OSS-Verfahren: Vorteile und Nachteile unter 10.000 Euro
Liegen deine Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern unter 10.000 Euro, musst du nicht am OSS teilnehmen. Du kannst es aber, und das BZSt sagt, dass diese Entscheidung dich mindestens zwei Kalenderjahre bindet. Hier siehst du, was du damit gewinnst, was es kostet und was du vorher klären solltest.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Pflicht: Unter 10.000 Euro ist die Teilnahme nicht zwingend. Dann gilt der deutsche Steuersatz. Auch darüber ist der OSS keine Pflicht, sondern die Alternative zur Registrierung in jedem Zielland.
- Gewinn: Mit OSS meldest du alle EU-Länder in einer Meldung an das BZSt statt in jedem Land einzeln.
- Preis: Quartalsmeldung auch ohne Umsatz, Zahlung per Überweisung, Bindung für mindestens zwei Kalenderjahre.
Ist der OSS unter 10.000 Euro freiwillig, und soll ich lieber darunter bleiben?
Ja, freiwillig: Du musst nicht mitmachen, solange du unter der Schwelle bleibst. Lieber unter 10.000 Euro zu bleiben spart dir die Quartalsmeldungen, bedeutet aber deutschen Steuersatz auf diese Verkäufe. Das BZSt schreibt: Haben deine maßgebenden Umsätze die Schwelle von 10.000 Euro im vergangenen Jahr nicht überschritten und werden sie es voraussichtlich auch in diesem Jahr nicht, ist die Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Die Umsätze erklärst du dann mit dem jeweiligen deutschen Steuersatz in deiner inländischen Steuererklärung (§ 3c Abs. 4 UStG). Die Ausnahme gilt nur, wenn du in nur einem EU-Land ansässig bist. In die 10.000 Euro zählen deine Fernverkäufe in andere EU-Länder zusammen mit Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden dort. Liegst du darüber, gilt der Steuersatz des Ziellandes; der OSS ist dann der Weg, das in einer Meldung je Quartal zu erledigen, statt dich in jedem Land registrieren zu lassen. Wie die Schwelle gezählt wird, steht in Die 10.000-Euro-Schwelle im OSS; ob die Kleinunternehmerregelung dazu passt, in OSS und Kleinunternehmer.
Was bringt mir der OSS?
Der Vorteil nach BZSt: Du musst dich nicht in jedem EU-Land registrieren lassen, in dem du Umsätze machst, die unter die Sonderregelung fallen. Du gibst dort keine eigene Steuererklärung ab und zahlst die Steuer dieser Länder nicht dort, sondern zentral an das BZSt, in einer Meldung je Quartal. Wichtig für Amazon-Händler: Lagert Amazon deine Ware in einem anderen EU-Land, deckt der OSS das nicht ab. Das Verbringen eigener Ware in ein anderes EU-Land gilt als Lieferung (§ 3 Abs. 1a UStG) und gehört nicht zu den Umsätzen, die der OSS erfasst (§ 18j Abs. 1 UStG); dafür brauchst du im Lagerland eine eigene Registrierung. Wie das Verfahren im Ganzen läuft, steht in OSS einfach erklärt.
Mit dem Verzicht auf die Schwelle gilt außerdem für deine Fernverkäufe das Bestimmungslandprinzip: Der Ort der Leistung ist dort, wo die Ware bei Ende der Beförderung oder Versendung beim Kunden liegt. Du rechnest also mit dem Steuersatz des Ziellandes. Der kann höher oder niedriger sein als der deutsche; das hängt vom Land ab.
Was sind die Nachteile?
Das BZSt nennt diese Pflichten. Wer sie wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, wird aus dem Verfahren ausgeschlossen.
- Meldung jedes Quartal, auch ohne Umsatz. Fristen: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Auch eine Nullmeldung musst du abgeben, siehe OSS-Nullmeldung.
- Zahlung nur per Überweisung. Lastschrift geht nicht. Im Verwendungszweck stehen Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum, siehe OSS-Zahlung.
- Aufzeichnungen zehn Jahre aufbewahren. Das BZSt kann sie auf Anforderung verlangen.
- Post vom BZSt kommt über das Portal. Das BZSt empfiehlt, die Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren. Wie du hineinkommst: BZSt-Portal Login.
- Vorsteuer aus anderen EU-Ländern nur über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren, wenn du dort ausschließlich OSS-Umsätze hast. Mehr dazu: OSS und Vorsteuer.
- Korrekturen in einer späteren Meldung, innerhalb von drei Jahren. Bist du schon aus dem OSS ausgeschieden, korrigierst du direkt bei den Steuerbehörden der Verbrauchsländer, siehe OSS-Meldung berichtigen.
Wie lange bin ich gebunden?
Nach dem Gesetz und dem BZSt bindet der Verzicht auf die Schwelle dich mindestens für zwei Kalenderjahre (§ 3c Abs. 4 UStG). Die Registrierungsanzeige beim BZSt gilt als dieser Verzicht, und die Registrierung wird in der Regel zum Beginn des nächsten Kalenderquartals wirksam.
Für das Abmelden nennt das BZSt eine Widerrufsfrist von 15 Tagen zum Beginn eines neuen Quartals (OSS abmelden). Das sind zwei verschiedene Dinge: Der Widerruf beendet nur das OSS-Verfahren (§ 18j Abs. 1 UStG), die zwei Jahre gelten für den Verzicht auf die Schwelle (§ 3c Abs. 4 UStG). Das BZSt trennt beides selbst: Den Verzicht erklärst du dem Finanzamt, die Teilnahme am OSS zeigst du dem BZSt an. Meldest du dich innerhalb der zwei Kalenderjahre vom OSS ab, gilt für deine Fernverkäufe weiter der Steuersatz des Ziellandes, und du müsstest dich dann in jedem dieser Länder selbst registrieren. Plane den Einstieg deshalb für mindestens zwei Kalenderjahre.
Überschreitest du die Schwelle im Lauf des Jahres, kannst du dich bis zum zehnten Tag des Monats registrieren, der auf das Überschreiten folgt; als Beginn trägst du den Tag ein, an dem du die Schwelle überschritten hast. Rückwirkend danach geht es nicht mehr. Siehe auch OSS oder lokale USt-Registrierung.
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Häufige Fragen
Ist der OSS unter 10.000 Euro sinnvoll? Das hängt von deinen Ländern und deinem Aufwand ab. Die Pflichten oben fallen jedes Quartal an, auch ohne Umsatz. Dafür meldest du alle Länder an einer Stelle.
Ist die Teilnahme freiwillig? Unter der Schwelle ja, das BZSt nennt sie dort nicht zwingend.
Kann ich sofort wieder raus? Aus dem OSS ja, mit 15 Tagen Frist zum Quartalsbeginn. Der Verzicht auf die Schwelle bindet dich aber mindestens zwei Kalenderjahre: So lange versteuerst du im Zielland, ohne OSS dann mit einer Registrierung in jedem Land. Siehe oben.