OSS-Meldung prüfen: Checkliste vor dem Absenden
Bevor du die OSS-Meldung absendest, sieh dir neun Dinge an: das Quartal, die Länder, den Satz je Land, den Euro-Kurs, deine Inlandsumsätze, die Rolle des Marktplatzes, Korrekturen früherer Quartale, ob die Daten des Quartals vollständig sind und die Zahlung. Das kostet zehn Minuten. Ein Fehler, den das Portal ablehnt, kostet mehr, und manche Ablehnungen liegen gar nicht an dir.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Pflichtangaben: Die Erklärung nennt deine USt-IdNr und den Besteuerungszeitraum, dann die Umsätze getrennt für jedes EU-Land, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, in Euro (BZSt).
- Der Satz ist der des Ziellands. Er gilt in dem Land, in dem der Umsatz zu versteuern ist, nicht in Deutschland (BZSt).
- Der Kurs ist ein fester Tag: der EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals, nicht der Tageskurs der einzelnen Bestellung (BZSt, § 16 Absatz 6 UStG).
- Auch ohne Umsatz gibst du eine Nullmeldung ab.
- Nicht in deiner Hand: Ablehnungen können auch am Portal liegen, wie bei der ersten Meldung 2021 und bei den Meldungen für das erste Quartal 2024.
Die Checkliste
- Quartal und USt-IdNr. Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Absatz 1d UStG). Prüfe, dass du das richtige Quartal meldest und die USt-IdNr stimmt, mit der du registriert bist. Abgabetermine: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar.
- Jedes Land mit Umsatz ist drin. Die Angaben sind getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat zu machen, in dem du an Privatkunden verkauft hast. Zähl nach: Passt die Länderliste zu deinen Verkaufsberichten?
- Der Satz passt zum Land und zum Zeitpunkt. Jedes Land hat seinen Satz, und die Umsätze sind nach Sätzen aufzuschlüsseln. Sätze ändern sich: Estland hat den Regelsatz zum 1. Januar 2024 von 20 auf 22 Prozent und zum 1. Juli 2025 auf 24 Prozent erhöht. Tschechien hat zum 1. Januar 2024 seine ermäßigten Sätze von 10 und 15 Prozent zu einem Satz von 12 Prozent zusammengelegt. Die Liste der Sätze findest du in OSS-Steuersätze je EU-Land. Das BZSt verlinkt auf seiner OSS-Seite eine Übersicht der aktuellen Sätze.
- Beträge in Euro, mit dem richtigen Kurs. Hast du in anderer Währung verkauft, rechne mit dem EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals um. Gibt es für diesen Tag keinen Kurs, gilt der des nächsten Tages (BZSt, § 16 Absatz 6 Sätze 4 und 5 UStG). Das ist eine Sonderregel für das OSS. Für die normale Umsatzsteuer gelten grundsätzlich die Monatsdurchschnittskurse des Bundesfinanzministeriums; das Finanzamt kann den Tageskurs gestatten (§ 16 Absatz 6 Sätze 1 und 3 UStG).
- Deine Inlandsumsätze sind nicht drin. Verkäufe an Privatkunden in Deutschland erklärst du wie bisher beim Finanzamt im allgemeinen Verfahren (Voranmeldung und Jahreserklärung). Ausnahme sind Inlandsumsätze, die du im Rahmen der Sonderregelung erbringst, zum Beispiel über eine elektronische Schnittstelle (BZSt). Mehr in OSS-Meldung: Welche Umsätze gehören hinein?.
- Wer ist beim Marktplatz der Lieferer? Ein Marktplatz gilt als Lieferer, wenn er die Lieferung eines nicht in der EU ansässigen Unternehmers an Privatkunden unterstützt und die Ware innerhalb der EU verschickt wird (§ 3 Absatz 3a Satz 1 UStG). Bist du in Deutschland ansässig und verschickst du aus einem Lager in der EU, liefert nicht der Marktplatz, sondern du. Deine Fernverkäufe meldest du dann selbst. Anders bei Ware, die aus einem Drittland in Sendungen bis 150 Euro an Privatkunden in der EU geht: Dann gilt der Marktplatz als Lieferer, auch wenn du in Deutschland ansässig bist (§ 3 Absatz 3a Satz 2 UStG). Wie Amazon die Steuer berechnet, steht in Amazon VAT-Berechnungsservice und OSS.
- Rückerstattungen und Gutschriften. Betreffen sie Umsätze früherer Quartale, gehören sie nicht in die alte Meldung, sondern als Korrektur in die nächste. Das Formular hat dafür einen eigenen Abschnitt, aufgeschlüsselt nach Besteuerungszeitraum und Land (BZSt). Berichtigungen sind innerhalb von drei Jahren nach dem Ende des Zeitraums möglich (§ 18j Absatz 4 UStG). Mehr in OSS: Negative Umsätze und Retouren und OSS-Meldung korrigieren.
