Dropshipping und Umsatzsteuer: Das gilt in Deutschland

Dein Lieferant schickt die Ware beim Dropshipping direkt an den Kunden? Umsatzsteuerlich bleibst du trotzdem der Lieferer deines Kunden (§ 3 Abs. 1 UStG). Kommt die Ware aus Deutschland an einen Kunden in Deutschland, spielt sich alles im Inland ab. Kommt sie aus einem Drittland, fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an; Sendungen bis 150 Euro haben ein eigenes Verfahren (§ 18k UStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Reihengeschäft: Die Beförderung ist nur einer Lieferung der Kette zuzuordnen (§ 3 Abs. 6a UStG).
  • Vorsteuer: Die Umsatzsteuer aus der Lieferantenrechnung ziehst du mit ordnungsgemäßer Rechnung ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  • Kleinunternehmer: Bis 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG), aber ohne Vorsteuerabzug.

Wer ist beim Dropshipping der Lieferer?

Das Gesetz definiert die Lieferung als Leistung, durch die der Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (§ 3 Abs. 1 UStG). Beim Dropshipping ist dein Kunde der Abnehmer, dein Lieferant der Dritte, der in deinem Auftrag handelt. Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte ab und gelangt der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist das ein Reihengeschäft: Die Beförderung wird nur einer der Lieferungen zugeordnet (§ 3 Abs. 6a Satz 1 UStG). Wird der Gegenstand durch den ersten Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet, ist sie seiner Lieferung zuzuordnen (Satz 2). Dein Lieferant liefert dann an dich mit Beförderung; deine Lieferung an den Kunden folgt ihr. Lieferungen, die der Beförderungslieferung folgen, gelten dort als ausgeführt, wo die Beförderung endet (§ 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG); Lieferungen davor dort, wo sie beginnt (Nr. 1).

Für Kunden in Deutschland liegt deine Lieferung damit im Inland (§ 3 Abs. 7 UStG).

Was gilt bei einem Lieferanten in Deutschland?

Sitzt dein Lieferant in Deutschland und geht die Ware an einen Kunden in Deutschland, beginnt und endet die Beförderung im Inland. Beide Lieferungen sind dann inländische Umsätze. Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Steuersatz beträgt 19 Prozent, für bestimmte Gegenstände 7 Prozent (§ 12 UStG).

Beispiel bei Regelbesteuerung und 19 Prozent: Dein Kunde zahlt 119,00 Euro (100,00 Euro netto plus 19,00 Euro Umsatzsteuer). Dein Lieferant berechnet dir 59,50 Euro (50,00 Euro netto plus 9,50 Euro Umsatzsteuer). Du führst 19,00 Euro Umsatzsteuer ab und ziehst 9,50 Euro Vorsteuer ab; dein Zahlbetrag an das Finanzamt beträgt 9,50 Euro. Den Vorsteuerabzug übst du nur aus, wenn du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Was gilt bei einem Lieferanten in einem anderen EU-Land?

Schickt dein Lieferant die Ware aus einem anderen Mitgliedstaat an Privatkunden in einem weiteren Mitgliedstaat, kann ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf vorliegen: die Lieferung eines Gegenstands, der durch den Lieferer oder für dessen Rechnung in einen anderen Mitgliedstaat befördert wird. Als Ort gilt dann der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung befindet (§ 3c Abs. 1 UStG). Eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro gilt nur für Unternehmer, die Sitz oder Betriebsstätte in nur einem Mitgliedstaat haben (§ 3c Abs. 4 UStG). Versendet dein Lieferant die Ware, ordnet § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG die Beförderung seiner Lieferung an dich zu. Endet die Beförderung in Deutschland, kommt bei dir ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Betracht (§ 1 Abs. 1 Nr. 5, § 1a Abs. 1 UStG), dessen Steuer du als Vorsteuer abziehen kannst (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Ob deine Lieferung an den Kunden zugleich ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf ist, für den die 10.000-Euro-Grenze und das OSS gelten, oder eine Lieferung, die dort als ausgeführt gilt, wo die Beförderung endet (§ 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG), ist eine Einzelfallfrage, die dieser Artikel nicht für dich beantwortet. Für Verkäufe in andere EU-Länder: OSS-Schwelle 10.000 Euro und Fernverkauf nach § 3c UStG.

Was gilt bei einem Lieferanten im Drittland, zum Beispiel China?

Die Einfuhr von Gegenständen in das Inland unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Gelangt die Ware aus dem Drittland in das Inland, gilt der Ort deiner Lieferung als im Inland, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist (§ 3 Abs. 8 UStG). Als Unternehmer kannst du die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die du für dein Unternehmen eingeführt hast, als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).

Für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro gibt es das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (in der Praxis IOSS genannt): Der Ort des Fernverkaufs aus dem Drittland liegt im Bestimmungsland, wenn die Steuer in diesem Verfahren erklärt wird (§ 3c Abs. 3 UStG). Die Einfuhr ist dann steuerfrei, wenn in der Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr die individuelle Identifikationsnummer des Lieferers angegeben wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG). Die Teilnahme zeigst du an (§ 18k Abs. 1 UStG). Zoll, Zollwert und sonstige Einfuhrabgaben regelt dieser Artikel nicht.

Wie läuft Dropshipping über einen Marktplatz?

Verkaufst du über einen Marktplatz, haftet der Betreiber unter Bedingungen für nicht entrichtete Steuer aus deiner Lieferung (§ 25e UStG). In Sonderfällen gilt er selbst als Lieferer, nämlich bei Lieferungen von Verkäufern ohne Sitz in der EU an Privatkunden und beim Fernverkauf aus dem Drittland bis 150 Euro (§ 3 Abs. 3a UStG). Einzelheiten: Kaufland-Marktplatz: Umsatzsteuer für Händler.

Was gilt für Kleinunternehmer im Dropshipping?

Bist du Kleinunternehmer (Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro, § 19 Abs. 1 UStG), weist du keine Umsatzsteuer aus und hast keinen Vorsteuerabzug (Finanzamt Hessen). Die Umsatzsteuer aus Rechnungen deines Lieferanten ist dann für dich Kosten. Mehr: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.

Welche Fehler passieren oft?

  • Den Lieferanten für den Lieferer halten. Gegenüber deinem Kunden bist du Lieferer, wenn der Lieferant in deinem Auftrag liefert.
  • Vorsteuer ohne ordnungsgemäße Rechnung abziehen. Der Abzug setzt eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung voraus.
  • Die Einfuhr vergessen. Waren aus dem Drittland unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer; wer sie schuldet, hängt vom Einzelfall ab.
  • Die 150-Euro-Grenze auf die ganze Bestellung beziehen. Maßgeblich ist der Sachwert je Sendung (§ 18k Abs. 1 UStG).
  • Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen. Das ist nicht zulässig (Finanzamt Hessen).

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  2. Prüfen: VAT GPT erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich, und die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
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Häufige Fragen

Zahle ich beim Dropshipping Umsatzsteuer? Ja, wenn du kein Kleinunternehmer bist: Du schuldest die Steuer auf deine Verkäufe und ziehst die Umsatzsteuer aus Rechnungen deines Lieferanten als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Wo findet meine Lieferung statt? Liefert dein Lieferant an einen Kunden in Deutschland, gilt deine Lieferung nach der Beförderungslieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung endet (§ 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG).

Was ändert sich bei Ware aus China? Die Einfuhr unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG); ist der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner, gilt der Ort der Lieferung als im Inland (§ 3 Abs. 8 UStG). Bis 150 Euro je Sendung gibt es das Verfahren nach § 18k UStG.

Kann ich als Kleinunternehmer Dropshipping betreiben? Das Gesetz knüpft die Steuerfreiheit nach § 19 UStG an die Umsatzgrenzen, nicht an die Art des Geschäfts. Beachte, dass du keinen Vorsteuerabzug hast (Finanzamt Hessen).

Brauche ich eine USt-IdNr.? Für die Haftungsfreiheit des Marktplatzbetreibers ist eine gültige USt-IdNr. relevant (§ 25e Abs. 2 UStG). Wie du sie hinterlegst, zeigt USt-IdNr. bei eBay hinterlegen.

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Quellen