OSS-Meldung durch den Steuerberater: Das regelt ihr vorher

Ja, dein Steuerberater darf die OSS-Meldung für dich abgeben. Das Gesetz verweist für das OSS-Verfahren ausdrücklich auf die Regeln der Abgabenordnung über Bevollmächtigte (§ 18j Absatz 7 UStG, § 80 AO). Die Meldung bleibt trotzdem deine: Du bist der Unternehmer, der sie schuldet. Darum lohnt es sich, vorher vier Dinge mit ihm zu klären: die Vollmacht, den Zugang, wer die Post bekommt und wer zahlt.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Erlaubt: Du kannst dich im Verwaltungsverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 80 Absatz 1 AO). Bei Steuerberatern wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet (§ 80 Absatz 2 AO).
  • Pflichtig bleibst du: Das Gesetz richtet die Pflicht, die Steuererklärung zu übermitteln und die Steuer zu zahlen, an den Unternehmer (§ 18j Absatz 4 UStG). Wer die Pflichten wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen (§ 18j Absatz 6 UStG), und das trifft dich.
  • Zugang: Für das Login im BZStOnline-Portal ist ein Zertifikat nötig. Einen eigenen Ablauf für Berater beschreiben die BZSt-Seiten zum OSS nicht. Frag deinen Steuerberater, womit er sich anmeldet.
  • Kosten: Wie ein Steuerberater abrechnet, steht in Was kostet ein Steuerberater für die OSS-Meldung?.

Darf der Steuerberater die OSS-Meldung abgeben?

Ja. Zwei Stellen belegen es:

  1. Das Gesetz verweist für das Verfahren auf die Vorschriften über Bevollmächtigte: Soweit die Anzeige gegenüber dem BZSt erfolgt und das BZSt die Steuererklärungen an den anderen Mitgliedstaat übermittelt, ist unter anderem § 80 AO anzuwenden (§ 18j Absatz 7 UStG). Für Unternehmer mit Sitz in Deutschland ist das der übliche Weg, denn sie zeigen die Teilnahme nur in Deutschland an (§ 18j Absatz 2 UStG).
  2. Die Steuerberaterkammer München schreibt, das Verfahren ermögliche es „den Steuerpflichtigen und ihren Steuerberatern“, sämtliche grenzüberschreitenden umsatzsteuerlichen Pflichten bei einer zentralen Stelle zu erfüllen.

Nach § 80 Absatz 1 AO ermächtigt die Vollmacht „zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen“, wenn in ihr nichts anderes steht. Dazu zählen in der Regel die Anzeige der Teilnahme und die Quartalserklärung. Zum Empfang von Steuererstattungen und Steuervergütungen ermächtigt sie nicht.

Was regelt die Vollmacht?

Wenn dein Steuerberater für dich handelt, gelten diese Regeln aus § 80 AO:

  • Vermutung: Bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und den anderen Personen und Vereinigungen aus den §§ 3, 4 und 4c Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet (Absatz 2). Das BZSt kann den Nachweis der Vollmacht aber auch ohne Anlass verlangen (Absatz 3). Halte sie darum schriftlich bereit.
  • Umfang: Sie gilt für alle Verfahrenshandlungen, sofern ihr Inhalt nichts anderes sagt. Willst du etwas begrenzen, zum Beispiel nur die Meldung und nicht die Registrierung, schreib es hinein.
  • Widerruf: Gegenüber der Finanzbehörde wird ein Widerruf erst wirksam, wenn er ihr zugeht (Absatz 1). Wechselst du den Berater, teil es dem BZSt selbst mit.
  • Post: Ist ein Bevollmächtigter bestellt, soll sich die Behörde an ihn wenden. Wendet sie sich an dich, soll der Bevollmächtigte verständigt werden (Absatz 5). Vereinbart darum, dass du Kopien aller Mitteilungen bekommst.
  • Wer darf helfen: Wer ohne Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, wird zurückgewiesen (Absatz 7). Bei Steuerberatern ist das kein Thema. Bei anderen Anbietern frag nach, ob sie dazu befugt sind (§§ 2 und 3 Steuerberatungsgesetz).

Welchen Zugang braucht der Steuerberater im BZSt-Portal?

Das BZSt beschreibt das Verfahren aus Sicht des Unternehmers: Die Teilnahme wird elektronisch im BZStOnline-Portal beantragt, und im Portal werden auch die Steuererklärungen übermittelt. Für das Login ist ein Zertifikat erforderlich; ein vorhandenes ELSTER-Zertifikat kann verwendet werden.

Einen gesonderten Ablauf für Berater, etwa ein Mandantenverzeichnis oder eine eigene Vollmachtsanzeige für den OSS, nennen die BZSt-Seiten zum OSS und die Portalhilfe nicht, die ich am 27. Oktober 2026 gelesen habe. Deshalb ist die ehrliche Antwort: Das klärst du mit deinem Steuerberater. Er weiß, mit welchem Zugang er im Portal arbeitet und was das BZSt dafür von dir verlangt. Ist er unsicher, fragt er beim BZSt nach.

Wie das Portal und ELSTER zusammenhängen, steht in OSS-Meldung: ELSTER oder BZSt-Portal?. Wer ein eigenes Zertifikat braucht, findet den Weg in ELSTER-Zertifikat beantragen.

Was bleibt bei dir?

  • Die Verantwortung für die Zahlen. Die Angaben sind „wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen“ zu machen (§ 150 Absatz 2 AO). Deine Geschäftsvorfälle kennst du am besten; je klarer deine Daten ankommen, desto weniger muss er nachfragen.
  • Die Daten rechtzeitig liefern. Die Meldung ist bis zum Ende des Monats nach dem Quartal fällig: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar. Auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung nötig (BZSt).
  • Die Zahlung. Die Steuer muss bis zum Ende dieses Monats bei der Bundeskasse eingegangen sein (BZSt). Das BZSt teilt das Kassenzeichen nach der ersten Steuererklärung im Postfach des BZStOnline-Portals mit, und es gehört zusammen mit dem Quartal in den Verwendungszweck. Klärt darum, ob du überweist oder er, und wie das Kassenzeichen zu dir kommt. Mehr in OSS-Meldung bezahlen.
  • Der letzte Blick vor dem Senden. Was du dir dabei ansiehst, steht in OSS-Meldung prüfen vor der Abgabe.

Was du ihm für das Quartal gibst (Berichte, Gutschriften, Länderliste), steht schon in OSS-Meldung ohne Steuerberater im Abschnitt zum Beauftragen.

Woran du einen Steuerberater erkennst, der das OSS kennt

Ein Verkäufer schreibt im Amazon-Verkäuferforum: „Beim OSS musste ich meinem Steuerberater quasi sagen was zu tun ist“, zum Beispiel welche Konten er anlegen muss, um nationale Lieferungen und Fernverkäufe sauber zu trennen. Das ist eine einzelne Stimme, kein Urteil über den Berufsstand. Aber sie zeigt, was du vorher fragen kannst:

  1. Hast du schon OSS-Meldungen für Online-Händler abgegeben?
  2. Wie trennst du in der Buchführung Verkäufe in Deutschland von Fernverkäufen in andere EU-Länder?
  3. Welche Daten brauchst du von mir, und bis wann?
  4. Gilt dein Preis je Quartalsmeldung, und ist die Registrierung dabei?
  5. Wer bekommt die Post vom BZSt, und wer zahlt?

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. VAT GPT ist keine Steuerberatung.

  1. Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte als CSV hoch.
  2. VAT GPT schlüsselt die Umsätze nach Ländern auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder.
  3. Die Übersicht zeigt je Land den Nettobetrag, den MwSt-Satz und den MwSt-Betrag. Mit VAT GPT Pro sendest du die Meldung an das BZSt.

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Häufige Fragen

Muss ich dem Steuerberater eine Vollmacht geben? Das Gesetz kennt die Vertretung durch einen Bevollmächtigten (§ 80 AO). Das BZSt kann den Nachweis verlangen. Eine schriftliche Vollmacht schützt euch beide.

Muss der Steuerberater die Meldung unterschreiben? Nein. Die Erklärung wird nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt (§ 18j Absatz 4 UStG). Eine eigenhändige Unterschrift ist nur nötig, wenn ein Steuergesetz sie anordnet (§ 150 Absatz 3 AO), und § 18j UStG ordnet sie nicht an.

Kann ich später selbst weitermachen? Ja. Die Pflicht liegt bei dir; du kannst die Vollmacht widerrufen. Gegenüber dem BZSt gilt der Widerruf erst, wenn er ihm zugeht (§ 80 Absatz 1 AO).

Wer haftet für einen Fehler in der Meldung? Das beantwortet diese Seite nicht, denn es hängt vom Auftrag und vom Fall ab. Frag deinen Steuerberater, was im Vertrag steht.

Was ist, wenn ich noch nicht registriert bin? Die Anzeige der Teilnahme gehört zum selben Verfahren. Die Schritte stehen in OSS-Registrierung beim BZSt.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen