Umsatzsteuererklärung für Amazon- und eBay-Händler

Das Jahr ist um, die Voranmeldungen sind abgegeben, und jetzt kommt noch die Umsatzsteuererklärung? Sie rechnet dein ganzes Jahr zusammen: Die Vorauszahlungen aus den Voranmeldungen werden angerechnet, übrig bleibt eine Nachzahlung oder eine Erstattung (§ 18 Abs. 3 UStG). Du gibst sie elektronisch ab, ohne Steuerberater bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Was sie ist: die Jahres-Steueranmeldung, in der du die Steuer für das Kalenderjahr selbst berechnest (§ 18 Abs. 3 UStG).
  • Vorauszahlungen: Die Summe deiner Voranmeldungen steht als Vorauszahlungssoll in der Erklärung, einschließlich einer Sondervorauszahlung.
  • Ergebnis: Eine Abschlusszahlung ist einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig (§ 18 Abs. 4 UStG); eine Erstattung wird nach Zustimmung ausgezahlt.
  • EU-Verkäufe: Lagst du im Vorjahr nicht über 10.000 Euro und hast nicht verzichtet, trägst du Fernverkäufe in andere EU-Länder bis zur Grenze zusätzlich in Zeile 71 ein (mit Verzicht in Zeile 72), ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, in Zeile 75. Lagst du im Vorjahr darüber, gehören alle in Zeile 75.
  • Frist: 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 AO).

Was steht in der Umsatzsteuererklärung?

Die Erklärung hat denselben Aufbau wie die Voranmeldung, nur für ein ganzes Jahr: Du trägst deine steuerpflichtigen Umsätze ein, die Steuer, die du als Leistungsempfänger schuldest, und die abziehbare Vorsteuer. Daraus ergibt sich die Steuer für das Jahr. Von ihr ziehst du das Vorauszahlungssoll ab, also die Summe der angemeldeten oder vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen und Überschüsse. Ob du die Vorauszahlungen schon bezahlt hast oder ein Überschuss schon ausgezahlt wurde, spielt dafür keine Rolle.

Die Zeilennummern in diesem Text stammen aus der ELSTER-Anleitung zum Vordruck für das Jahr 2025. Prüfe sie im Vordruck des Jahres, das du abgibst.

Wie kommst du von den Berichten zur Erklärung?

Deine Amazon- und eBay-Berichte liefern die Summen. So holst du sie:

Amazon: In Seller Central gehst du zu Berichte → Versand durch Amazon, dann im linken Menü zum Abschnitt Steuern und zum Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR). Ein Bericht darf höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage umfassen, und das Enddatum darf nicht im laufenden Monat liegen. Für ein Jahr brauchst du deshalb mindestens vier Berichte, zum Beispiel Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember. Die Berichte sind am dritten Tag des Folgemonats verfügbar. Jeder Bericht enthält die Warentransaktionen des Berichtsmonats und die Gebührentransaktionen des Vormonats; Gebühren für Dezember findest du deshalb im Bericht, der den Januar umfasst. Die Spalte ACTIVITY_PERIOD zeigt, zu welchem Monat eine Gebühr gehört. Mehr dazu in Amazon VAT-Bericht (AVTR) herunterladen.

eBay: Im Verkäufer-Cockpit Pro gehst du zum Tab Zahlungen, wählst im Menü links Berichte und im Download-Abschnitt den Transaktionsbericht. Unter Typ wählst du die Transaktionsart, bei Start und Ende den Zeitraum, dann Bericht erstellen. Die Rechnungen für deine Verkäufergebühren findest du unter Berichte im Tab Rechnungen, nach Monaten geordnet. Mehr in eBay-Transaktionsbericht herunterladen.

Wohin gehören deutsche Umsätze, EU-Umsätze und Gebühren?

WasWohin in der Erklärung (Vordruck 2025)
Deutsche Umsätze zu 19 %Zeile 22, als Nettobetrag in vollen Euro
Deutsche Umsätze zu 7 %Zeile 25
Fernverkäufe in andere EU-Länder bis zur 10.000-Euro-Grenze, Vorjahr nicht über 10.000 Euro, kein Verzichtim Umsatz enthalten und zusätzlich in Zeile 71
Dieselben Fernverkäufe nach Verzicht auf die Grenze (§ 3c Abs. 4 Satz 2 UStG)Zeile 72
Fernverkäufe über 10.000 Euro im laufenden JahrZeile 75, ab dem Umsatz, der zur Überschreitung geführt hat
Fernverkäufe, wenn das Vorjahr über 10.000 Euro laginsgesamt Zeile 75
Dienstleistung (sonstige Leistung) eines EU-Unternehmers ohne Steuer auf der RechnungZeile 65, die Vorsteuer daraus in Zeile 83
Vorsteuer aus Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer, etwa WarenkaufZeile 79

Für Amazon-Gebühren hängt der Fall von der Rechnung ab: mit deutscher Umsatzsteuer gehört die Vorsteuer in Zeile 79, ohne Steuer von einem EU-Unternehmer gelten Zeile 65 und 83. Die Entscheidung und ihre Quellen stehen in Amazon-Gebühren absetzen. Wie die Zahlen in die Voranmeldungen kommen, zeigt Umsatzsteuer-Voranmeldung für Amazon-Händler.

