Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland für Amazon-Verkäufer mit Sitz im Ausland

Du sitzt im Ausland, lagerst Ware in Deutschland, etwa bei Amazon, und verkaufst an Kunden in Deutschland? Dann werden diese Verkäufe in Deutschland besteuert, egal wo dein Unternehmen sitzt. Du registrierst dich beim zuständigen deutschen Finanzamt mit dem amtlichen Formular für im Ausland ansässige Unternehmer, bekommst eine Steuernummer und kannst danach eine USt-IdNr. beantragen.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Reihenfolge: Erst erfasst dich das Finanzamt und vergibt die Steuernummer, danach kommt die USt-IdNr. vom BZSt.
  • Zuständiges Amt: Es hängt von deinem Sitzland ab (UStZustV), für das Vereinigte Königreich ist es Hannover-Nord.
  • Sitz außerhalb von EU und EWR: Du benennst einen Empfangsbevollmächtigten im Inland (§ 22f Abs. 1 UStG).

Wann besteuert Deutschland meine Verkäufe?

Der Ort der Lieferung entscheidet, welches Land Umsatzsteuer erhebt. Wird die Ware zum Kunden befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG). Bei Ware in einem deutschen Lager ist das Deutschland; der Verkauf an einen Kunden in Deutschland ist also in Deutschland ausgeführt und dort steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), auch wenn dein Unternehmen im Vereinigten Königreich, in den USA oder in China sitzt.

Sitzt dein Unternehmen außerhalb der EU (zum Beispiel im Vereinigten Königreich, in den USA oder in China) und verkaufst du über einen Marktplatz wie Amazon an Privatkunden, mit Versand aus einem Lager in Deutschland an Kunden in Deutschland, wird der Marktplatz so behandelt, als hätte er die Ware selbst erhalten und geliefert (§ 3 Abs. 3a Satz 1 UStG). Die Umsatzsteuer auf den Verkauf an den Kunden schuldet dann der Marktplatz; deine Lieferung an den Marktplatz ist steuerfrei (§ 4 Nr. 4c UStG), und diese Steuerfreiheit schließt deinen Vorsteuerabzug nicht aus (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a UStG). Verkäufe an Unternehmer und Verkäufe außerhalb eines Marktplatzes bleiben deine eigenen Lieferungen.

Diese Seite behandelt genau diesen Fall: Ware in Deutschland, Kunden in Deutschland. Verkäufe aus Lagern in anderen EU-Ländern, Umlagerungen zwischen Lagern und das OSS-Verfahren sind eigene Themen; siehe OSS für Amazon-Verkäufer und Fernverkauf nach § 3c UStG. Führst du Ware aus einem Land außerhalb der EU nach Deutschland ein, entsteht Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Du kannst sie als Vorsteuer abziehen, wenn die Gegenstände für dein Unternehmen eingeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Für Unternehmer mit Sitz im Ausland weist die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) jedem Land ein zentrales Finanzamt zu. Beispiele aus § 1 Abs. 1 UStZustV:

Dein Unternehmen sitzt inZuständiges Finanzamt
Vereinigtes Königreich (und Isle of Man)Finanzamt Hannover-Nord
USAFinanzamt Bonn-Innenstadt
SchweizFinanzamt Konstanz
TürkeiFinanzamt Dortmund-Unna
NiederlandeFinanzamt Kleve
Frankreich und MonacoFinanzamt Offenburg
Italien und ÖsterreichFinanzamt München
Spanien und PortugalFinanzamt Kassel
Ein Land, das die Verordnung nicht nennt, zum Beispiel ChinaFinanzamt Berlin International (§ 1 Abs. 2 UStZustV)

Für Polen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Nach- oder Firmennamens zwischen vier Ämtern, und einige weitere Länder sind einzeln aufgeführt. Benennt ein Land eines dieser Ämter um oder ordnet es neu zu, kann das Bundesministerium der Finanzen für einen Übergangszeitraum von zwölf Monaten entsprechende Zuordnungen treffen (§ 1 Abs. 4 UStZustV); prüfe deshalb die aktuelle Bezeichnung, bevor du etwas einreichst.

Welches Formular brauche ich, und brauche ich einen Vertreter?

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt den amtlichen „Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern“ auf Deutsch, Englisch und Französisch bereit. Für Online-Händler gehört das Einlageblatt „Handel mit Waren über das Internet“ dazu; für Körperschaften und Gesellschaften gibt es ein weiteres Einlageblatt.

Hast du Wohnsitz, Sitz und Geschäftsleitung weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat noch im EWR, verlangt das Gesetz, dass du mit dem Antrag auf steuerliche Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennst (§ 22f Abs. 1 UStG). Verkäufer mit Sitz in der EU oder im EWR haben diese Pflicht nach § 22f Abs. 1 UStG nicht.

Wann bekomme ich die deutsche USt-IdNr.?

Die deutsche Steuernummer erteilt das Finanzamt. Die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt auf Antrag das BZSt (§ 27a Abs. 1 UStG). Nach den Angaben des BZSt muss ein ausländisches Unternehmen in Deutschland erfasst sein, bevor es eine deutsche USt-IdNr. beantragt; es kann sie schon bei der Erfassung beim Finanzamt anfordern. Das BZSt teilt die Nummer nur per Post mit. Im Antrag gibst du Name, Anschrift und die Steuernummer an, unter der du geführt wirst (§ 27a Abs. 1 UStG).

Amazon und andere Marktplätze fragen diese Nummer aus einem rechtlichen Grund ab: Wird der Marktplatz nicht selbst als Lieferer behandelt, haftet sein Betreiber für nicht entrichtete Steuer aus den Lieferungen eines Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer hat im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige, vom BZSt erteilte deutsche USt-IdNr. und der Betreiber wusste nicht und musste nicht wissen, dass der Verkäufer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt (§ 25e Abs. 1, 2, § 22f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG). Eine USt-IdNr. deines Heimatlandes ersetzt sie nicht. Mehr zu den beiden Nummern: Steuernummer und USt-IdNr. für ausländische Amazon-Verkäufer.

Welche Erklärungen gebe ich danach ab?

Bist du erfasst, übermittelst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Zeitraums und zahlst die Steuer bis dahin (§ 18 Abs. 1 UStG). Zeitraum ist das Kalendervierteljahr, bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG). Für neu gestartete Unternehmen gibt es Sonderregeln; richte dich nach dem Zeitraum, den dir das Finanzamt in seinem Erfassungsschreiben nennt. Nach dem Jahr gibst du eine Umsatzsteuererklärung ab (§ 18 Abs. 3 UStG). Mehr: Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmer mit Sitz im Ausland.

Welche Fehler passieren oft?

  • Auf eine Schwelle warten. Die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro in § 19 Abs. 1 UStG gelten für im Inland ansässige Unternehmer. Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU können die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen; für Verkäufer aus einem anderen EU-Staat gilt nur § 19 Abs. 4 UStG.
  • Die USt-IdNr. zu früh beantragen. Das BZSt vergibt sie anhand der Daten, die das Finanzamt hinterlegt hat; die Erfassung muss zuerst erfolgt und übermittelt sein.
  • Eine E-Mail erwarten. Das BZSt teilt die Nummer nur per Post mit.
  • Die Heimat-Nummer verwenden. Eine britische oder US-amerikanische Umsatzsteuernummer erfüllt die deutsche Anforderung des Marktplatzes nicht; es muss die vom BZSt erteilte Nummer sein.
  • Den Empfangsbevollmächtigten vergessen, wenn du außerhalb der EU und des EWR sitzt.
  • Das Formular für Inländer verwenden. Unternehmer mit Sitz im Ausland haben ein eigenes Formular.

So hilft dir VAT GPT dabei

Die Registrierung beim Finanzamt machst du wie oben beschrieben mit dem amtlichen Formular. Für die laufenden Zahlen gehst du in VAT GPT so vor:

  1. Hochladen: Du lädst den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht als CSV hoch. VAT GPT ordnet jede Verkaufszeile nach Land und Steuerverfahren ein.
  2. Prüfen: Du siehst die Summen für Deutschland. Welche Zeilen in deine eigene Erklärung gehören, prüfst du mit deiner Steuerberatung.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER. Unter „Persönliche Angaben“ wählst du das Bundesland und trägst die Steuernummer so ein, wie sie auf den Schreiben deines Finanzamts steht; VAT GPT erkennt daraus das Finanzamt, und du kannst es aus einer Liste ändern.

Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Das Senden an ELSTER gehört zu Pro. Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Brauche ich als britischer Verkäufer auf Amazon.de eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung? Wird die Ware aus einem Lager in Deutschland an deine Kunden versendet, ja: Die Lieferungen werden in Deutschland ausgeführt (§ 3 Abs. 6 UStG) und sind dort steuerbar. Welche weiteren Fälle für dich gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Kann ich in Deutschland die Kleinunternehmerregelung nutzen? Nicht, wenn dein Unternehmen außerhalb der EU sitzt. § 19 Abs. 1 UStG gilt für im Inland ansässige Unternehmer; ein Unternehmer aus einem anderen EU-Staat kann sie nur unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 UStG nutzen.

Welches Finanzamt erfasst ein US-Unternehmen? Das Finanzamt Bonn-Innenstadt (§ 1 Abs. 1 Nr. 34 UStZustV).

Brauche ich einen Vertreter in Deutschland? Ja, wenn du weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Staat noch im EWR Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung hast (§ 22f Abs. 1 UStG).

Was bekomme ich zuerst, die Steuernummer oder die USt-IdNr.? Die Steuernummer. Die USt-IdNr. folgt auf Antrag beim BZSt.

Wie bekomme ich die USt-IdNr.? Beantrage sie mit dem Erfassungsformular oder über den Antrag beim BZSt. Das BZSt schickt sie per Post.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen