Steuervorauszahlung für Selbstständige: Welche Termine, welche Beträge?
Selbstständige zahlen Einkommensteuer im Voraus am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Dazu kommt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung am zehnten Tag nach dem Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 1 UStG) und, bei Gewerbebetrieb, die Gewerbesteuer am 15. Februar, Mai, August und November (§ 19 Abs. 1 GewStG).
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Einkommensteuer: Vier Termine im Jahr, die Höhe setzt das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid fest.
- Umsatzsteuer: Mit jeder Voranmeldung, nicht als Bescheid; Kleinunternehmer zahlen keine.
- Gewerbesteuer: Nur bei Gewerbebetrieb; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Welche Vorauszahlungen fallen an?
| Steuer | Termine | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember | Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts | § 37 Abs. 1 und 3 EStG |
| Umsatzsteuer | zehnter Tag nach Quartal oder Monat | selbst berechnet in der Voranmeldung | § 18 Abs. 1 UStG |
| Gewerbesteuer | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November | ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung | § 19 Abs. 1 und 2 GewStG |
Das heißt für dich: Trage dir die Termine ein; die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlung steht in deinem Bescheid, nicht in einer Formel, die du selbst anwendest.
Wie hoch ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung?
Du zahlst Vorauszahlungen auf die Steuer, die du für das laufende Jahr voraussichtlich schuldest (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das Finanzamt setzt sie durch Vorauszahlungsbescheid fest; sie bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer der letzten Veranlagung (§ 37 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG). Das Finanzamt kann sie bis zum Ablauf des auf das Jahr folgenden 15. Kalendermonats an die voraussichtliche Steuer anpassen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Festgesetzt wird nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG).
Wie du eine Anpassung beantragst, wenn dein Gewinn sinkt: Einkommensteuer-Vorauszahlung anpassen.
Das heißt für dich: Sinkt dein Gewinn deutlich, lohnt eine Anpassung; steigt er, wird die letzte Vorauszahlung des Jahres angepasst.
Was gilt für die letzte Vorauszahlung im Jahr?
Wird die Vorauszahlung nachträglich erhöht, ist die letzte Vorauszahlung für das Jahr anzupassen, und der Erhöhungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen (§ 37 Abs. 4 EStG). Festgesetzte Vorauszahlungen werden nur erhöht, wenn der Erhöhungsbetrag bei einer Anpassung nach Absatz 3 für einen Termin mindestens 100 Euro beträgt und bei einer nachträglichen Erhöhung nach Absatz 4 mindestens 5.000 Euro (§ 37 Abs. 5 Satz 2 EStG).
Das heißt für dich: Ein Erhöhungsbescheid im Herbst kann den Dezember-Termin treffen; halte Geld für die Nachzahlung bereit.
Wie läuft die Umsatzsteuer-Vorauszahlung?
Du berechnest die Vorauszahlung selbst in der Voranmeldung und zahlst sie am zehnten Tag nach dem Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 1 UStG). Als Kleinunternehmer entfallen die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat (§ 46 UStDV); monatliche Zahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV). Mehr: Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung, Umsatzsteuer für Freiberufler.
Das heißt für dich: Die Umsatzsteuer zahlst du nicht auf Bescheid, sondern mit jeder Voranmeldung, und zwar zum selben Tag.
Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer-Vorauszahlungen?
Nein. Die Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 GewStG); Einkünfte aus selbstständiger Arbeit stehen in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG neben denen aus Gewerbebetrieb (Nr. 2). Bei Gewerbebetrieb sind die Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten, jede grundsätzlich ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung; festgesetzt wird sie nur, wenn sie mindestens 50 Euro beträgt (§ 19 Abs. 1, 2 und 5 GewStG).
Das heißt für dich: Als Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer-Vorauszahlung; als Gewerbetreibender planst du vier weitere Termine ein.
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Häufige Fragen
Wann sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig? Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Muss ich als Existenzgründer Vorauszahlungen leisten? Ja, sobald das Finanzamt sie festsetzt; sie richten sich nach der Steuer, die du für das laufende Jahr voraussichtlich schuldest (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG). Wie das erste Jahr läuft: Steuern im ersten Jahr als Selbstständiger.
Gibt es eine Mindesthöhe? Ja: Einkommensteuer-Vorauszahlungen nur ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin (§ 37 Abs. 5 EStG), Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab 50 Euro (§ 19 Abs. 5 GewStG).
Zahlen Kleinunternehmer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen? Grundsätzlich nein, die Erklärungspflichten entfallen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
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