OSS-Meldung abgelehnt: Fehlermeldungen im BZSt-Portal und was sie bedeuten

Das Portal nimmt deine OSS-CSV nicht an? Bei einem Fehler importiert es nichts und bietet dir eine kommentierte Datei an, in der die Fehler in der letzten Spalte stehen. Hier siehst du, welche Ursachen das BZSt selbst nennt und was du vor der Frist tust.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Import: Bei einem Fehler importiert das Portal keine Datensätze und bietet eine kommentierte CSV zum Download an.
  • Bekannte Meldung: „ältere Version der CSV-Schnittstelle“. Prüfe Versionszeile und UTF-8-Kodierung.
  • Frist: Das BZSt nennt feste Termine. Gib die Meldung früh ab, nicht am letzten Tag.

Wie läuft der Import und wo sehe ich die Fehler?

Du importierst die CSV im Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ im aufklappbaren Bereich „Import von Daten (CSV-Format)“. Jede Datei wird laut BZSt umfangreich geprüft. Treten Fehler auf, werden die Datensätze nicht importiert. Stattdessen bietet das Portal eine kommentierte CSV-Datei zum Download an: In ihrer letzten Spalte stehen alle Fehler. Nach der Korrektur wiederholst du den Import. Nach einem erfolgreichen Import sollst du prüfen, ob die Zahl der Datensätze in deiner Datei mit der Zahl der importierten übereinstimmt.

Was bedeutet „ältere Version der CSV-Schnittstelle“?

So lautet die Meldung, wie ein Anwender sie im April 2025 in einem Forum zitiert hat: „Ihre CSV-Datei wurde für eine ältere Version der CSV-Schnittstelle erstellt. Bitte informieren Sie sich in der Versionstabelle der Importhilfe über die aktuellste Version der Schnittstelle sowie Änderungen. Sind die Versionsangaben korrekt, prüfen Sie bitte das Encoding Ihrer CSV-Datei. Das zulässige Encoding ist UTF-8.“

Das passt zu dem, was das BZSt schreibt: Beim Import wird geprüft, dass die Datei die aktuellste Version trägt. Die Versionsangabe steht in der ersten Zeile der Datei mit dem Präfix #v (zum Beispiel #v2.0). Zwei Dinge also:

  1. Versionszeile prüfen. Die Versionstabelle der Importhilfe zeigt: Version 2.0 stellte das Encoding von ISO-8859-15 auf UTF-8 um und erlaubt keine Nullwerte mehr für Steuerbemessungsgrundlagen und abweichende Umsatzsteuerbeträge. Version 1.1 fügte den Satztyp 6 für Berichtigungen hinzu.
  2. Kodierung prüfen. Seit der Portal-Aktualisierung Ende März 2025 muss die Datei UTF-8 sein; ISO-8859-15 wird nicht mehr unterstützt. Das BZSt erlaubt „UTF-8“ und „UTF-8 mit BOM“. Wenn du eine Datei von Hand erstellt hast, kannst du sie im Windows-Editor über „Speichern unter“ mit der Codierung „UTF-8 mit BOM“ neu speichern.

Welche Versionsnummer gerade die aktuelle ist, steht immer in der Versionstabelle der Importhilfe im Portal. Am 27. Oktober 2026 nannte sie 2.0 als neueste Version.

Welche weiteren Ursachen nennt das BZSt?

Die Importhilfe zum OSS-Formular und die allgemeine CSV-Anleitung nennen diese Regeln. Ein Verstoß dagegen kann den Import scheitern lassen:

Regel laut BZStWas du prüfst
Höchstens 6000 Datenzeilen je DateiZeilenzahl der Datei
Jedes Land darf in der Satzart 1 nur einmal vorkommenDoppelte Länderzeilen
Umsatzsteuerbetrag darf höchstens 5,00 Euro vom berechneten Betrag abweichenNetto, Steuersatz und Steuerbetrag je Zeile
Steuersatz ist der Prozentsatz des Verbrauchslandes, gekennzeichnet als STANDARD oder REDUCEDSatz und Typ je Land, besonders nach einer Satzänderung
Ab Version 2.0 keine Nullwerte für Bemessungsgrundlage und abweichende SteuerbeträgeZeilen mit 0,00
Dezimaltrennzeichen ist der Punkt (außer der Betrag steht in Anführungszeichen)Komma statt Punkt
Ein Trennzeichen (Komma oder Semikolon) je Datei, keine leeren ZeilenLeerzeilen am Dateiende
Berichtigungen (Satzart 6): kein Zeitraum vor dem 3. Quartal 2021, berichtigter Betrag muss vom bisherigen abweichenKorrekturzeilen, siehe OSS-Meldung berichtigen

Ein Fall aus 2024: In der Meldung für das erste Quartal 2024 wurden Umsätze nach Estland (22 %) und Tschechien (12 %) abgelehnt, weil im Portal noch veraltete Steuersätze hinterlegt waren. Eine Steuerkanzlei berichtete, dass das BZSt das nach ihrer Meldung korrigierte und die Fehler zwischen dem 1. und 16. April 2024 auftraten. Dort lag der Fehler also nicht in der Datei des Händlers. Passt ein Fehler nicht zu deiner Datei, frage bei der Hotline unten nach und gib die Meldung nicht erst am letzten Tag ab.

Woran sehe ich die Bestätigung, und was ist das Kassenzeichen?

Für das neue BZSt online.portal beschreibt das BZSt: Nach dem Absenden erhältst du eine Versandbestätigung mit Datentransfernummer und Versanddatum, außerdem kannst du den Antrag mit einer Dokumentation der übermittelten Daten als PDF herunterladen. Neue Nachrichten zeigt ein roter Punkt am Nachrichtensymbol, deine Vorgänge verwaltest du unter „Meine Vorgänge verwalten“. Das OSS-Formular selbst liegt beim bisherigen BOP unter elster.de/bportal; die Beschreibung stammt aus der Hilfe des neuen Portals, die Bestätigungsseite im BOP kann anders aussehen. Speichere in beiden Fällen die Bestätigung, die du bekommst.

Das Kassenzeichen ist die Zahlungsnummer, die das BZSt dir zuweist. Es kommt erst nach deiner ersten Abgabe, mit der Bankverbindung, und das BZSt teilt es dir im Postfach des Portals mit. In den Verwendungszweck der Überweisung gehören Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum. Du hast keins bekommen? Dann sieh zuerst im Postfach des Portals nach und aktiviere die Benachrichtigungsfunktion. Ist dort nichts, frag bei der Hotline unten nach. Wie lange das BZSt braucht, nennen die gespeicherten Seiten nicht. Mehr zur Zahlung: OSS-Zahlung.

Was tue ich kurz vor der Frist?

Die Fristen nennt das BZSt als feste Termine: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Für das dritte Quartal 2026 ist es der 31. Oktober 2026, ein Samstag. Ob das BZSt auf den nächsten Werktag verschiebt, nennt die BZSt-Seite nicht. Plane deshalb mit Freitag, dem 30. Oktober.

  • Früh abgeben. Die Hotline für Mein BOP ist montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr erreichbar: 0800 52 35 055. Steuerlich berät sie nicht.
  • Fehler lesen, nicht raten. Lade die kommentierte CSV herunter, behebe die genannten Zeilen, importiere neu.
  • Abgelehnt heißt nicht abgegeben. Der CSV-Import füllt nur das Formular; abgegeben ist die Meldung erst, wenn du das Formular absendest. Eine Datei, die beim Import abgelehnt wurde, hat also noch nichts übermittelt und wahrt keine Frist. Erledigt ist die Meldung erst, wenn du nach dem Absenden eine Bestätigung hast. Frist verpasst? Siehe OSS-Frist verpasst.
  • Nullmeldung nicht vergessen. Auch ohne Umsatz ist die Meldung fällig: OSS-Nullmeldung.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben.

  1. Du importierst deine Amazon- und eBay-CSV-Berichte, VAT GPT schlüsselt die Umsätze nach Land auf und erzeugt daraus die OSS-Datei, deren erste Zeile #v2.0 lautet.
  2. Du prüfst die Länderzeilen vor dem Senden.
  3. Mit VAT GPT Pro sendet VAT GPT die Meldung für dich an das BZSt. Das Transfer Ticket, das das Portal zurückgibt, zeigt VAT GPT dir an und speichert es; du kannst es kopieren.

Die Registrierung beim OSS und das ELSTER-Zertifikat besorgst du selbst. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Warum wurde meine OSS-Meldung abgelehnt? Wegen der Datei-Regeln des BZSt, zum Beispiel: alte CSV-Version, falsche Kodierung, Rechenabweichung über 5,00 Euro, doppelte Länder. Die kommentierte CSV nennt den Grund je Zeile.

Woran sehe ich, dass die Meldung angekommen ist? An der Bestätigung, die das Portal nach dem Absenden zeigt (im neuen Portal mit Datentransfernummer und PDF). Das Kassenzeichen kommt danach ins Postfach.

Ich habe kein Kassenzeichen bekommen, was tun? Postfach und Benachrichtigungen prüfen, sonst die Hotline anrufen. Siehe oben.

Muss ich die CSV von Hand ändern? Wenn die Fehler in der kommentierten Datei stehen, ja: Zeile korrigieren und neu importieren. Bei Zeichenproblemen genügt oft das Neuspeichern als UTF-8.

Wen rufe ich an? Die Hotline für Mein BOP: 0800 52 35 055. Mehr zum Zugang: BZSt-Portal Login.

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Quellen