Wann ist die Frist, und wer gibt ab?

Regelbesteuerte Unternehmer geben die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr elektronisch ab (§ 18 Abs. 3 UStG). Kleinunternehmer müssen in der Regel keine einreichen, es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn du als Leistungsempfänger Steuer schuldest oder das Finanzamt dich auffordert.

Die Frist steht in § 149 AO: sieben Monate nach Jahresende, also der 31. Juli. Lässt ein Steuerberater die Erklärung erstellen, endet sie am letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres, sofern das Finanzamt sie nicht früher anfordert (§ 149 Abs. 4 AO). Für das Jahr 2025 war das der 31. Juli 2026, mit Steuerberater ist es Montag, der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist (§ 108 Abs. 3 AO). Mehr zur Frist in Umsatzsteuerjahreserklärung: Frist, zum Weg in Umsatzsteuererklärung online abgeben.

Welche Summen vergleichst du mit den Voranmeldungen?

Bevor du abschickst, legst du die Summen deiner Voranmeldungen neben die Jahreserklärung:

  • Umsätze: Die Summe aus Kennzahl 81 und 86 aller Voranmeldungen entspricht den Zeilen 22 und 25. Kleine Abweichungen kommen von gerundeten vollen Euro.
  • Vorsteuer: Die Summe aus Kennzahl 66 und 67 passt zu den Zeilen 79 und 83.
  • Reverse-Charge: Bemessungsgrundlage und Steuer aus Kennzahl 46 und 47 stehen in Zeile 65.
  • Vorauszahlungssoll: Zähle die angemeldeten Beträge aller Voranmeldungen zusammen (hat das Finanzamt einen Betrag abweichend festgesetzt, den festgesetzten), auch die Sondervorauszahlung; sie gehört in Zeile 119.
  • Rückerstattungen: Kundenerstattungen mindern den Umsatz in dem Zeitraum, in dem sie stattfanden.
  • EU-Fernverkäufe: Die Summen deiner Fernverkäufe in andere EU-Länder gleichst du mit den Zeilen 71 und 75 ab. Die OSS-Meldung selbst ist eine eigene Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Du hast 180.000 Euro netto zu 19 Prozent umgesetzt (34.200 Euro Steuer) und 12.000 Euro netto zu 7 Prozent (840 Euro). Die Steuer aus deinen Verkäufen beträgt zusammen 35.040 Euro. Die abziehbare Vorsteuer liegt bei 20.100 Euro. Das Jahresergebnis ist 14.940 Euro. Deine Voranmeldungen ergeben ein Vorauszahlungssoll von 14.700 Euro. Es bleibt eine Abschlusszahlung von 240 Euro, fällig einen Monat nach Eingang der Erklärung.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann alle deine anderen Steuern, an einem Ort berechnet und abgegeben. Für die Jahreserklärung heißt das:

  1. Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte als CSV oder Excel-Datei hoch.
  2. VAT GPT erstellt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und zieht die Voranmeldungen ab, die du über VAT GPT erfolgreich gesendet hast; das Vorauszahlungssoll steht als eigene Zeile in der Erklärung.
  3. Du prüfst das Ergebnis, dort steht "An das Finanzamt zu zahlen" oder "Erstattung vom Finanzamt". Mit VAT GPT Pro sendest du die Erklärung über ELSTER.

Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € im Monat oder 444 € im Jahr, inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Muss ich als Amazon- oder eBay-Händler eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Ja, wenn du regelbesteuert bist. Als Kleinunternehmer in der Regel nicht.

Was passiert mit meinen Voranmeldungen? Sie werden als Vorauszahlungssoll angerechnet. Aus dem Unterschied ergibt sich Nachzahlung oder Erstattung.

Wann muss ich die Nachzahlung leisten? Einen Monat nach Eingang der Erklärung (§ 18 Abs. 4 UStG).

Was ist mit meinen EU-Verkäufen? Fernverkäufe in andere EU-Länder gehören bis 10.000 Euro zusätzlich in Zeile 71, wenn du im Vorjahr nicht über 10.000 Euro lagst und nicht verzichtet hast (mit Verzicht in Zeile 72), darüber und bei einem Vorjahr über 10.000 Euro in Zeile 75. Die OSS-Meldung gibst du getrennt beim Bundeszentralamt für Steuern ab.

Bis wann muss ich abgeben? Bis 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 AO).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen