Einfuhrumsatzsteuer bei Amazon FBA: Ware importieren

Du führst Ware aus einem Drittland ein, zum Beispiel für dein Amazon-FBA-Lager? Dann erhebt der Zoll Einfuhrumsatzsteuer, soweit die Einfuhr nicht nach § 5 UStG steuerfrei ist. Als Unternehmer kannst du sie als Vorsteuer abziehen, wenn die Ware für dein Unternehmen eingeführt wurde (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). In der Umsatzsteuer-Voranmeldung steht der Betrag im Vordruck 2026 bei Kennzahl 62; als Beleg dient ein zollamtlicher Beleg.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Regel: Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland in das Inland unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Der Zoll erhebt sie, egal ob ein Unternehmen oder eine Privatperson einführt.
  • Bedingung für den Abzug: Die Gegenstände sind für dein Unternehmen eingeführt worden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, sind nach der Zoll-Seite nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • Beleg: Ein zollamtlicher Beleg, zum Beispiel der Einfuhrabgabenbescheid, oder ein vom Zollamt bescheinigter Ersatzbeleg; bei ATLAS-Einfuhren der elektronische Bescheid oder dessen Ausdruck.
  • Offen: In welchem Voranmeldungszeitraum du den Betrag einträgst und ob er in der EÜR unter den gezahlten Vorsteuerbeträgen steht, nennen die geöffneten Seiten nicht ausdrücklich (siehe unten). Frag im Zweifel deinen Steuerberater.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Zoll-Seite beschreibt sie so: „Auch die Einfuhr von Waren aus einem umsatzsteuerrechtlichen Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer.“ Sie ist eine Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG) und wird von der Zollverwaltung erhoben. „Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.“

Der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt laut Zoll „die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland in das Inland“ (oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg). Das Inland ist das Staatsgebiet Deutschlands ohne Büsingen und Helgoland; laut Zoll gehören auch die Freizonen, die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Strandlinie sowie deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge in internationalen Gewässern und Lufträumen nicht dazu.

Kommt die Ware dagegen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland, ist das kein Fall der Einfuhr: Ein Gegenstand gelangt „aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates“ und es kann ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a UStG vorliegen. In der Voranmeldung erklärst du einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb im Vordruck 2026 in den Zeilen 25 bis 28 (Bemessungsgrundlage und Steuer); die Vorsteuer daraus steht in Zeile 39 (Kennzahl 61). Zum Lager in einem anderen EU-Land: Amazon Pan-EU: Umsatzsteuer bei Lager im Ausland.

Wann entsteht sie, und wie läuft die Erhebung?

Nach § 21 Abs. 2 UStG gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Vorschriften für Zölle sinngemäß. Die Zoll-Seite schreibt: „Die Einfuhrumsatzsteuer wird in der Regel zusammen mit dem Zoll erhoben.“ Die Steuerschuld entsteht laut Zoll „im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung durch die Zollstelle“. Das gilt „im Normalfall“; die Zoll-Seite nennt Abweichungen bei der Bemessungsgrundlage, den Steuersätzen und den Sonderregelungen für Vorsteuerabzugsberechtigte.

Zu den Zollsätzen und zur Höhe der Einfuhrumsatzsteuer für deine Ware enthält dieser Text keine Angaben; sie hängen von der Ware und der Zollanmeldung ab.

Auch Amazon weist darauf hin, dass du verantwortlich bist für die Umsatzsteuerverpflichtungen „anderer Länder, z. B. Einfuhrländer, falls Sie Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren“.

Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Abziehbar ist „die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 eingeführt worden sind“.

Die Zoll-Seite zum Vorsteuerabzug sagt dazu: „Zum Vorsteuerabzug sind nur Unternehmen berechtigt, nicht dagegen private Endverbraucher, Bund, Länder und Gemeinden, soweit sie hoheitlich handeln und Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Auch entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind, kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.“

Zwei Hinweise der ELSTER-Hilfe zur Voranmeldung gelten auch hier: Du kannst nur die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldeten Steuerbeträge abziehen, und für Wirtschaftsgüter, die du zu weniger als 10 % für dein Unternehmen nutzt, ist ein Vorsteuerabzug generell nicht möglich (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Wie die Voraussetzungen zusammenhängen, steht in Vorsteuerabzug: Voraussetzungen.

Wichtig bei der Höhe: Wurde die Einfuhrumsatzsteuer etwa zu niedrig festgesetzt, „kann auch nur die tatsächlich gezahlte, also eigentlich zu niedrig festgesetzte, Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden“, schreibt die Zoll-Seite.

Welchen Beleg brauchst du?

Nach der Zoll-Seite weist der Unternehmer die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug folgendermaßen nach: „Durch einen zollamtlichen Beleg (z.B. der Einfuhrabgabenbescheid) oder ein vom zuständigen Zollamt bescheinigter Ersatzbeleg (z.B. Ersatzbeleg für den Vorsteuerabzug nach amtlich vorgeschriebenem Muster).“ Bei Einfuhren über das IT-Verfahren ATLAS kann der Nachweis „elektronisch oder bei Bedarf durch einen Ausdruck des elektronisch übermittelten Bescheids über die Einfuhrabgaben geführt werden“.

Eine Rechnung des Lieferanten aus dem Drittland ersetzt diesen Beleg nach den geöffneten Seiten nicht; sie ist der Beleg für den Wareneinkauf, nicht für die Einfuhrumsatzsteuer.

Wohin in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Im Vordruck 2026 (USt 1 A) steht „Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)“ in Zeile 40 mit der Kennzahl 62. Die ELSTER-Hilfe führt die entstandene Einfuhrumsatzsteuer unter „Abziehbare Vorsteuerbeträge (Zeile 40)“ auf und nennt dort auch „herabgesetzte, erlassene oder erstattete Einfuhrumsatzsteuer“, die du berücksichtigen sollst.

Zum Zeitraum: Von der berechneten Steuer werden „die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge“ abgesetzt (§ 16 Abs. 2 UStG). Abziehbar ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG die „entstandene“ Einfuhrumsatzsteuer; entstanden ist sie laut Zoll im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung durch die Zollstelle. In welchen Zeitraum der Betrag im Einzelfall fällt, wenn die Zollanmeldung und der Bescheid in verschiedene Zeiträume fallen, nennen die geöffneten Seiten nicht ausdrücklich; das klärst du mit deinem Steuerberater. Wie die Vorsteuer insgesamt in die Voranmeldung kommt, zeigt Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen.

Einfuhrumsatzsteuer in der EÜR

Für die Anschaffungskosten gilt § 9b Abs. 1 EStG: „Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts“. Die ELSTER-Hilfe zur EÜR beschreibt Zeile 57 so: „Die in Eingangsrechnungen enthaltenen und nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind hier einzutragen.“ Ob dort auch die Einfuhrumsatzsteuer steht, nennt der ELSTER-Text nicht ausdrücklich; das ist ein Punkt für den Steuerberater. Zum Buchen des Wareneinkaufs: Wareneinkauf in der EÜR buchen und Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR buchen.

Häufige Fehler

  • Den Zollbescheid nicht aufheben. Ohne zollamtlichen Beleg fehlt der Nachweis für den Vorsteuerabzug.
  • Die Rechnung des Lieferanten für den Beleg halten. Der Nachweis der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollbeleg.
  • Mehr abziehen, als der Zoll festgesetzt hat. Wurde die Einfuhrumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt, kann laut Zoll nur der festgesetzte Betrag als Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Erwerb aus der EU und Einfuhr aus einem Drittland vermischen. Das eine ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb (Erwerb in den Zeilen 25 bis 28, Vorsteuer daraus in Kennzahl 61), das andere eine Einfuhr (Kennzahl 62).

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Häufige Fragen

Wer erhebt die Einfuhrumsatzsteuer? Die Zollverwaltung, in der Regel zusammen mit dem Zoll.

Kann ich als Händler die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen? Als Unternehmer kannst du sie als Vorsteuer abziehen, wenn die Gegenstände für dein Unternehmen eingeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG).

Gilt das auch für Kleinunternehmer? Die Zoll-Seite nennt Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, als nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Welche Kennzahl ist es in der Voranmeldung? Im Vordruck 2026 Kennzahl 62 (Zeile 40).

Was ist der Beleg? Ein zollamtlicher Beleg, zum Beispiel der Einfuhrabgabenbescheid, oder ein bescheinigter Ersatzbeleg.

Wann entsteht die Steuer? Nach der Zoll-Seite im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung durch die Zollstelle.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer? Dazu macht dieser Text keine Angaben; die Höhe richtet sich nach der Ware und der Zollanmeldung (Zoll-Seite: Bemessungsgrundlage und Steuersätze nach § 12 UStG).

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Quellen