Rechnung bei OSS-Verkäufen: Welcher Steuersatz steht drauf?
Du verkaufst über das OSS an Privatkunden in anderen EU-Ländern und fragst dich, ob du Rechnungen schreiben musst und mit welchem Satz? Eine Pflicht dazu besteht für diese Verkäufe nicht. Schreibst du trotzdem eine Rechnung, gelten die deutschen Rechnungsregeln. Der Steuersatz ist dann der, mit dem du den Umsatz auch in der OSS-Meldung erklärst.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Pflicht: Für Fernverkäufe an Privatkunden im OSS musst du keine Rechnung ausstellen.
- Wenn doch: Dann gelten die Regeln des Landes, in dem du registriert bist, also Deutschland.
- Steuersatz: Der anzuwendende Steuersatz gehört auf die Rechnung; im OSS ist das der Satz des Ziellandes.
Muss ich bei OSS-Verkäufen eine Rechnung schreiben?
Nein, an Privatkunden nicht. Das Gesetz sagt grundsätzlich nur, dass du berechtigt bist, eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Pflichtfälle gibt es zum Beispiel bei Leistungen an Unternehmer. Für einen Fernverkauf, dessen Ort nach § 3c Abs. 1 in Deutschland liegt (die Ware kommt aus einem anderen EU-Land bei Privatkunden in Deutschland an), wärst du an sich zur Rechnung verpflichtet; diese Pflicht entfällt, wenn du am OSS teilnimmst (§ 14a Abs. 2 UStG).
Die EU-Kommission bestätigt es im OSS-Leitfaden: Beim Unionsverfahren gibt es keine Pflicht für den Lieferer, eine Rechnung auszustellen. Entscheidest du dich dafür, gelten die Regeln des Mitgliedstaats, in dem du registriert bist. Für dich ist das Deutschland.
Verkaufst du an Unternehmen, ist das ein anderer Fall: OSS bei B2B-Verkäufen.
Welcher Steuersatz steht auf der Rechnung?
Auf die Rechnung gehört der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). Beim OSS ist der anzuwendende Satz der Satz des Landes, in das du lieferst. Es ist derselbe Satz, den du in der OSS-Meldung für dieses Land angibst. Die Sätze stehen in OSS-Steuersätze der EU-Länder.
Wichtig: Der Gesetzestext nennt für das OSS keinen eigenen Rechnungssatz. Die Aussage, dass der Satz des Ziellandes auf die Rechnung gehört, folgt daraus, dass der Umsatz dort besteuert und so gemeldet wird. Bei Zweifeln im Einzelfall lass das mit deiner Steuerberatung abklären.
Wie sieht eine Rechnung mit ausländischem Steuersatz aus?
Beispiel: Du lieferst an eine Privatkundin in Frankreich Ware für 80,00 € netto und berechnest 6,00 € Versand. Frankreich: 20 % (TEDB, Stand 21. Oktober 2026).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Ware, netto | 80,00 € |
| Versand, netto | 6,00 € |
| Entgelt gesamt | 86,00 € |
| Steuersatz | 20 % |
| Steuerbetrag | 17,20 € |
| Rechnungsbetrag brutto | 103,20 € |
Den Satz und den Steuerbetrag gibst du ausdrücklich an. Zu den übrigen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss, zählt etwa das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt. Alle Pflichtangaben stehen in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Was ist mit Rechnungen von Amazon und eBay?
Bei Amazon gibt es den Umsatzsteuer-Berechnungsservice: Er bereitet laut Amazon automatisch elektronische Umsatzsteuerrechnungen vor und stellt sie Kunden zum Download bereit. Wann er für wen gilt, steht in Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Mehr zur Umsatzsteuer auf Amazon-Rechnungen: Amazon-Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Schreibst du die Rechnung selbst, zum Beispiel für einen eBay-Verkauf, gilt alles, was oben steht.
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Häufige Fragen
Steht der deutsche Satz von 19 % auf der Rechnung? Für Umsätze, die du im OSS erklärst, nicht automatisch. Der Satz richtet sich nach dem Land, in das du lieferst.
Gilt die vereinfachte Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro? Nicht für diese Verkäufe: Die Vereinfachung gilt nicht für Rechnungen über Fernverkäufe nach § 3c UStG (§ 33 Satz 3 UStDV). Mehr zur Kleinbetragsrechnung: Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.
Muss die Rechnung auf Deutsch sein? Dazu haben wir keine Vorgabe in den geprüften Quellen gefunden.