Amazon EFN: Umsatzsteuer, wenn die Ware nur in Deutschland liegt
Deine Ware liegt nur in einem deutschen Amazon-Lager, und Kunden in Frankreich oder Italien bestellen? Dann liefert Amazon per Europäischem Versandnetzwerk (EFN) aus Deutschland. Steuerlich ist das ein Fernverkauf aus Deutschland, kein Verkauf aus einem Lager im Zielland. Bist du nur in Deutschland ansässig und liegen deine Fernverkäufe in andere EU-Länder (zusammen mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen) im Vorjahr und im laufenden Jahr nicht über 10.000 Euro netto, zahlst du die deutsche Umsatzsteuer; darüber gilt die des Ziellandes.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Kein Auslandslager: Bleibt die Ware in Deutschland, entsteht kein Verbringen.
- Bis 10.000 Euro netto: Liegen alle Fernverkäufe in andere EU-Länder zusammen im Vorjahr und im laufenden Jahr nicht darüber, bleibt es bei der deutschen Umsatzsteuer.
- Darüber: Es gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes; statt dich in jedem Land zu registrieren, kannst du sie im OSS erklären.
Was ist EFN, und was unterscheidet es von Pan-EU?
Nach Amazons Angaben zahlst du bei Pan-EU FBA lokale Versandgebühren in allen EU-Ländern, die du für die Lagerung aktiviert hast, und Cross-Border-Gebühren (EFN) in den übrigen EU-Ländern. Lagerst du nur in Deutschland, liefert Amazon an Kunden in anderen Ländern aus deinem deutschen Bestand.
| EFN aus Deutschland | Pan-EU mit Lager im Ausland | |
|---|---|---|
| Wo liegt die Ware? | Nur in Deutschland | In jedem Land, das du aktivierst |
| Verbringen ins Ausland? | Nein | Ja, § 3 Abs. 1a UStG |
| USt-IdNr. im Ausland? | Von Amazon nur für Lagerländer verlangt | Laut Amazon in jedem Lagerland |
| Verkauf an Kunden in anderen EU-Ländern | Fernverkauf aus Deutschland | Fernverkauf aus dem Lagerland; im Lagerland selbst eine inländische Lieferung |
Wie Pan-EU steuerlich läuft, steht in Amazon Pan-EU FBA: Umsatzsteuer bei Lagern im Ausland.
Das heißt für dich: Bei EFN bleibt der Bestand in Deutschland, deshalb gelten die Regeln für Fernverkäufe aus Deutschland.
Wo entsteht die Umsatzsteuer bei einem EFN-Verkauf?
Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf ist die Lieferung eines Gegenstands, der vom Lieferer oder für dessen Rechnung aus einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert oder versandt wird. Als Ort der Lieferung gilt der Ort, an dem der Gegenstand bei Beendigung der Versendung ankommt, also das Land des Kunden (§ 3c Abs. 1 UStG).
Für kleine Händler gibt es eine Ausnahme. Hast du deinen Sitz nur in einem Mitgliedstaat und liegt die Summe dieser Fernverkäufe in alle anderen Mitgliedstaaten (zusammen mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden) im Vorjahr nicht über 10.000 Euro und im laufenden Jahr nicht darüber, gilt Absatz 1 nicht. Die Lieferung bleibt dann in Deutschland steuerbar (§ 3c Abs. 4 UStG). Du kannst auf diese Ausnahme verzichten; die Erklärung bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre.
Beispiel: Du sitzt in Deutschland, deine Ware liegt nur in Deutschland, Beträge in Euro netto.
| Land des Kunden | Verkäufe im Jahr (netto) |
|---|---|
| Frankreich | 3.000 € |
| Italien | 4.000 € |
| Spanien | 2.500 € |
| Summe | 9.500 € |
Die Summe liegt unter 10.000 Euro (das Vorjahr ebenfalls). Alle drei Länder bleiben bei der deutschen Umsatzsteuer, also meist 19 % oder 7 % in deiner Voranmeldung. Kommen im Juli weitere 1.500 Euro hinzu, liegt die Summe bei 11.000 Euro. Ab dem Verkauf, der die Grenze überschreitet, gilt für diesen und alle folgenden Fernverkäufe die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes. Auch das folgende Jahr beginnt dann mit der Umsatzsteuer der Zielländer, weil das Vorjahr über 10.000 Euro lag (§ 3c Abs. 4 UStG).
Das heißt für dich: Zähle alle Fernverkäufe in andere EU-Länder netto zusammen; bis 10.000 Euro bleibt es bei der deutschen Umsatzsteuer.
Wie meldest du EFN-Verkäufe über der Grenze?
Über der Grenze kannst du die Umsatzsteuer der Zielländer im OSS erklären, dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG. Du meldest einmal pro Quartal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und musst dich nicht in jedem Land registrieren. Die OSS-Erklärung kommt zusätzlich zu deiner deutschen Voranmeldung (Kommission). Fristen und Schritte: OSS-Meldung abgeben; die Schwelle im Detail: OSS-Schwelle 10.000 Euro.
Das heißt für dich: Ab dem Überschreiten der Grenze meldest du die Fernverkäufe quartalsweise im OSS, wenn du ihn nutzt.
Wann wird aus EFN doch ein Auslandslager?
Aktivierst du die Lagerung in weiteren Ländern, kann Amazon Ware dorthin verschieben. Dann gelten die Regeln für Pan-EU: Verbringen, USt-IdNr. im Lagerland und Zusammenfassende Meldung. Amazon verlangt für jedes Land, in dem Waren gelagert werden, eine USt-IdNr. Prüfe deshalb in Seller Central, in welchen Ländern die Lagerung aktiv ist, bevor du das Quartal abrechnest. Zur Meldung des Verbringens: Zusammenfassende Meldung für Amazon-FBA-Händler.
Das heißt für dich: Solange nur Deutschland als Lagerland aktiv ist, gilt EFN; sobald ein zweites Land aktiv ist, gilt Pan-EU.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Grenze brutto prüfen. Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Entgelte, also netto.
- Nur ein Land betrachten. Die 10.000 Euro gelten für alle anderen EU-Länder zusammen.
- EFN mit Pan-EU verwechseln. Ein Verbringen entsteht nur, wenn Ware im Ausland liegt.
- Das Vorjahr vergessen. Die Ausnahme gilt nur, wenn auch das Vorjahr unter 10.000 Euro lag.
Das heißt für dich: Rechne netto, rechne alle Länder zusammen und prüfe das Vorjahr.
So hilft dir VAT GPT dabei
- Hochladen: Du lädst den Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) als CSV hoch; VAT GPT erkennt ihn an der Spalte TAXABLE_JURISDICTION.
- Prüfen: VAT GPT ordnet die Verkäufe: Lieferungen von Deutschland nach Deutschland in die deutsche Umsatzsteuer, grenzüberschreitende Fernverkäufe in den OSS.
- Senden: Voranmeldung und OSS-Meldung sendest du mit VAT GPT Pro über ELSTER.
Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Das Senden an ELSTER gehört zu Pro. Die OSS-Anmeldung beantragst du selbst im BZStOnline-Portal. Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Brauche ich bei EFN eine USt-IdNr. im Zielland? Amazon verlangt die USt-IdNr. für jedes Land, in dem Waren gelagert werden, und im Ziel-Shop im Allgemeinen nicht. Bei EFN liegt die Ware nicht im Zielland.
Gilt für EFN die 10.000-Euro-Grenze? Ja, wenn du nur in einem Mitgliedstaat, etwa Deutschland, ansässig bist: Die Summe aller Fernverkäufe in andere EU-Länder zählt (§ 3c Abs. 4 UStG).
Ist EFN ein Verbringen? Nein. Ein Verbringen setzt voraus, dass du Ware zu deiner Verfügung in ein anderes EU-Land bringst (§ 3 Abs. 1a UStG).
Muss ich den OSS nutzen? Über der Grenze ist die Umsatzsteuer des Ziellandes zu erklären; der OSS erspart dir die Registrierung in jedem Land. Die Teilnahme ist freiwillig (§ 18j UStG).
Was gilt für Kleinunternehmer? Das steht in Amazon als Kleinunternehmer.
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