Print on Demand und Umsatzsteuer: Das gilt für Verkäufer in Deutschland

Bei Print on Demand druckt ein Dienstleister dein Motiv erst nach der Bestellung. Verkaufst du selbst an Endkunden, bist du wie beim Dropshipping der Lieferer (§ 3 Abs. 1 UStG). Dieser Artikel behandelt nur dieses Modell. Verkauft eine Plattform dein Motiv im eigenen Namen und zahlt dir lediglich eine Vergütung, hängt die Einordnung vom Vertrag ab.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Kette: Dienstleister, du und Kunde bilden ein Reihengeschäft, bei Direktversand an den Kunden (§ 3 Abs. 6a UStG).
  • Vorsteuer: Die Umsatzsteuer aus der Dienstleister-Rechnung ziehst du mit ordnungsgemäßer Rechnung ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  • Kleinunternehmer: Steuerfrei bis 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, ohne Vorsteuerabzug (§ 19 UStG).

Wer ist bei Print on Demand der Lieferer?

Verkaufst du im eigenen Shop oder auf einem Marktplatz in eigenem Namen an den Endkunden, ist deine Lieferung eine Lieferung eines Unternehmers im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG: Er oder in seinem Auftrag ein Dritter verschafft dem Abnehmer die Verfügungsmacht. Versendet der Druckdienstleister die Ware unmittelbar an deinen Kunden, liegt ein Reihengeschäft vor, in dem die Beförderung nur einer Lieferung zuzuordnen ist (§ 3 Abs. 6a UStG). Wird die Ware vom ersten Unternehmer der Reihe versendet, gehört die Beförderung zu seiner Lieferung (Satz 2). Deine Lieferung folgt ihr und gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung endet (§ 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG). Bei Kunden in Deutschland ist das Deutschland. Die Lieferung ist steuerbar, wenn du als Unternehmer im Inland gegen Entgelt liefernd handelst (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Kann ich die Vorsteuer aus der Rechnung des Druckdienstleisters abziehen?

Berechnet dir ein Dienstleister in Deutschland Umsatzsteuer, kannst du sie als Vorsteuer abziehen, wenn du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Steuersatz beträgt 19 Prozent, für bestimmte Gegenstände 7 Prozent (§ 12 UStG). Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug (Finanzamt Hessen).

Sitzt der Dienstleister in einem anderen EU-Land, kommt es darauf an, was er dir schuldet: Für sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, die im Inland steuerpflichtig sind, entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (§ 13b Abs. 1 UStG); die Steuer schuldet der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 UStG). Ob dein Dienstleister eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, entscheidet der Einzelfall. Liefert er dir Ware, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland gelangt, kommt bei dir ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Betracht (§ 1 Abs. 1 Nr. 5, § 1a Abs. 1 UStG), dessen Steuer du als Vorsteuer abziehen kannst (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Das ist eine Frage für deinen Steuerberater oder das Finanzamt.

Was gilt bei Kunden in anderen EU-Ländern und im Drittland?

Gehen die Produkte an Privatkunden in ein anderes EU-Land, kann ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf vorliegen (§ 3c Abs. 1 UStG): Ort ist das Land, in dem die Beförderung endet. Eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro im Vorjahr und im laufenden Jahr gilt nur für Unternehmer mit Sitz in nur einem Mitgliedstaat (§ 3c Abs. 4 UStG). Darüber zahlst du die Umsatzsteuer des Ziellandes; statt dich in jedem Land zu registrieren, kannst du am OSS teilnehmen (§ 18j UStG). Mehr: OSS-Schwelle 10.000 Euro und OSS-Meldung.

Kommt die Ware aus einem Drittland in die EU, gelten die Regeln der Einfuhr: Die Einfuhr unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), und für Sendungen bis 150 Euro Sachwert gibt es das Verfahren nach § 18k UStG. Die Einzelheiten stehen im Artikel Dropshipping und Umsatzsteuer.

Wie läuft Print on Demand über einen Marktplatz?

Der Betreiber einer Plattform haftet unter Bedingungen für nicht entrichtete Steuer aus deiner Lieferung (§ 25e UStG), in der Regel aber nicht, wenn du im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige USt-IdNr. hast (§ 25e Abs. 2 UStG; Ausnahmen in § 25e Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 UStG). In Sonderfällen gilt er selbst als Lieferer (§ 3 Abs. 3a UStG). Mehr: Kaufland-Marktplatz: Umsatzsteuer für Händler.

Was gilt für die Rechnung an den Kunden?

Führst du eine Lieferung aus, bist du berechtigt, eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Eine Pflicht dazu nennt das Gesetz unter anderem für Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen. Bist du Kleinunternehmer, darfst du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen und musst auf die Steuerfreiheit nach § 19 Abs. 1 UStG hinweisen (Finanzamt Hessen).

Welche Fehler passieren oft?

  • Das Modell nicht klären. Ob du oder die Plattform liefert, hängt davon ab, in wessen Namen verkauft wird.
  • Vorsteuer aus Rechnungen ohne Pflichtangaben abziehen. Der Abzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus.
  • Den EU-Verkauf übersehen. Über 10.000 Euro im Jahr gilt das Zielland (§ 3c Abs. 4 UStG).
  • Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen. Das ist nicht zulässig (Finanzamt Hessen).

So hilft dir VAT GPT dabei

Musst du Umsatzsteuer melden, hilft dir VAT GPT in drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Rechnungen und Belege hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich, und die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro über ELSTER ans Finanzamt, die OSS-Meldung direkt an das BZSt.

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Häufige Fragen

Muss ich bei Print on Demand Umsatzsteuer zahlen? Wenn du kein Kleinunternehmer bist und in eigenem Namen an Endkunden verkaufst, ja: Lieferungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt unterliegen der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Kann ich die Umsatzsteuer der Druckrechnung abziehen? Ja, mit einer nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellten Rechnung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Als Kleinunternehmer nicht (Finanzamt Hessen).

Was gilt, wenn mein Druckdienstleister im Ausland sitzt? Das hängt davon ab, ob er liefert oder eine sonstige Leistung erbringt. Bei sonstigen Leistungen eines Unternehmers aus einem anderen EU-Land kann der Leistungsempfänger die Steuer schulden (§ 13b UStG). Liefert er Ware aus einem anderen EU-Land nach Deutschland, kommt ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Betracht (§ 1a UStG).

Ab wann muss ich Umsatzsteuer anderer EU-Länder beachten? Wenn die Fernverkäufe an Privatkunden in anderen Mitgliedstaaten 10.000 Euro im Vorjahr überschritten haben oder im laufenden Jahr überschreiten (§ 3c Abs. 4 UStG).

Gilt das auch, wenn eine Plattform das Motiv im eigenen Namen verkauft? Dazu trifft dieser Artikel keine Aussage; die Einordnung hängt vom Vertrag ab.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen