Steuerprogramm für Kleinunternehmer: Was brauchst du wirklich?

Als Kleinunternehmer brauchst du ein Programm, das Einkommensteuererklärung und EÜR elektronisch ans Finanzamt sendet, bei einem Gewerbebetrieb auch die Gewerbesteuererklärung. Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung entfallen in der Regel, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt (§ 19 Abs. 1 UStG); im Gründungsjahr gelten laut Finanzamt Hessen 25.000 Euro.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Wechsel: Das Programm sollte den Wechsel zur Regelbesteuerung mitmachen, falls du die Grenzen überschreitest oder verzichtest.
  • Falle: Voranmeldung unter Regelbesteuerung wertet das Finanzamt grundsätzlich als Verzicht; er bindet mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
  • Kostenlos geht auch: Mein ELSTER ist laut ELSTER kostenlos; ein Programm lohnt sich bei vielen Belegen.

Welche Steuererklärungen bleiben für Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Einkommensteuer und – bei einem Gewerbebetrieb – Gewerbesteuer bleiben. Die Übersicht:

ErklärungAls KleinunternehmerWie
Umsatzsteuer-VoranmeldungIn der Regel nichtDie Erklärungspflichten nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG entfallen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG)
UmsatzsteuererklärungIn der Regel nichtWie bei der Voranmeldung
EinkommensteuererklärungJaElektronisch (§ 25 Abs. 3 und 4 EStG)
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)Ja, wenn du den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelstElektronisch (§ 60 Abs. 4 EStDV)
GewerbesteuererklärungNur bei einem GewerbebetriebElektronisch (§ 14a GewStG); unter anderem fällig bei einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro (§ 25 Abs. 1 GewStDV)

Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, entscheidet über die Gewerbesteuer: Sie trifft nur den Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 GewStG). Die Abgrenzung und mehr zu den Erklärungen von Selbstständigen findest du in Steuersoftware für Selbstständige: Worauf es ankommt, die Gewerbesteuer erklärt Gewerbesteuererklärung, auch für Kleinunternehmer und mit Zerlegung.

Was muss ein Steuerprogramm für Kleinunternehmer können?

Diese Punkte entscheiden, ob ein Programm zu dir passt – ohne ein bestimmtes zu nennen:

  • EÜR und Einkommensteuer senden: Beide sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV, § 25 Abs. 4 EStG). Ein Programm, das nur ein PDF ausgibt, genügt nicht; auf die elektronische Übermittlung verzichtet das Finanzamt nur auf Antrag, um unbillige Härten zu vermeiden.
  • Gewerbesteuererklärung bei Gewerbebetrieb: Auch sie ist elektronisch zu übermitteln (§ 14a GewStG).
  • Zahlen statt Abtippen: Je mehr Rechnungen und Marktplatzberichte du hast, desto mehr hilft ein Import.
  • Der Wechsel zur Regelbesteuerung: Endet die Kleinunternehmerregelung oder verzichtest du, übermittelst du die Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch (§ 18 Abs. 1 UStG). Frag, ob du diese Funktion bei Bedarf dazubuchen kannst, statt sie von Anfang an mitzubezahlen.
  • E-Rechnungen: Ausstellen musst du sie nicht, empfangen musst du sie können; dafür genügt laut Finanzamt Hessen ein E-Mail-Postfach.
  • Der Preis fürs Senden: Manche Programme rechnen nur, andere senden auch. Frag nach dem Preis für genau die Erklärungen, die du abgibst.

Mein ELSTER oder ein Programm?

Mein ELSTER ist das Portal der Finanzverwaltung. Laut ELSTER ist es kostenlos, funktioniert ohne Herunterladen und Installieren und auch auf Tablet und Smartphone. Hast du nur wenige Belege, kann das reichen: Du füllst die Formulare selbst aus. Ein Programm lohnt sich, wenn du viele Rechnungen oder Marktplatzberichte hast oder mehrere Erklärungen aus denselben Zahlen erstellst. Die Gegenüberstellung steht in ELSTER Alternative für Online-Händler: Mein ELSTER oder Software?. Fängst du gerade an, brauchst du zuerst eine Steuernummer: Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online.

Was gilt, wenn die Kleinunternehmerregelung endet?

Dann braucht dein Programm auch die Umsatzsteuer. Das passiert auf zwei Wegen:

  • Du überschreitest die Grenze. Kommst du im laufenden Jahr über 100.000 Euro (im Gründungsjahr über 25.000 Euro), endet die Regelung sofort: Der Umsatz, der die Grenze überschreitet, und alle Folgeumsätze unterliegen der Regelbesteuerung; die früheren steuerfreien Umsätze bleiben steuerfrei. Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 25.000 Euro, aber nicht über 100.000 Euro, wechselst du grundsätzlich zu Beginn des laufenden Jahres (Finanzamt Hessen). Es zählen die vereinnahmten Netto-Umsätze ohne Umsatzsteuer, eine Prognose ist nicht mehr nötig.
  • Du verzichtest freiwillig, zum Beispiel um Vorsteuer geltend zu machen. Den Verzicht erklärst du dem Finanzamt unwiderruflich, spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres; er bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Nach dem Wechsel erklärst du die Steuer in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und kannst gleichzeitig Vorsteuer geltend machen. Als Kleinunternehmer steht dir dagegen kein Vorsteuerabzug zu (Finanzamt Hessen). Grenzen, Ausnahmen und die Verzichtsfalle im Detail: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?

Welche Fehler passieren oft?

  • Ein Programm nach Umsatzsteuer-Funktionen wählen, die du nicht brauchst. Solange du Kleinunternehmer bist, entfallen Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung in der Regel.
  • Eine Voranmeldung abgeben, „um sicherzugehen“. Unter Regelbesteuerung wertet das Finanzamt sie grundsätzlich als Verzicht (Finanzamt Hessen); er bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
  • Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Als Kleinunternehmer darfst du sie nicht gesondert ausweisen und musst auf § 19 Abs. 1 UStG hinweisen (Finanzamt Hessen). Wer sie trotzdem ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG).
  • Die Grenze von 100.000 Euro erst am Jahresende prüfen. Sie wirkt im laufenden Jahr sofort, ab dem Umsatz, der sie überschreitet.
  • EÜR und Einkommensteuererklärung nur ausdrucken. Beide sind elektronisch zu übermitteln.
  • Die Gewerbesteuererklärung vergessen. Betreibst du ein Gewerbe, ist sie unter anderem abzugeben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt (§ 25 Abs. 1 GewStDV).

So hilft dir VAT GPT dabei

Fängst du gerade an? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen wählst du in VAT GPT, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest. Den Fragebogen füllst du kostenlos in der App aus und sendest ihn ans Finanzamt. Für deine Erklärungen arbeitest du in drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Rechnungen und deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: Du prüfst und bestätigst die Werte und erstellst im selben Konto deine EÜR, die Gewerbesteuer- und die Einkommensteuererklärung.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht alles über ELSTER ans Finanzamt.

Alles liegt an einem Ort: EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung, und falls du zur Regelbesteuerung wechselst, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Steuerprogramm? Nicht zwingend. Mein ELSTER ist laut ELSTER kostenlos, und du füllst die Formulare selbst aus. Ein Programm lohnt sich, wenn du viele Belege hast. Wichtig ist der Weg: Einkommensteuererklärung und EÜR gehen elektronisch ans Finanzamt (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV).

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben? In der Regel ja: die Einkommensteuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG). Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Umsatzsteuererklärung entfallen in der Regel (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen? Ermittelst du den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG), übermittelst du die EÜR elektronisch (§ 60 Abs. 4 EStDV). Wer gesetzlich zum Bücherführen verpflichtet ist, kann die EÜR nicht nutzen.

Welche Grenzen gelten für Kleinunternehmer? Gesamtumsatz höchstens 25.000 Euro im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG); im Gründungsjahr 25.000 Euro (Finanzamt Hessen). Es zählen die vereinnahmten Netto-Umsätze.

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen? Gewerbesteuer trifft nur den Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 GewStG), als Freiberufler in der Regel also nicht. Eine Gewerbesteuererklärung ist unter anderem abzugeben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt (§ 25 Abs. 1 GewStDV).

Gibt es ein kostenloses Steuerprogramm für Kleinunternehmer? Ja: Mein ELSTER ist laut ELSTER kostenlos. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist kostenlos.

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Quellen