OSS-Dienstleister wechseln oder Service eingestellt: Was du sichern musst
Dein Umsatzsteuer-Dienstleister hört auf, oder du willst wechseln? Deine OSS-Registrierung beim BZSt bleibt davon unberührt: Sie läuft auf deinen Namen und unter deiner USt-IdNr. Sichern musst du die Daten: abgegebene Meldungen, Zahlungsbelege und die Berichte dahinter. Und die nächste Frist gilt, egal wer meldet.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Die Registrierung bleibt: Du hast sie beim BZSt unter deiner USt-IdNr. beantragt. Ein Anbieterwechsel ist kein Grund, dich abzumelden.
- Sichern: alle Meldungen, Berichtigungen, Zahlungsbelege und Quelldaten. Aufbewahrung im OSS: zehn Jahre.
- Die Frist bleibt: Jedes Quartal ist bis zum Ende des Folgemonats fällig, auch das Quartal, in dem du wechselst.
Was gehört mir, was dem Dienstleister?
Was beim BZSt in deinem Namen läuft, gehört dir. Prüfe diese vier Dinge, solange der alte Service noch erreichbar ist:
- Kommst du selbst ins BZStOnline-Portal? Der Login braucht ein Zertifikat; ein vorhandenes ELSTER-Zertifikat reicht. Teste es einmal.
- Welche Kontaktdaten stehen in deiner Registrierung? Das BZSt kommuniziert im OSS über das Portal. Änderungen von E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Ansprechperson oder Website müssen dem BZSt bis zum zehnten Tag des Folgemonats vorliegen. Stehen dort noch die Daten des alten Services, ändere sie.
- Wo liegen deine Berichte? Marktplatzberichte bekommst du an der Quelle. Den Amazon-VAT-Transactions-Report kannst du für jeden Zeitraum ab August 2016 erzeugen, höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage pro Bericht, also ein Quartal pro Bericht.
- Welche Meldungen wurden abgegeben? Lass dir von deinem Dienstleister jede für dich eingereichte Meldung samt Berichtigungen geben. Läuft der Service aus und bleiben deine Anfragen unbeantwortet, warte nicht darauf: Frag schriftlich nach, setze eine Frist und hol dir die Berichte parallel selbst an der Quelle (Punkt 3). Die Meldung selbst kannst du im BZStOnline-Portal auch ohne den Dienstleister abgeben.
Was du sichern musst
| Was | Warum | Wie lange |
|---|---|---|
| Abgegebene OSS-Meldungen | Nachweis, was du je Land gemeldet hast | Aufzeichnungen: zehn Jahre |
| Berichtigungen | Fehler lassen sich innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist über eine spätere Meldung berichtigen | Zehn Jahre |
| Zahlungsbelege mit Kassenzeichen | Nachweis, dass du gezahlt hast | Zehn Jahre |
| Quelldaten je Quartal | Jede Zahl der Meldung stammt daraus | Zehn Jahre |
Deine Aufzeichnungen müssen es ermöglichen, Meldung und Zahlung auf Richtigkeit zu prüfen, und dem BZSt auf Anfrage elektronisch vorliegen. Mehr zu den Fristen: Aufbewahrungsfristen für Belege.
Wie wechsle ich mitten im Quartal ohne Lücke?
Die Frist hängt am Quartal, nicht am Dienstleister. Die Meldung ist bis zum Ende des Folgemonats beim BZSt fällig, und das Geld muss bis dahin bei der Bundeskasse sein:
| Quartal | Meldung und Zahlung fällig |
|---|---|
| Q1 | 30. April |
| Q2 | 31. Juli |
| Q3 | 31. Oktober |
| Q4 | 31. Januar |
So gehst du vor:
- Lege je Quartal fest, wer meldet. Wechselst du mitten im Quartal, sollte eine Stelle die Meldung für das ganze Quartal abgeben. Kläre das, bevor das Quartal endet.
- Besorge die Daten für das ganze Quartal. Nicht nur für die Zeit nach dem Wechsel.
- Lass keine Frist offen. Eine fehlende Meldung löst am zehnten Tag nach Fälligkeit eine Erinnerung aus. Erinnerungen für drei Zeiträume in Folge ohne Reaktion führen zum Ausschluss (OSS-Ausschluss und Sperre).
- Melde auch ohne Umsätze. Die Nullmeldung bleibt Pflicht (OSS-Nullmeldung).
- Schau in die Vorgangsübersicht im Portal. Sie listet Vorgänge mit Status und Datum sowie Nachrichten des BZSt.
Was du nicht tun solltest: dich nur wegen des Wechsels abmelden. Abmelden musst du dich laut BZSt, wenn du nicht mehr lieferst, die Voraussetzungen für die Teilnahme in allen EU-Staaten entfallen oder du dich in einem anderen EU-Staat registrierst, zum Beispiel nach einem Sitzwechsel. Freiwillig widerrufen kannst du die Teilnahme auch, aber ein neuer Dienstleister ist dafür kein Grund: Eine neue Registrierung gilt in der Regel erst ab dem ersten Tag des Quartals nach dem Antrag, du riskierst also eine Lücke (OSS abmelden).
Wer meldet als Nächstes?
Üblich sind drei Wege: selbst im BZStOnline-Portal, über deinen Steuerberater oder mit Software. Stelle bei jedem dieselben Fragen:
- Wer reicht die Meldung ein, du oder ein Dritter?
- Bekommst du jede abgegebene Meldung und jeden Beleg selbst, jedes Quartal?
- Kannst du deine Daten mitnehmen, wenn du erneut wechselst?
Eine Übersicht: OSS-Meldung: Software und Möglichkeiten. Lief deine Meldung über einen Marktplatz-Service, lies Amazon-Umsatzsteuer-Services eingestellt.
So hilft dir VAT GPT dabei
- Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte des Quartals hoch.
- VAT GPT schlüsselt die Umsätze nach Land auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Das Senden der OSS-Meldung an das BZSt ist ein Pro-Feature. Nach erfolgreicher Übermittlung zeigt VAT GPT dir die Zahlungsanweisungen für die Bundeskasse. Bei einer Zahlung oder Erstattung legt VAT GPT eine Übermittlungsbestätigung mit Transferticket und Aufstellung nach Ländern als PDF in deinem Konto ab.
Anmeldung und Abmeldung beim OSS erledigst du selbst im BZStOnline-Portal.
Es gibt Free, Go und Pro. Jetzt kostenlos testen
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Verliere ich meine OSS-Registrierung, wenn mein Dienstleister aufhört? Nein. Du hast die Registrierung beim BZSt mit deiner USt-IdNr. beantragt. Sie endet durch Abmeldung oder Ausschluss.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren? Die Aufbewahrungsfrist für OSS-Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.
Kann ich eine alte Meldung noch berichtigen? Ja, über eine spätere Meldung innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist: OSS-Meldung berichtigen.
Muss ich mich beim Wechsel neu anmelden? Nein. Du meldest dich nicht ab.
Was, wenn der Service eine Meldung nicht abgegeben hat? Reiche sie nach, solange es geht: beim BZSt bis zu drei Jahre nach dem Abgabetermin (OSS-Frist verpasst).