- Die Daten des Quartals sind vollständig. Ein Verkäufer berichtet im JTL-Forum (18. November 2025), dass seine Monatsdaten am 5. des Monats eingelesen wurden, als die Amazon-Belege der letzten zwei Tage noch fehlten; erst am 7. waren alle Buchungsdaten des Vormonats verarbeitet. Die Meldefrist läuft bis zum Monatsende. Warte mit dem Absenden, bis alle Berichte des Quartals da sind.
- Die Zahlung ist vorbereitet. Die Steuer muss bis zum Ende des Monats bei der Bundeskasse eingegangen sein, nicht nur überwiesen (BZSt). Wie du zahlst, steht in OSS-Meldung bezahlen.
Hattest du im Quartal keinen Umsatz: Auch dann ist eine Steuererklärung, die Nullmeldung, zu den Terminen abzugeben.
Warum das Portal Meldungen ablehnen kann
Nicht jede Ablehnung ist dein Fehler.
- 2021: Zur ersten Quartalsmeldung schreibt ein Steuerdienstleister, das BZSt habe „tausende Meldungen“ als fehlerhaft abgelehnt, „meist aus nicht nachvollziehbaren Gründen“. Er nennt technische Probleme auf Seiten des BZSt als Ursache.
- Erstes Quartal 2024: Beim Upload kam die Fehlermeldung, die Sätze stimmten nicht mit dem Land überein. Grund war nach dem Bericht einer Steuerberatungskanzlei (11. April 2024), dass das Portal die neuen Sätze von Estland (22 Prozent) und Tschechien (12 Prozent ermäßigt) noch nicht kannte. Das BZSt hat nach ihrer Auskunft umgestellt; Fehler gab es vom 1. bis 16. April 2024, die Abgabe war bis 30. April möglich.
Das heißt für dich: Stimmen deine Zahlen und kommt trotzdem eine Ablehnung, schau nach, ob das BZSt etwas zu Sätzen oder zum Portal meldet, bevor du suchst. Wie du mit der Fehlermeldung umgehst, steht in OSS-Meldung abgelehnt: Was die Fehlermeldung heißt.
Wenn du nach dem Absenden einen Fehler findest
Die Korrektur nimmst du nicht in der abgegebenen Erklärung vor, sondern in einer nachfolgenden Erklärung, im Abschnitt für Korrekturen (BZSt), innerhalb von drei Jahren (§ 18j Absatz 4 UStG). Das BZSt rechnet ein Beispiel vor: Eine Korrektur von minus 30 Euro für Land X und minus 80 Euro für Land Y in der nächsten Erklärung. Wie das geht, steht in OSS-Meldung korrigieren.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. VAT GPT ist keine Steuerberatung.
- Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte als CSV hoch. VAT GPT schlüsselt die Umsätze nach Ländern auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder.
- Die Sätze je Land stehen in einer zentralen Satzdatei, in der jeder Satz ein Gültig-ab-Datum hat.
- Vor dem Senden zeigt VAT GPT eine Übersicht „OSS-Umsatzsteuer nach Land“: je Land Nettobetrag, MwSt-Satz und MwSt-Betrag. Das ist die Stelle für deine Prüfung mit der Checkliste oben.
- Gesendet wird erst, wenn USt-IdNr und Steuernummer gültig aufgebaut sind und du bestätigt hast, dass du die Daten geprüft hast. Mit VAT GPT Pro sendest du die Meldung an das BZSt.
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Häufige Fragen
Was prüfe ich vor dem Absenden der OSS-Meldung? Quartal und USt-IdNr, alle Länder mit Umsatz, den Satz je Land, den Euro-Kurs, Inlandsumsätze, die Rolle des Marktplatzes, Korrekturen, die Vollständigkeit der Daten und die Zahlung. Die Checkliste oben geht sie der Reihe nach durch.
Welcher Kurs gilt für Fremdwährungen? Der von der Europäischen Zentralbank festgestellte Kurs des letzten Tages des Quartals; gibt es ihn nicht, der des nächsten Tages (BZSt). Mehr zu Umrechnung und Beispielen: OSS: Fremdwährung umrechnen.
Muss ich eine Meldung ohne Umsatz abgeben? Ja, die Nullmeldung (BZSt).
Kann ich eine falsche Meldung zurücknehmen? Du korrigierst sie in einer späteren Erklärung, innerhalb von drei Jahren (§ 18j Absatz 4 UStG).
Kann mein Steuerberater die Meldung prüfen? Ja, und er kann sie auch abgeben. Was ihr dafür klärt, steht in OSS-Meldung durch den Steuerberater.
Weiterlesen
- OSS-Meldung: Fristen, Schritte, Schwelle
- OSS-Steuersätze je EU-Land
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- OSS-Meldung durch den Steuerberater
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