Die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung: Frist, Zeitraum, Schritte

Deine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung gibst du bis zum 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums elektronisch ab; Zeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG). Das gilt nur, wenn du nicht Kleinunternehmer bist. Für 2026 gilt bei Gründern eine Sonderregel, die dir den Monatsrhythmus oft erspart.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Wer: Gründer mit Regelbesteuerung; Kleinunternehmer geben grundsätzlich keine Voranmeldung ab (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
  • Wann: bis zum 10. Tag nach dem Quartal oder Monat, zum Beispiel 10. April für Januar bis März.
  • Wie: elektronisch, die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).

Welcher Voranmeldungszeitraum gilt im Gründungsjahr?

Grundsätzlich ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum. Übersteigt die Steuer des Vorjahres 9.000 Euro, ist es der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG). Wer eine Tätigkeit aufnimmt, meldet im laufenden und im folgenden Jahr eigentlich monatlich; für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist aber stattdessen die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgebend. Erwartest du für 2026 also nicht mehr als 9.000 Euro Steuer, meldest du als Gründer vierteljährlich. Für Gründungen ab 2027 sieht das Gesetz in der heutigen Fassung wieder den Kalendermonat vor.

Das heißt für dich: Startest du 2026 und bleibst unter 9.000 Euro erwarteter Steuer, gibst du 2026 vierteljährlich ab. Für 2027, dein Folgejahr, sieht § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG in der heutigen Fassung den Kalendermonat vor, ebenso für Gründungen ab 2027: Plane dann mit zwölf Voranmeldungen im Jahr.

Wann ist die erste Voranmeldung fällig?

ZeitraumFällig bis
Quartal 1 (Januar bis März)10. April
Quartal 2 (April bis Juni)10. Juli
Quartal 3 (Juli bis September)10. Oktober
Quartal 4 (Oktober bis Dezember)10. Januar
Monatszahler10. des Folgemonats

Abgabe und Zahlung der Vorauszahlung sind am 10. Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Beginnst du mitten im Quartal, umfasst die erste Voranmeldung nur die Monate seit dem Start.

Das heißt für dich: Trage dir den 10. nach jedem Quartal oder Monat in den Kalender ein, sobald du die Steuernummer hast.

Was gehört in die erste Voranmeldung?

Du meldest deine steuerpflichtigen Umsätze netto, getrennt nach Steuersatz, und ziehst die Vorsteuer aus Rechnungen ab. In ELSTER stehen die Umsätze mit 19 Prozent in Kennzahl 81, die mit 7 Prozent in Kennzahl 86 und die abziehbare Vorsteuer in Kennzahl 66. Ein Beispiel für ein Quartal:

PostenBetrag
Umsätze mit 19 Prozent netto (Kz 81)8.000 €
Umsatzsteuer darauf (19 Prozent)1.520 €
Vorsteuer aus Eingangsrechnungen (Kz 66)300 €
Zahllast (zu zahlen)1.220 €

Die Vorsteuer setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus; mehr dazu in Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Vorsteuer in der Voranmeldung eintragen.

Das heißt für dich: Sammle von Beginn an Ausgangs- und Eingangsrechnungen sauber, denn aus ihnen entstehen die Kennzahlen.

Wie gibst du die erste Voranmeldung ab?

  1. Steuernummer vom Finanzamt abwarten (Steuernummer beantragen).
  2. ELSTER-Zertifikat beantragen (ELSTER-Zertifikat).
  3. Umsätze und Vorsteuer des Zeitraums zusammenstellen.
  4. Die Voranmeldung in ELSTER ausfüllen und elektronisch senden (ELSTER-Anleitung in 8 Schritten).
  5. Die Zahllast bis zum 10. überweisen.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 18 Abs. 1 UStG).

Das heißt für dich: Ohne Steuernummer und Zertifikat kannst du nicht senden; beantrage beides früh.

So hilft dir VAT GPT dabei

  1. Hochladen: Deine Ausgangs- und Eingangsrechnungen; die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT rechnet die Voranmeldung aus, du kontrollierst und bestätigst.
  3. Senden: Mit Pro geht die Voranmeldung über ELSTER ans Finanzamt.

Nicht dabei: keine Steuerberatung und keine Entscheidung, ob du Kleinunternehmer bist. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € im Monat oder 444 € im Jahr, inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Muss ich im Gründungsjahr jeden Monat melden? Das Gesetz sieht es für Gründer vor, für die Zeiträume 2021 bis 2026 gilt aber die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres als Maßstab (§ 18 Abs. 2 UStG).

Was ist, wenn ich nichts verkauft habe? Dann gibst du, sofern du zur Abgabe verpflichtet bist, eine Voranmeldung ohne Umsatz ab; frage im Zweifel beim Finanzamt nach.

Kann das Finanzamt mich befreien? Betrug die Steuer des Vorjahres nicht mehr als 2.000 Euro, kann es dich von Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG); die Grenze hängt an der Steuer des Vorjahres.

Weiterlesen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen