Deine erste EÜR als Gründer: Was gehört ins erste Jahr?

In deiner ersten EÜR rechnest du Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben des Jahres, in dem du gestartet bist, und übermittelst sie elektronisch ans Finanzamt (§ 4 Abs. 3 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV). Für 2026 ist Abgabetag der Montag, 2. August 2027. Das Jahr beginnt mit dem Start deines Betriebs, nicht am 1. Januar.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Zeitraum: Nur die Monate ab Betriebsbeginn; ein verkürztes erstes Jahr ist normal.
  • Gewinn: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Bilanz, solange du nicht buchführungspflichtig bist (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Frist: grundsätzlich sieben Monate nach Jahresende, für 2026 der 2. August 2027 (§ 149 Abs. 2 AO).

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR darfst du nutzen, wenn du nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet bist und auch keine Bücher führst (§ 4 Abs. 3 EStG). Freiberufler dürfen sie ohne Umsatz- oder Gewinngrenze nutzen; bei Gewerbetreibenden greift die Buchführungspflicht erst, wenn das Finanzamt mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn feststellt (§ 141 AO). Für GmbH und UG gilt das nicht.

Das heißt für dich: Als Einzelunternehmer im ersten Jahr reicht fast immer die EÜR.

Was zählt zu Einnahmen und Ausgaben?

  • Betriebseinnahmen: Geld, das du für deine Arbeit oder Waren erhältst, in dem Jahr, in dem es bei dir ankommt.
  • Betriebsausgaben: Kosten, die durch den Betrieb entstehen, in dem Jahr, in dem du sie zahlst.
  • Durchlaufende Posten: Beträge, die du nur im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmst und auszahlst, zählen nicht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG).
  • Umsatzsteuer: Bei Regelbesteuerung gehört sie zu Einnahmen und Ausgaben; als Kleinunternehmer rechnest du mit den Bruttobeträgen.

Die Details zu Zeilen findest du in Kleinunternehmer: Welche EÜR-Zeilen füllst du aus?.

Das heißt für dich: Führe vom ersten Tag eine Liste mit Zahlungseingang und Zahlungsausgang; alles andere ergibt sich daraus.

Wie behandelst du Anschaffungen im Gründungsjahr?

AnschaffungBehandlung in der EÜR
Bis 800 Euro netto je Wirtschaftsgut (beweglich, selbständig nutzbar)sofort als Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung (§ 6 Abs. 2 EStG)
Über 250 bis 800 Euro netto, sofort abgezogenin ein laufendes Verzeichnis aufnehmen, außer die Angaben stehen schon in deinen Aufzeichnungen (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG)
Über 800 Euro nettoüber die Nutzungsdauer abschreiben (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG)

Der Betrag von 800 Euro ist der Nettowert ohne den enthaltenen Vorsteuerbetrag.

Das heißt für dich: Ein Schreibtisch für 700 Euro netto ist 2026 sofort Ausgabe, eine Maschine für 1.500 Euro netto schreibst du über ihre Nutzungsdauer ab.

Wie gibst du die erste EÜR ab?

  1. Steuernummer und ELSTER-Zertifikat bereithalten (Steuernummer beantragen).
  2. Einnahmen und Ausgaben des Jahres zusammenstellen und die Belege ablegen (Belege aufbewahren).
  3. In ELSTER das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ öffnen und das Jahr wählen.
  4. Die Zahlen eintragen und zusammen mit der Einkommensteuererklärung senden.

Die Schritte im Detail zeigt Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER. Die Frist erklärt Einkommensteuererklärung für Selbstständige. Ohne Steuerberater gilt die Abgabe bis sieben Monate nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO).

Das heißt für dich: Plane die EÜR im Frühjahr nach dem Gründungsjahr ein, dann bleibt vor dem 2. August 2027 genug Luft.

So hilft dir VAT GPT dabei

  1. Hochladen: Deine Rechnungen und Belege; die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: Du kontrollierst und bestätigst die Werte; VAT GPT erstellt daraus die EÜR.
  3. Senden: Mit Pro geht die EÜR über ELSTER ans Finanzamt.

Nicht dabei: keine Steuerberatung und keine Buchführung für GmbH oder UG. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € im Monat oder 444 € im Jahr, inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Muss ich im Gründungsjahr eine EÜR abgeben? Ja, wenn du deinen Gewinn per EÜR ermittelst; du übermittelst sie mit der Einkommensteuererklärung, auch bei einem Verlust (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Wie behandle ich Anschaffungen zur Eröffnung des Betriebs? Bis 800 Euro netto je Wirtschaftsgut kannst du sie im Wirtschaftsjahr der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe abziehen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Brauche ich eine Excel-Vorlage? Eine Tabelle hilft beim Sammeln, übermittelt wird die EÜR aber elektronisch (§ 60 Abs. 4 EStDV); siehe EÜR-Vorlage in Excel.

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Quellen