Kaufland-Marktplatz: Umsatzsteuer für Händler in Deutschland

Du verkaufst auf Kaufland.de oder einem anderen Marktplatz? Dann bist du in der Regel der liefernde Unternehmer und schuldest die Umsatzsteuer, solange du nicht Kleinunternehmer bist. Der Marktplatz nimmt sie dir nicht ab: Er haftet unter Umständen für nicht gezahlte Steuer (§ 25e UStG) und muss Angaben zu dir aufzeichnen (§ 22f UStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Gültige USt-IdNr.: Hast du eine, haftet der Marktplatz in der Regel nicht für deine Steuer; Ausnahmen gibt es.
  • Kleinunternehmer: Bis 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr bist du steuerfrei, ohne Vorsteuerabzug.
  • EU-Verkäufe: Über 10.000 Euro Fernverkäufen im Jahr gilt das Zielland; die Voraussetzungen stehen im Abschnitt zu EU-Ländern.

Wer schuldet die Umsatzsteuer: du oder der Marktplatz?

Im Normalfall du. Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Ein Marktplatz ist im Gesetz eine „elektronische Schnittstelle“: ein elektronischer Marktplatz, eine Plattform oder ein Portal (§ 25e Abs. 5 UStG). Wer mit ihr die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt, heißt Betreiber und haftet für die nicht entrichtete Steuer aus dieser Lieferung (§ 25e Abs. 1 UStG). Haftung heißt: Das Finanzamt kann sich an den Betreiber halten, wenn der Verkäufer die Steuer nicht zahlt. Die Pflicht des Verkäufers bleibt davon unberührt.

Die Haftung entfällt, wenn der liefernde Unternehmer im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige, vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. hat (§ 25e Abs. 2 Satz 1 UStG). Das gilt nicht, wenn der Betreiber wusste oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte wissen müssen, dass du deine steuerlichen Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllst (§ 25e Abs. 2 Satz 2 UStG). Außerdem darf das Finanzamt dem Betreiber mitteilen, dass du deinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang nachkommst; für Geschäfte, die danach abgeschlossen werden, haftet er dann auch bei gültiger USt-IdNr., es sei denn, er weist fristgerecht nach, dass du über seine Schnittstelle keine Waren mehr anbieten kannst (§ 25e Abs. 4 UStG).

Wann der Betreiber selbst als Lieferer behandelt wird, regelt § 3 Abs. 3a UStG. Das trifft zwei Fälle: Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer liefert über die Schnittstelle innerhalb der EU an bestimmte Empfänger (§ 3a Abs. 5 Satz 1 UStG), oder die Schnittstelle unterstützt den Fernverkauf von aus dem Drittland eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Der Betreiber wird dann behandelt, als hätte er den Gegenstand selbst erhalten und geliefert. Bist du mit Sitz in Deutschland ein inländischer Händler, der aus Deutschland liefert, trifft dich der erste Fall nicht; ob dein Sortiment den zweiten Fall berührt, hängt davon ab, woher die Ware kommt.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch auf dem Marktplatz?

Dein Umsatz ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe deiner steuerbaren Umsätze (§ 19 Abs. 2 UStG) – alle Verkäufe zählen mit, nicht nur die auf einem Marktplatz. In Rechnungen darfst du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen und musst auf die Steuerfreiheit nach § 19 Abs. 1 UStG hinweisen; einen Vorsteuerabzug hast du nicht (Finanzamt Hessen). Grenzen, Ausnahmen und die Verzichtsfalle: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?

Was zeichnet der Marktplatz über mich auf?

Für Lieferungen, bei denen die Beförderung im Inland beginnt oder endet, zeichnet der Betreiber auf: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, seine Internetadresse, seine vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. und – soweit bekannt – die vom Finanzamt erteilte Steuernummer (§ 22f Abs. 1 UStG). Er bewahrt die Aufzeichnungen vom Ende des Jahres an, in dem der Umsatz bewirkt wurde, zehn Jahre auf und übermittelt sie dem Finanzamt auf Anforderung elektronisch (§ 22f Abs. 4 UStG).

Fragt ein Marktplatz nach deinen Nummern, steht meist diese Aufzeichnungspflicht dahinter. Hast du dich nicht als Unternehmer registriert, gilt die Aufzeichnung für Name, Anschrift und die Umsatzdaten, zusätzlich zeichnet der Betreiber dein Geburtsdatum auf (§ 22f Abs. 2 UStG). Verkaufst du aber nachhaltig, um Einnahmen zu erzielen, bist du für die Umsatzsteuer Unternehmer, auch ohne Gewinnabsicht (§ 2 Abs. 1 UStG) – dann gehört die Anmeldung als Unternehmer dazu. Wie du eine Steuernummer bekommst: Steuernummer beantragen. Welche Nummer wofür: Etsy und andere Plattformen: Steuernummer angeben.

Was gilt beim Verkauf in andere EU-Länder?

Versendest du Waren an Privatkunden in ein anderes EU-Land, liegt ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf vor. Der Ort der Lieferung ist dann dort, wo sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung befindet, also im Land des Käufers (§ 3c Abs. 1 UStG). Davon gibt es eine Bagatellgrenze: Hast du Sitz oder Betriebsstätte nur in einem Mitgliedstaat, gilt die Regel nicht, solange die Summe dieser Umsätze im Vorjahr 10.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht überschreitet (§ 3c Abs. 4 UStG). Darüber zahlst du die Umsatzsteuer des Ziellandes; statt dich in jedem Land zu registrieren, kannst du am OSS teilnehmen, das du anzeigst (§ 18j UStG). Mehr: OSS-Schwelle 10.000 Euro, Fernverkauf nach § 3c UStG, OSS-Meldung.

Wie melde ich Marktplatz-Verkäufe in der Voranmeldung?

Bist du kein Kleinunternehmer, übermittelst du eine Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG); betrug die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt davon befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Der Steuersatz beträgt 19 Prozent; für bestimmte Gegenstände gilt 7 Prozent (§ 12 UStG). Welcher Satz zu deinem Produkt gehört, klärst du anhand des Gesetzes oder mit dem Finanzamt. Fristen und Dauerfristverlängerung: UStVA online abgeben.

Welche Fehler passieren oft?

  • Denken, der Marktplatz führe die Umsatzsteuer für dich ab. Er haftet unter Bedingungen, ersetzt aber nicht deine Voranmeldung.
  • Die USt-IdNr. nicht hinterlegen, obwohl du regelbesteuert bist. Mit gültiger USt-IdNr. entfällt die Haftung des Betreibers in der Regel (§ 25e Abs. 2 UStG); aufzeichnen muss er sie nach § 22f Abs. 1 Nr. 3 UStG.
  • Alle Verkäufe über Marktplätze als Privatverkäufe behandeln. Nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmeerzielung macht dich für die Umsatzsteuer zum Unternehmer; dann entscheidet dein Umsatz, ob die Kleinunternehmerregelung greift.
  • Den EU-Verkauf übersehen. Über 10.000 Euro Fernverkäufe im Jahr gilt das Zielland (§ 3c Abs. 4 UStG).
  • Umsatzsteuer als Kleinunternehmer in der Rechnung ausweisen. Das ist nicht zulässig (Finanzamt Hessen).

So hilft dir VAT GPT dabei

Musst du Umsatzsteuer melden, geht es in drei Schritten:

  1. Hochladen: deine Rechnungen und Belege. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich, und die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER ans Finanzamt, die OSS-Meldung direkt an das BZSt.

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Häufige Fragen

Zahlt Kaufland die Umsatzsteuer für mich? Nein. Der Betreiber haftet unter den Bedingungen des § 25e UStG für nicht entrichtete Steuer aus deiner Lieferung, deine Erklärungspflicht bleibt bestehen. Eine Ausnahme regelt § 3 Abs. 3a UStG für Lieferungen von Verkäufern ohne Sitz in der EU an Privatkunden und für Fernverkäufe aus dem Drittland bis 150 Euro.

Brauche ich eine USt-IdNr., um auf einem Marktplatz zu verkaufen? Das Gesetz verlangt vom Betreiber, die USt-IdNr. aufzuzeichnen (§ 22f Abs. 1 Nr. 3 UStG) und macht seine Haftungsfreiheit von einer gültigen USt-IdNr. abhängig (§ 25e Abs. 2 UStG). Was dein Marktplatz in seinem Anmeldeformular genau verlangt, zeigt dir das Formular in deinem Konto.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen? Nein, solange du die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro einhältst (§ 19 Abs. 1 UStG). Du darfst dann keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen (Finanzamt Hessen).

Wie lange werden meine Daten beim Marktplatz aufbewahrt? Der Betreiber bewahrt seine Aufzeichnungen nach § 22f UStG zehn Jahre auf, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Umsatz bewirkt wurde (§ 22f Abs. 4 UStG).

Was gilt, wenn ich meinen Sitz außerhalb der EU habe? Unternehmer ohne Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, in der EU oder im EWR benennen mit dem Antrag auf steuerliche Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten im Inland (§ 22f Abs. 1 UStG).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen