Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmer mit Sitz im Ausland: Fristen und Ablauf
Du sitzt im Ausland und bist in Deutschland für die Umsatzsteuer erfasst? Dann gibst du beim für dein Sitzland zuständigen Finanzamt für jeden Zeitraum elektronisch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, fällig am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, und nach dem Jahr eine Umsatzsteuererklärung. Das gilt wie für deutsche Unternehmer; britische Verkäufer finden unten den Brexit-Abschnitt.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Zeitraum: Quartal; Monat bei Vorjahressteuer über 9.000 Euro (§ 18 Abs. 2 UStG). Neu gestartet: laut Finanzamt.
- Jahreserklärung: Ohne abweichende Regel sieben Monate nach Jahresende, also 31. Juli; mit Steuerberater später.
- Inhalt: Inlandsumsätze nach Steuersatz, abziehbare Vorsteuer wie Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG), ohne anderswo steuerbare Umsätze.
Wann ist die Voranmeldung fällig?
Die Voranmeldung musst du bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums übermitteln. Die von dir berechnete Steuer ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Bei vierteljährlicher Abgabe sind das der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar; bei monatlicher Abgabe der 10. des Folgemonats. Auf Antrag verlängert das Finanzamt beide Fristen um einen Monat (Dauerfristverlängerung, § 46 UStDV); bei monatlicher Abgabe gewährt es sie nur gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV).
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Betrug die Steuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro, ist es der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG). Für Unternehmer, die gerade erst angefangen haben, enthält das Gesetz eine eigene Regel zum Zeitraum (§ 18 Abs. 2 UStG), die für die Jahre 2021 bis 2026 abgeändert ist. Richte dich in der Praxis nach dem Zeitraum, den dir das Finanzamt im Erfassungsschreiben nennt. Bist du unsicher, frag dort nach.
Das Gesetz verlangt die Voranmeldung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 18 Abs. 1 UStG). Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Form verzichten; dann gibst du den amtlichen Vordruck ab. Die amtliche Schnittstelle ist ELSTER.
Wann gibst du die Jahreserklärung ab?
Nach dem Kalenderjahr gibst du eine Umsatzsteuererklärung ab, ebenfalls elektronisch. Darin berechnest du die Steuer für das ganze Jahr und rechnest die Vorauszahlungen an (§ 18 Abs. 3 UStG). Ohne abweichende Regel enden die Fristen für Erklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, sieben Monate nach Ablauf des Jahres (§ 149 Abs. 2 AO). Beauftragst du einen Steuerberater, gilt eine spätere Frist (§ 149 Abs. 3 AO).
Was gehört in die Erklärung?
Deine deutsche Erklärung umfasst die Umsätze, die du in Deutschland ausführst: Lieferungen aus Ware in Deutschland an Kunden in Deutschland (§ 3 Abs. 6, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), getrennt nach Steuersatz. Sitzt dein Unternehmen außerhalb der EU und verkaufst du über einen Marktplatz wie Amazon an Privatkunden mit Versand innerhalb der EU, wird der Marktplatz als Lieferer an den Kunden behandelt und schuldet diese Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 3a Satz 1 UStG); deine eigene Lieferung an den Marktplatz ist steuerfrei (§ 4 Nr. 4c UStG). Dagegen rechnest du die abziehbare Vorsteuer, zum Beispiel die Einfuhrumsatzsteuer für Waren, die du für dein Unternehmen nach Deutschland eingeführt hast (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).
Nicht hinein gehören Umsätze, die in einem anderen Land steuerbar sind, etwa in der lokalen Erklärung eines anderen EU-Staats oder im OSS. Der Amazon-Transaktionsbericht trennt diese Fälle nach Land und Steuerverfahren; siehe Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht und OSS für Amazon-Verkäufer.
Was britische Verkäufer nach dem Brexit wissen sollten
Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat mehr; für die deutsche Umsatzsteuer bist du damit ein Unternehmer mit Sitz in einem Drittland. Daraus folgen drei Punkte, die du direkt in den deutschen Regeln nachlesen kannst:
- Vertreter: Du musst mit der Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennen (§ 22f Abs. 1 UStG).
