ausgewiesener Steuer setzt voraus, dass du „eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung“ besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Zu den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG gehören der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers, das Ausstellungsdatum, die Rechnungsnummer, der Umfang und die Art der sonstigen Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Die vollständige Liste: Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG. Bei einer Rechnung ohne Steuer prüfst du, ob der Aussteller und seine Angaben zu einer Leistung nach § 13b UStG passen; die Grundlagen stehen in Reverse Charge nach § 13b UStG.
Kleinunternehmer
Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, ist dein Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100 000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für Leistungen, die du zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendest (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer auf der Werberechnung bleibt dann ein Kostenbestandteil. Bekommst du als Kleinunternehmer eine Werberechnung von einem Aussteller aus dem übrigen EU-Gebiet, schuldest du die Steuer trotzdem; ELSTER nennt die Steuerbeträge, die du „als Kleinunternehmer nach § 13b Absatz 5 UStG“ schuldest, in den Erläuterungen zu den Zeilen 30 bis 32. Nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG bleibt § 18 Abs. 4a UStG „unberührt“: Du gibst eine Voranmeldung ab, aber „nur für die Voranmeldungszeiträume ..., in denen die Steuer für diese Umsätze zu erklären ist“. Abziehen kannst du diese Steuer nicht (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG); sie erhöht deine Werbekosten. Für den Einzelfall frage deinen Steuerberater.
Häufige Fehler
- Die Werberechnung nicht ansehen. Für den Abzug ausgewiesener Steuer brauchst du die Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), und ob Reverse Charge gilt, zeigt dir der Aussteller auf der Rechnung.
- Gesetzliche Anzeigengebühren mit Umsatzsteuer verwechseln. Amazon führt sie als eigene Art von Gebühr; sie sind nicht der Steuerbetrag der Rechnung.
- Bei einer Rechnung ohne Steuer nichts melden. Stammt sie von einem Aussteller aus dem übrigen EU-Gebiet, schuldest du die Steuer selbst.
- Die USt-IdNr. nicht hinterlegen. Laut Amazon hängt die Berechnung von Umsatzsteuer auf Anzeigengebühren davon ab, ob eine gültige Nummer mitgeteilt wurde.
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- Du lädst Rechnungen hoch, VAT GPT liest mit KI Beträge, Länder und Steuersätze; du prüfst und bestätigst.
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Häufige Fragen
Muss ich auf Amazon-Werbekosten Umsatzsteuer zahlen? Das hängt von der Rechnung ab. Steht deutsche Umsatzsteuer darauf und sitzt der Aussteller in Deutschland, zahlst du sie mit dem Rechnungsbetrag und ziehst sie als Vorsteuer ab. Sitzt der Aussteller im übrigen EU-Gebiet, schuldest du sie selbst (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG), auch wenn deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung steht.
Kann ich die Vorsteuer aus der Amazon-Werberechnung abziehen? Ja, wenn du regelbesteuert bist, die Leistung für dein Unternehmen ist und du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG); bei Reverse Charge gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG.
Wo trage ich Amazon-Werbekosten in der UStVA ein? Mit deutscher Steuer von einem Aussteller in Deutschland: Zeile 38 (Kennzahl 66). Von einem Aussteller aus dem übrigen EU-Gebiet: Zeile 30 (Kennzahlen 46 und 47) und Zeile 41 (Kennzahl 67).
Warum berechnet Amazon mir Umsatzsteuer auf Anzeigen? Laut Amazon in der Regel, wenn keine gültige USt-IdNr. mitgeteilt wurde und das Land des Werbetreibenden Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen eingeführt hat.
Ist die Werberechnung dieselbe Rechnung wie die Gebührenrechnung für den Verkauf? Der Leitfaden spricht von der „Werberechnung“ als eigener Rechnung. Wie die Verkaufsgebühren abgerechnet werden, steht in Amazon-Gebühren absetzen und Vorsteuer.
Als Kleinunternehmer Vorsteuer aus der Werberechnung abziehen? Nein, soweit du die Leistung für steuerfreie Umsätze verwendest (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Das gilt auch für die Steuer, die du bei Reverse Charge selbst schuldest.
Weiterlesen
- Amazon-Gebühren absetzen und Vorsteuer
- Reverse Charge nach § 13b UStG
- Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen
- Vorsteuerabzug: Voraussetzungen
- Amazon-Steuern Schritt für Schritt
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