E-Rechnung für Online-Händler: B2C und B2B
Verkaufst du an Privatkunden, musst du keine E-Rechnung ausstellen. Bestellt ein Unternehmen im Inland, gilt die Pflicht nach dem Fahrplan: ausstellen für Umsätze ab 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028. Rechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen. Bist du Kleinunternehmer (§ 19 UStG), musst du gar keine E-Rechnung ausstellen (§ 34a UStDV). Empfangen musst du E-Rechnungen schon jetzt.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- B2C: keine E-Rechnungspflicht, auch bei Amazon und eBay.
- B2B im Inland: Pflicht nach Übergangsfahrplan, außer bis 250 Euro brutto und für Kleinunternehmer.
- Gebührenrechnungen von Amazon oder eBay sind Eingangsrechnungen; als E-Rechnung muss der Aussteller sie nur schicken, wenn er und du im Inland ansässig seid.
Welche Verkäufe sind betroffen?
Du verkaufst über Amazon oder eBay an Privatleute und gelegentlich an eine Firma. Für die Pflicht zählt allein, wer der Empfänger ist:
| Käufer | E-Rechnungspflicht für dich |
|---|---|
| Privatkunde (Endverbraucher) | nein |
| Unternehmen im Inland, Rechnung über 250 Euro brutto | ja, nach Fahrplan (2027 oder 2028) |
| Unternehmen im Inland, Rechnung bis 250 Euro brutto | nein (§ 33 UStDV) |
| Unternehmen in einem anderen EU-Land | nein, wenn das Unternehmen keine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG); eine Rechnung schuldest du nach den üblichen Rechnungsregeln trotzdem |
| Verein oder Einrichtung ohne Unternehmereigenschaft | nein |
Bei Privatkunden darfst du freiwillig eine Rechnung ausstellen, verpflichtet bist du bei einer Warenlieferung in der Regel nicht (§ 14 Abs. 2 UStG). Versendest du die Ware aus einem anderen EU-Land an eine Privatperson in Deutschland (Fernverkauf, § 3c Abs. 1 UStG), musst du eine Rechnung ausstellen, es sei denn, du nimmst am OSS-Verfahren teil (§ 14a Abs. 2 UStG); eine E-Rechnung muss es auch dann nicht sein. Den vollständigen Fahrplan findest du in E-Rechnung Pflicht 2027.
Was ist mit Amazon-Business- und eBay-Geschäftskunden?
Ein Geschäftskunde im Inland ist für dich ein B2B-Fall, auch wenn er über ein Marktplatzkonto bestellt. Amazon schreibt auf seiner Seite für Verkaufspartner, dass alle umsatzsteuerpflichtigen europäischen Verkäufer Amazon-Business-Kunden für jede Bestellung eine gültige Umsatzsteuerrechnung vorlegen müssen. Ob diese Rechnung eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes sein muss, hängt von den Regeln oben ab, nicht vom Marktplatz. Die Fälle bei Amazon Business stehen genauer in E-Rechnung bei Amazon Business-Kunden.
Für eBay-Verkäufer gilt dasselbe Prinzip: Du bist der leistende Unternehmer, du schuldest die Rechnung.
Was stellt der Marktplatz aus, was du?
Zwei Rechnungsströme laufen nebeneinander:
- Rechnungen an deine Kunden für deine Lieferungen stellst du als Verkäufer aus; Pflicht sind sie in den Fällen oben. Eine Rechnung darf im Namen und für Rechnung des Unternehmers von einem Dritten ausgestellt werden (§ 14 Abs. 2 UStG). Beim Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice bereitet Amazon die elektronischen Umsatzsteuerrechnungen automatisch vor und stellt sie Kunden zum Download bereit. Je nach Store, Land der Niederlassung, Versandziel und Kundenpräferenz erzeugt der Service für Amazon-Business-Bestellungen das, was Amazon „E-Rechnung“ oder „E-Bericht“ nennt. Mehr dazu: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Öffne eine solche Rechnung und prüfe, in welchem Format sie vorliegt.
- Rechnungen an dich für Gebühren stellen Amazon und eBay aus. Das sind Eingangsrechnungen. Als E-Rechnung muss der Aussteller sie nur schicken, wenn er und du im Inland ansässig seid (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG); empfangen können musst du E-Rechnungen in jedem Fall. Wie du sie liest und aufbewahrst, steht in E-Rechnung empfangen und auslesen.
Checkliste für Online-Händler
- Käufer klären: Privat oder Unternehmen, Inland oder Ausland?
- Betrag prüfen: über 250 Euro brutto?
- Datum prüfen: Wann wurde der Umsatz ausgeführt, und lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro?
- Marktplatz-Rechnung öffnen: Welches Format hat sie, und passt es zur Pflicht?
- Empfang einrichten: E-Mail-Postfach, Viewer, Ablage.
- Aufbewahren: acht Jahre, mindestens der strukturierte Teil.
Häufige Fehler
- Für jede Marktplatz-Bestellung eine E-Rechnung ausstellen. Für Privatkunden besteht keine Pflicht.
- Annehmen, die Plattform erledige alles. Die Rechnung ist deine, auch wenn ein Dritter sie erzeugt.
- Die Gebührenrechnungen vergessen. Sie sind Eingangsrechnungen und gehören acht Jahre in deine Ablage (§ 14b Abs. 1 UStG).
- Das Datum verwechseln. Maßgeblich ist, wann der Umsatz ausgeführt wurde.
So hilft dir VAT GPT dabei
Für deine Umsatzsteuer lädst du den Amazon- oder eBay-Bericht als CSV in VAT GPT hoch; die App schlüsselt die Umsatzsteuer nach Deutschland und EU (OSS) auf, und mit VAT GPT Pro sendest du Voranmeldung und OSS-Meldung weiter. Für Firmenkunden erstellst du Rechnungen als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML im Rechnungseditor und lädst die Datei herunter; eingehende E-Rechnungen liest die App beim Hochladen aus. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € im Monat oder 444 € im Jahr, inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Muss ich Privatkunden eine E-Rechnung schicken? Nein.
Gilt die Pflicht für Amazon Business? Für Geschäftskunden im Inland ja, nach dem Fahrplan; der Marktplatz ändert das nicht.
Muss ich eBay-Gebührenrechnungen als E-Rechnung empfangen können? Du musst E-Rechnungen empfangen können; in welchem Format eBay ausstellt, prüfst du an der Rechnung selbst.
Gilt das auch für Rechnungen an EU-Firmen? Die E-Rechnungspflicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG nicht, wenn die Firma keine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland hat; eine Rechnung musst du trotzdem ausstellen.
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