- Finanzamt: Die Verordnung nennt für das Vereinigte Königreich und die Isle of Man das Finanzamt Hannover-Nord (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 UStZustV).
- Deutsche USt-IdNr.: Eine britische Umsatzsteuernummer ersetzt die vom BZSt erteilte deutsche USt-IdNr. nicht.
Die britische Regierung schreibt auf ihrer Seite, dass du auf Waren, die du an Kunden außerhalb des Vereinigten Königreichs verkaufst, normalerweise keine britische Umsatzsteuer berechnen musst, dass du dafür nur bei HMRC registriert sein musst und den Nullsatz anwenden kannst. Das ist die britische Seite eines Exports. Auf der deutschen Seite gilt eine Lieferung auch dann als in Deutschland ausgeführt, wenn die Ware aus dem Drittland nach Deutschland gelangt und du oder dein Beauftragter die Einfuhrumsatzsteuer schuldest (§ 3 Abs. 8 UStG); ein Verkauf aus deutschem Lager an Kunden in Deutschland wird ohnehin in Deutschland ausgeführt (§ 3 Abs. 6 UStG).
Für die Erstattung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer ermächtigt § 18 Abs. 9 UStG zu einem eigenen, besonderen Verfahren. Es ist ein anderes Verfahren als die reguläre Erklärung und wird hier nicht behandelt.
Welche Fehler passieren oft?
- Der 10. wird verpasst. Erklärung und Zahlung sind am selben Tag fällig; einen Monat später nur, wenn dir das Finanzamt eine Dauerfristverlängerung gewährt hat (§ 46 UStDV).
- Auf die Jahreserklärung warten. Die Voranmeldungen sind während des Jahres fällig; die Jahreserklärung ersetzt sie nicht.
- Beim falschen Amt abgeben. Deine Erklärung geht an das zentrale Finanzamt für dein Sitzland, nicht an ein örtliches Amt in der Nähe des Lagers.
- Umsätze verschiedener Länder mischen. Umsätze, die Amazon als anderswo steuerbar kennzeichnet, gehören in die Erklärung dieses Landes.
- Einfuhrumsatzsteuer vergessen. Sie ist abziehbar, wenn die Waren für dein Unternehmen eingeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG); außerdem musst du sie aufzeichnen (§ 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG).
So hilft dir VAT GPT dabei
- CSV hochladen: Du lädst den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht als CSV hoch, auch mehrere Dateien auf einmal. VAT GPT erkennt an der Kopfzeile, dass es ein Amazon-Bericht ist.
- Prüfen: VAT GPT ordnet jede Verkaufszeile nach TAX_REPORTING_SCHEME und Land ein und zeigt dir die Summen für Deutschland und die EU-Länder (OSS). Zeilen mit einem unbekannten Verfahren zeigt VAT GPT als ungeklärt zur Prüfung.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER. Unter „Persönliche Angaben“ wählst du das Bundesland und trägst die Steuernummer so ein, wie sie auf den Schreiben deines Finanzamts steht; VAT GPT erkennt daraus das Finanzamt, und du kannst es aus einer Liste ändern.
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Häufige Fragen
Wann ist die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig? Bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Zeitraums; die Zahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Die Jahreserklärung folgt nach dem Jahr; ohne abweichende Regel ist sie sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO).
Monatlich oder vierteljährlich? Vierteljährlich, außer die Steuer im Vorjahr betrug mehr als 9.000 Euro; dann monatlich (§ 18 Abs. 2 UStG). Für neu gestartete Unternehmen gibt es eine Sonderregel; halte dich an das, was dir das Finanzamt mitgeteilt hat.
Wohin sende ich die Erklärung als britischer Verkäufer? An das Finanzamt, das für dein Sitzland zuständig ist: das Finanzamt Hannover-Nord.
Gebe ich auf Papier ab? Nein. Die Erklärung wird elektronisch abgegeben; das Finanzamt kann darauf nur zur Vermeidung unbilliger Härten verzichten (§ 18 Abs. 1 UStG).
Brauche ich einen Vertreter in Deutschland? Sitzt du außerhalb der EU und des EWR, ja (§ 22f Abs. 1 UStG).
Kann ich Einfuhrumsatzsteuer abziehen? Ja, für Waren, die für dein Unternehmen eingeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).
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