Kleingewerbe anmelden: Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Du willst ein Kleingewerbe anmelden und fragst, was das kostet? Die Gebühr legt dein Land oder deine Gemeinde fest, eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Wo wir sie nachgelesen haben, liegt sie für ein Einzelgewerbe bei 26 Euro (Berlin und Nordrhein-Westfalen); die Online-Anzeige kostet in Berlin 15 Euro. Teurer werden meist die Folgekosten.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Steuernummer: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist laut Berlin gebührenfrei; auch die Registrierung bei ELSTER nennt Berlin kostenlos.
- Kein eigenes „Kleingewerbe“-Formular: Du meldest ein Gewerbe an (§ 14 GewO); „Kleingewerbe“ ist die Alltagsbezeichnung für ein kleines Gewerbe.
- Gewerbesteuer: Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG).
Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 GewO: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständig ist die örtliche Behörde; in Berlin ist es das Ordnungsamt des Bezirks, in dem dein Betriebssitz liegt. Was die Anzeige kostet, bestimmt die Gebührenordnung des Landes. Die folgenden Beispiele stammen von den Seiten der Behörden selbst:
| Ort | Gebühr laut Behörde |
|---|---|
| Berlin | 26 Euro je Einzelgewerbe; 15 Euro bei Anzeige im elektronischen Verfahren |
| Nordrhein-Westfalen | 26 Euro für natürliche Personen; weitere Kosten möglich, wenn zusätzliche Unterlagen eingeholt werden müssen (zum Beispiel ein Führungszeugnis) |
| Hamburg | 25 Euro je Gesellschafter bei Personengesellschaften; 15 Euro für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung |
Das sind Beispiele, keine Preisliste für ganz Deutschland. Prüfe die Zahl auf der Seite deiner Gemeinde, bevor du anmeldest. Online ist es in Berlin günstiger: 15 Euro, und die vergünstigte Gebühr zahlst du gleich online. Mehr dazu: Gewerbeanmeldung online.
Was kostet die Steuernummer?
Nichts. Berlin weist für die steuerliche Anmeldung eines Gewerbes beim Finanzamt „Gebühren: Keine“ aus, und die Registrierung bei „Mein ELSTER“ nennt die Berliner Finanzverwaltung kostenlos. Den Fragebogen musst du elektronisch übermitteln, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Den Ablauf erklärt Steuernummer für das Gewerbe beantragen; die einzelnen Felder Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.
Welche Kosten kommen nach der Anmeldung?
Die Anmeldegebühr ist meist der kleinste Posten. Laufende Kosten ergeben sich aus dem, was du tust:
- Gewerbesteuer: Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG). Liegt dein Gewerbeertrag darunter, fällt für dein Gewerbe keine Gewerbesteuer an; zur Erklärung siehe Gewerbesteuererklärung.
- Einkommensteuer: Der Gewinn deines Einzelunternehmens gehört in deine Einkommensteuererklärung (Wirtschaftsportal NRW).
- Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer führst du in der Regel keine Umsatzsteuer ab (§ 19 UStG). Die Grenzen und was beim Überschreiten passiert: Kleinunternehmerregelung 2026.
- IHK- oder HWK-Beitrag: Bei der IHK bist du ohne Handelsregistereintrag vom Beitrag freigestellt, solange dein Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt. Als Gründer, der in den fünf Jahren davor keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft hatte und an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war, zahlst du bis 25.000 Euro im Gründungsjahr und im Folgejahr keinen Grundbeitrag und keine Umlage und im dritten und vierten Jahr keine Umlage (§ 3 Abs. 3 IHKG). Für die Handwerkskammer und die aktuellen Grenzen deiner Kammer frag dort nach.
- Erlaubnis und Berufsgenossenschaft: Manche Gewerbe brauchen zusätzlich eine Erlaubnis; ob für dein neues Unternehmen eine Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft besteht, klärst du mit ihr (Wirtschaftsportal NRW).
Was ist ein Kleingewerbe überhaupt?
Bei der Anmeldung zeigst du ein Gewerbe an (§ 14 GewO), ob groß oder klein. Das Wirtschaftsportal NRW nennt ein Kleingewerbe ein Unternehmen, das 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Jahresumsatz nicht überschreitet. Dieselben Beträge nennt ELSTER als Grenzen, ab denen Gewerbetreibende grundsätzlich Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz brauchen. Darunter reicht die Einnahmenüberschussrechnung. Handelsrechtlich ist ein Gewerbebetrieb Handelsgewerbe, es sei denn, er erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB).
Welche Fehler passieren oft?
- Mit einer festen Gebühr rechnen. Die Zahl hängt von deinem Ort ab; die Seite deiner Gemeinde gilt.
- Meinen, die Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen. Das Gewerbeamt informiert zwar das Finanzamt (§ 14 Abs. 8 GewO), dennoch musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst und innerhalb eines Monats übermitteln.
- Für den Fragebogen Geld an Dritte zahlen. Er ist bei ELSTER gebührenfrei; mit einem Zugang zu „Mein ELSTER“ sendest du ihn selbst.
- Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verwechseln. Der Gewerbesteuer-Freibetrag (24.500 Euro) und die Kleinunternehmergrenze (im Gründungsjahr 25.000 Euro; danach 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr) sind zwei verschiedene Regeln.
So hilft dir VAT GPT dabei
Die Anmeldegebühr zahlst du bei deiner Behörde, und die Gewerbeanmeldung machst du bei deiner Gemeinde. Für die Steuer-Seite deines Kleingewerbes nutzt du VAT GPT so:
- Fragebogen ausfüllen: In VAT GPT füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Dort wählst du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest.
- Senden: VAT GPT sendet den Fragebogen ans Finanzamt, damit du deine Steuernummer erhältst.
- Danach: Lädst du deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und Rechnungen hoch, schlüsselt VAT GPT die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, falls du sie brauchst.
Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung.
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Häufige Fragen
Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden? Das bestimmt dein Land. Beispiele: Berlin 26 Euro (online 15 Euro), Nordrhein-Westfalen 26 Euro für natürliche Personen. Die Seite deiner Gemeinde nennt die genaue Gebühr.
Muss ich für ein Kleingewerbe überhaupt ein Gewerbe anmelden? Ja, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst: Die Anzeige nach § 14 GewO erfolgt gleichzeitig mit dem Beginn. Freiberufler zeigen kein Gewerbe an, sondern teilen die Aufnahme dem Finanzamt mit (Berlin: Ausnahmen von der Anzeigepflicht nach § 6 GewO).
Ist die Steuernummer kostenpflichtig? Nein. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist laut Berlin gebührenfrei.
Zahle ich als Kleingewerbe Gewerbesteuer? Erst ab einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG, natürliche Personen und Personengesellschaften). Die Höhe hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab (Wirtschaftsportal NRW).
Zahle ich als Kleingewerbe Umsatzsteuer? Nicht, solange du Kleinunternehmer bist: im Gründungsjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz, danach Vorjahr höchstens 25.000 Euro und laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG, Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE).
Kann ich online anmelden? Berlin, Nordrhein-Westfalen und das BayernPortal bieten ein Online-Verfahren an; wie das aussieht, steht in Gewerbeanmeldung online.
Weiterlesen
- Gewerbeanmeldung online: so läuft sie ab
- Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online
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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- § 14 GewO
- § 1 HGB
- § 138 AO
- § 19 UStG
- § 11 GewStG
- BMF-Schreiben vom 18.03.2025: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Kleinunternehmer
- § 3 IHKG
- Service Berlin: Gewerbe anmelden
- Service Berlin: Gründungen, steuerliche Anmeldung
- Service.Wirtschaft.NRW: Gewerbe online anmelden
- BayernPortal: Gewerbe online anmelden
- Service.Wirtschaft.NRW: Kleingewerbe anmelden
- hamburg.de: Gewerbe anmelden
- ELSTER: Hilfe zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)