Einkommensteuererklärung Selbstständige: Frist und Abgabe
Du bist selbstständig und fragst dich, bis wann die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt sein muss? Ohne Steuerberater ist es der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 2 und 3 AO). Fällt die Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Ohne Steuerberater: sieben Monate nach Jahresende, also 31. Juli (§ 149 Abs. 2 AO).
- Mit Steuerberater: bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO).
- Früher: Das Finanzamt kann in bestimmten Fällen eine frühere Abgabe anordnen (§ 149 Abs. 4 AO).
- Zu spät: Nach 14 Monaten muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, auch wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt, wenn keine Ausnahme greift (§ 152 Abs. 2 AO).
- Elektronisch: Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, gibt die Erklärung in der Regel elektronisch ab (§ 25 Abs. 4 EStG).
Bis wann musst du abgeben?
Die Frist hängt davon ab, ob ein Steuerberater die Erklärung erstellt. Beide Fristen stehen in § 149 AO. Für die zwei aktuellen Jahre sieht das so aus:
| Steuerjahr | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| 2025 | Freitag, 31. Juli 2026 | Montag, 1. März 2027 (der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag) |
| 2026 | Montag, 2. August 2027 (der 31. Juli 2027 ist ein Samstag) | Dienstag, 29. Februar 2028 |
Die Verschiebung auf den nächsten Werktag folgt aus § 108 Abs. 3 AO. Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist verlängern (§ 109 Abs. 1 AO). Mit Steuerberater geht das über Februar hinaus nur, wenn du ohne Verschulden verhindert bist, die Frist einzuhalten (§ 109 Abs. 2 AO).
Musst du überhaupt abgeben?
Ob du abgeben musst, steht nicht in einem einzigen Satz. Als Gewerbetreibender gibst du die Erklärung ab, wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, bei Zusammenveranlagung über dem doppelten Grundfreibetrag (§ 56 EStDV). Hast du daneben Arbeitslohn, besteht die Pflicht schon, wenn deine übrigen Einkünfte, etwa der Gewinn aus dem Handel, mehr als 410 Euro betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Abgeben musst du auch, wenn zum Ende des Vorjahres ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt wurde (§ 56 Satz 2 EStDV). Du gibst sie auch ab, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert (§ 149 Abs. 1 AO). Ob für dich eine Pflicht besteht, klärst du im Zweifel mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Welche Formulare gehören zusammen?
Für Online-Händler mit Gewerbe gehören drei Teile zusammen:
- Hauptvordruck ESt 1 A: Das ist die eigentliche Einkommensteuererklärung mit deinen persönlichen Angaben (umgangssprachlich Mantelbogen).
- Anlage G: Hier trägst du die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein. Wie das geht, steht in Anlage G ausfüllen.
- Anlage EÜR: Deine Gewinnermittlung als Einnahmenüberschussrechnung, wenn du den Gewinn so ermittelst (§ 4 Abs. 3 EStG). Sie wird nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt (§ 60 Abs. 4 EStDV). Die Zeilen erklärt EÜR-Zeilen ausfüllen.
Der Gewinn aus der Anlage EÜR geht in die Anlage G. Die Reihenfolge ist deshalb: erst die EÜR, dann die Anlage G, zuletzt der Hauptvordruck.
Was passiert bei einer späten Abgabe?
Das Finanzamt kann bei jeder verspäteten Abgabe einen Verspätungszuschlag festsetzen, es sei denn, du machst glaubhaft, dass die Verspätung entschuldbar ist (§ 152 Abs. 1 AO). Er muss festgesetzt werden, wenn du nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs abgegeben hast; das gilt auch mit Steuerberater, also direkt nach Ablauf der Februar-Frist (§ 152 Abs. 2 AO). Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Frist verlängert wurde, wenn die Steuer null oder negativ ist oder wenn sie nicht höher ist als deine festgesetzten Vorauszahlungen und anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, etwa die Lohnsteuer (§ 152 Abs. 3 AO).
Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um die festgesetzten Vorauszahlungen und anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, mindestens aber 25 Euro je Monat (§ 152 Abs. 5 AO). Er ist auf höchstens 25.000 Euro begrenzt (§ 152 Abs. 10 AO).
Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Die festgesetzte Einkommensteuer beträgt 8.000 Euro, deine Vorauszahlungen betrugen 3.000 Euro. 0,25 Prozent von 5.000 Euro sind 12,50 Euro, also gilt der Mindestbetrag von 25 Euro. Bei drei angefangenen Monaten Verspätung sind das 75 Euro.
Wenn du die Frist nicht schaffst, beantrage die Verlängerung rechtzeitig vorher beim Finanzamt.
Wie gehst du das Jahr an?
Wer im Januar anfängt, hat im Sommer keinen Stress. Eine Reihenfolge, die sich bewährt:
- Januar: Belege des Vorjahres vollständig machen und die Jahresberichte von Amazon und eBay herunterladen.
- Februar bis März: Umsatzsteuer-Jahreserklärung vorbereiten und die EÜR abschließen.
- April bis Mai: Anlage G und Hauptvordruck ausfüllen.
- Juni: Abgeben und den Eingang prüfen. Der 31. Juli ist die Frist, nicht das Ziel.
Der Überblick über alle Steuertermine des Jahres steht im Steuerkalender für Online-Händler. Die Einkommensteuer speziell für Amazon-Händler behandelt Amazon: Einkommensteuer für Verkäufer, für eBay-Händler eBay: Steuererklärung und Einkommensteuer.
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Häufige Fragen
Wann ist die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung als Selbstständiger? Ohne Steuerberater der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 2 und 3 AO).
Kann ich die Frist verlängern? Du kannst es beantragen; das Finanzamt kann sie verlängern (§ 109 Abs. 1 AO). Mit Steuerberater über Februar hinaus nur bei unverschuldeter Verhinderung.
Was kostet eine verspätete Abgabe? Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro (§ 152 Abs. 5 AO).
Muss ich die Erklärung elektronisch abgeben? Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ja, mit gesetzlichen Ausnahmen (§ 25 Abs. 4 EStG). Die Anlage EÜR wird ebenfalls elektronisch übermittelt (§ 60 Abs. 4 EStDV).
Welche Formulare brauche ich? Hauptvordruck, Anlage G und Anlage EÜR.
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