Amazon Versandeinstellungen: In welche EU-Länder versendest du, und was hat das mit OSS zu tun?

Die Länder-Einstellung bei Amazon entscheidet nicht über deine Steuer, sondern darüber, aus welchen Ländern Kunden bei dir bestellen können. Steuerlich zählt, wohin du tatsächlich lieferst: Versendest du Ware an Privatkunden in ein anderes EU-Land, liegt der Ort der Lieferung dort, wo der Transport endet (§ 3c Abs. 1 UStG). Bist du nur in Deutschland ansässig und bleiben deine Verkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen bei höchstens 10.000 Euro, bleibt es bei deiner deutschen Umsatzsteuer; darüber gilt für diese Verkäufe das Umsatzsteuerrecht des Ziellandes (§ 3c Abs. 4 UStG). Du meldest sie dann über das OSS-Verfahren oder registrierst dich in jedem Zielland (OSS oder Registrierung im Ausland).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Steuerlich zählt die Lieferung: Der Ort der Lieferung ist der Ort, an dem der Transport an den Kunden endet (§ 3c Abs. 1 UStG). Eine Länder-Einstellung ändert nur, in welche Länder Bestellungen möglich sind.
  • Grenze: 10.000 Euro Gesamtbetrag der Entgelte für Verkäufe in andere EU-Länder und bestimmte elektronische Dienstleistungen, im Vorjahr nicht überschritten und im laufenden Jahr nicht überschritten, wenn du nur in einem EU-Land ansässig bist (§ 3c Abs. 4 UStG).
  • Ab der Grenze: Erst der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist mit ausländischer Umsatzsteuer zu fakturieren (BZSt).
  • Anmeldung: Zum OSS meldest du dich über das BZStOnline-Portal an; die Teilnahme gilt einheitlich für alle EU-Länder. Wer die Grenze mitten im Quartal überschreitet, hat bis zum zehnten Tag des Folgemonats Zeit, sich anzumelden (BZSt).
  • Verkäufer berichten (Amazon-Verkäuferforum): Die Länder stellst du als Händler im Tarif „Professionell“ über Versandvorlagen ein, im Tarif „Einzelanbieter“ nur in Stufen. Prüfe die Menüs in deinem Konto, die Beiträge sind einige Jahre alt.
  • Lagerung im Ausland ist ein anderer Fall: Dazu siehe Amazon Pan-EU und Lager im Ausland.

Was entscheidet, wann OSS für dich beginnt?

Nicht die Einstellung, sondern deine Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Das Gesetz zählt dafür zwei Dinge zusammen: die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Waren und bestimmte sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 Satz 2 UStG) an Empfänger in anderen Mitgliedstaaten. Liegt die Summe im vorangegangenen Kalenderjahr bei höchstens 10.000 Euro und überschreitet sie im laufenden Jahr 10.000 Euro nicht, gilt § 3c Abs. 1 nicht (§ 3c Abs. 4 UStG). Du kannst gegenüber dem Finanzamt darauf verzichten; der Verzicht bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre.

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Du lieferst bis Juli Waren für 6.000 Euro nach Österreich und für 3.500 Euro nach Frankreich. Zusammen sind das 9.500 Euro, du bist darunter. Im August verkaufst du für 1.200 Euro in die Niederlande. Erst der Umsatz, mit dem die 10.000 Euro überschritten werden, ist mit ausländischer Umsatzsteuer zu fakturieren, so das BZSt. Ab diesem Verkauf kannst du dich für das OSS anmelden: Das BZSt nennt für diesen Fall den zehnten Tag des Folgemonats als Frist; eine rückwirkende Registrierung danach ist nicht möglich. Alle Beispiele zur Grenze stehen in OSS-Schwelle 10.000 Euro.

Welche Länder zählen?

Nur andere EU-Mitgliedstaaten: § 3c Abs. 1 Satz 2 UStG spricht von Waren, die in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates befördert oder versandt werden. Deutschland zählt nicht mit. Für Lieferungen in Länder außerhalb der EU, etwa in die Schweiz, gelten andere Regeln; sie sind nicht Thema dieser Seite.

Bestellungen aus dem EU-Ausland kommen auch dann, wenn du dich nicht darum bemühst. Im Amazon-Verkäuferforum schreibt ein Verkäufer, dass Käufer aus Österreich und der Schweiz häufig über amazon.de bestellen, weil ihre Länder kein eigenes Portal haben. Jede Lieferung an einen Privatkunden in Österreich zählt für die 10.000-Euro-Grenze.

Wo stellst du die Länder bei Amazon ein?

Amazons Hilfeseiten im Seller Central lassen sich ohne JavaScript nicht auslesen, deshalb zitieren wir sie nicht. Was wir belegen können, sind Antworten von Verkäufern im Amazon-Verkäuferforum (mehrere Jahre alt; die Menüs können sich geändert haben, prüfe sie in deinem Konto):

  • Tarif „Einzelanbieter“: Ein Verkäufer schreibt, dass du im Seller Central über das Zahnrad oben rechts zu den Versandeinstellungen gehst und „International: nein“ einstellst. Es gebe nur die Stufen Deutschland, EU, Europa und Welt, einzelne Länder lassen sich nicht an- oder ausschalten. Die Beschränkung auf Deutschland sei auch je Artikel unter „Bearbeiten“ möglich.
  • Tarif „Professionell“: Hier gebe es Versandvorlagen, in denen du einzelne Länder zulassen oder ausschließen kannst. Ein anderer Verkäufer beschreibt: Versandvorlage bearbeiten, unten bei „internationaler Versand“ die Versandkosten für einzelne Länder festlegen; Länder ohne hinterlegte Versandkosten können nicht bei dir bestellen.
  • Je Marktplatz: Die Vorlage für amazon.de gilt nach Verkäuferberichten nur für Bestellungen auf amazon.de. Wer auch auf anderen Marktplätzen anbietet, muss die Einstellung dort ebenfalls vornehmen.
  • Andere Marktplätze abschalten: Im Forum wird dafür meist die Urlaubseinstellung für die nicht gewünschten Länder genannt.
  • Internationale Angebotserstellung: Ein Verkäufer zitiert einen Amazon-Text, nach dem diese Funktion automatisch Angebote auf allen europäischen Marketplace-Sites erstellt. Ist sie aktiv, erscheinen deine Angebote auch auf anderen europäischen Marktplätzen.

Das alles gilt für den Versand durch dich selbst. Beim Versand durch Amazon beschreibt Amazon auf seiner Pan-EU-Seite, dass du mit der Aktivierung von Ländern für die Lagerplatzierung Amazon erlaubst, deinen Bestand dort zu lagern.

Was ändert eine Einstellung steuerlich?

Sie ändert die Zukunft, nicht die Vergangenheit. Was du bereits an Privatkunden in andere EU-Länder geliefert hast, zählt weiter mit, denn für die Grenze zählen Vorjahr und laufendes Jahr (§ 3c Abs. 4 UStG). Zwei Wege sind möglich:

  1. Nur Deutschland: Versendest du ausschließlich im Inland, gibt es keine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und damit keinen Anlass für das OSS. Du verzichtest auf Kunden in anderen EU-Ländern.
  2. Auch EU-Länder: Dann beobachtest du die 10.000-Euro-Grenze. Darunter berechnest du deutsche Umsatzsteuer, darüber die des Ziellandes, in der Regel mit OSS-Meldung (zum Verfahren: OSS-Registrierung beim BZSt und OSS bei Amazon).

Häufige Fehler

  • Glauben, die Einstellung ändere die Steuer. Maßgeblich sind die Lieferungen, die tatsächlich stattgefunden haben.
  • Nur einen Marktplatz anpassen. Nach Verkäuferberichten gilt die Vorlage je Marktplatz.
  • Bestellungen aus Österreich vergessen. Sie zählen für die 10.000 Euro.
  • Die Anmeldefrist verpassen. Nach dem zehnten Tag des Folgemonats ist keine rückwirkende Registrierung möglich.
  • Lager im Ausland mit dem Versand aus Deutschland verwechseln. Das sind zwei verschiedene Fälle.

So hilft dir VAT GPT

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben.

  1. Du lädst deine Amazon- oder eBay-Berichte als CSV hoch. VAT GPT liest sie ein.
  2. VAT GPT sortiert die Verkäufe nach Steuerverfahren: Verkäufe im Verfahren UNION-OSS gehen in die OSS-Meldung.
  3. VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder; du prüfst sie. Mit Pro sendest du sie an das BZSt.

Welche Länder du bei Amazon freischaltest, stellst du in Seller Central ein, nicht in VAT GPT. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Wo stelle ich bei Amazon ein, in welche EU-Länder ich versende? Verkäufer im Amazon-Forum nennen das Zahnrad oben rechts im Seller Central, dann Versandeinstellungen. Im Tarif „Professionell“ legst du in den Versandvorlagen Länder fest, im Tarif „Einzelanbieter“ nur Stufen. Prüfe das in deinem Konto.

Was hat die Einstellung mit dem OSS zu tun? Sie bestimmt, in welche Länder du liefern kannst. Das OSS nutzt du, wenn deine Verkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder zusammen die 10.000 Euro überschreiten (§ 3c Abs. 4 UStG); sonst müsstest du dich in jedem Zielland registrieren.

Beginnt OSS, sobald ich ein Land freischalte? Nein. Maßgeblich sind die Lieferungen und die 10.000-Euro-Grenze, nicht die Freischaltung.

Was, wenn ich die Grenze überschritten habe? Dann meldest du dich beim BZSt zum OSS an. Das BZSt nennt für den Fall einer Überschreitung im Quartal den zehnten Tag des Folgemonats.

Zählt ein Verkauf nach Österreich? Ja, Österreich ist ein anderer EU-Mitgliedstaat.

Wo finde ich die OSS-Einstellungen im Seller Central? Eine eigene OSS-Einstellung für deine Meldung konnten wir in den Quellen, die wir öffnen konnten, nicht belegen (Amazons Hilfeseiten dazu lassen sich ohne JavaScript nicht auslesen). Sicher ist: Die Teilnahme am OSS beantragst du beim BZSt im BZStOnline-Portal. Bei Amazon hinterlegst du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unter Informationen zum Verkäuferkonto > Steuerinformationen > Ort der Niederlassung (Amazon-Hilfe). Wie das geht: Umsatzsteuer-ID bei Amazon hinterlegen und OSS-Registrierung beim BZSt.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen