ViDA und das OSS: Was sich ab 2027 und 2028 ändert

ViDA ist kein Entwurf mehr: Der Rat hat das Paket am 11. März 2025 beschlossen, die Richtlinie ist seit dem 14. April 2025 in Kraft. Für dein OSS gibt es zwei Stichtage: den 1. Januar 2027 mit kleinen Klarstellungen und den 1. Juli 2028 mit einer deutlichen Erweiterung. Die Plattformregel betrifft nach dem Richtlinientext nur Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung, nicht den Warenverkauf.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Status: Beschlossen und in Kraft seit 14. April 2025. Die Länder setzen sie in nationales Recht um.
  • Ab 1. Januar 2027: Klarstellungen für OSS-Nutzer, zum Beispiel zur 10.000-Euro-Schwelle.
  • Ab 1. Juli 2028: Das OSS wird erweitert, auch für Lager im Ausland. Die Plattformregel gilt für Unterkunft und Personenbeförderung.

Ist ViDA beschlossen oder nur ein Vorschlag?

Beschlossen. Die EU-Kommission hatte den Vorschlag am 8. Dezember 2022 veröffentlicht. Nach der erneuten Anhörung des Europäischen Parlaments wurde das Paket am 11. März 2025 angenommen und am 25. März 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Es besteht aus der Richtlinie (EU) 2025/516, der Verordnung (EU) 2025/517 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/518.

Die Richtlinie ist am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten, also am 14. April 2025. Eine Richtlinie gilt aber nicht unmittelbar für dich: Jedes EU-Land muss sie in sein eigenes Recht umsetzen. Die Fristen stehen in der Tabelle unten. Wie weit Deutschland mit der Umsetzung ist, haben wir für diesen Text nicht geprüft; frag dazu deinen Steuerberater oder sieh in die Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums.

Welche Daten gelten?

DatumWas passiert
14. April 2025Die Richtlinie ist in Kraft. Die Länder dürfen die ersten Teile schon anwenden, zum Beispiel zur E-Rechnung.
1. Januar 2027Die Länder wenden Klarstellungen an, die OSS-Nutzer betreffen (Umsetzung bis 31. Dezember 2026).
1. Juli 2028Die Länder wenden die OSS-Erweiterung an (Umsetzung bis 30. Juni 2028). Die Plattformregel beginnt je nach Land zwischen dem 1. Juli 2028 und dem 1. Januar 2030.
1. Juli 2029Die Sonderregel für Konsignationslager (Art. 17a) ist ausgelaufen; Waren dürfen nur bis 30. Juni 2028 in ein solches Lager gebracht werden.
1. Juli 2030Digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen.
1. Januar 2035Länder mit eigener Echtzeitmeldung gleichen ihre Systeme an das EU-Modell an.

Zur E-Rechnung in Deutschland findest du die geltenden Fristen in E-Rechnung: Pflicht ab 2027.

Was ändert sich am OSS ab 2027?

Die EU-Kommission nennt für den 1. Januar 2027 kleine gesetzliche Klarstellungen für Nutzer von OSS und IOSS. Im Richtlinientext stehen dazu zwei Punkte, die Händler wie dich berühren:

  1. Die 10.000-Euro-Schwelle. Dazu zählen nur noch Fernverkäufe aus dem Land, in dem du ansässig bist. Verkäufe von Waren, die in einem anderen EU-Land lagern, rechnen nicht mit: Für sie gilt die Schwelle gar nicht, sie sind ab dem ersten Euro im Land deines Kunden steuerpflichtig. Die Schwelle selbst bleibt bei 10.000 Euro im Kalenderjahr. Mehr zum OSS-Verfahren steht in OSS einfach erklärt.
  2. Wer im OSS registriert ist, hat sich für die Besteuerung im Bestimmungsland entschieden. Die Richtlinie sagt: Die Möglichkeit, den Ort der Lieferung nach dem Bestimmungsland zu legen, gilt als ausgeübt von Steuerpflichtigen, die für die EU-Regelung des OSS registriert sind. Diese Entscheidung bindet dich für zwei Kalenderjahre.

Außerdem ist der 1. Juli 2027 ein Berichtstermin: Die Kommission legt dann dem Parlament und dem Rat einen Bericht zur Regel des fiktiven Lieferers bei Marktplätzen vor. Das ist eine Auswertung, keine neue Pflicht für dich.

Was ändert sich am 1. Juli 2028?

Nach der Richtlinie drei Dinge, soweit sie das OSS betreffen. Für dich gelten sie, sobald Deutschland sie in sein Recht übernommen hat:

  1. Das OSS gilt auch für inländische Verkäufe an Privatkunden im Land deines Lagers. Bisher deckt die EU-Regelung vor allem grenzüberschreitende Fernverkäufe ab. Neu können Unternehmer, die nicht in dem Land ansässig sind, in dem die Ware besteuert wird, auch Lieferungen im selben Land über das OSS erklären, in dem die Ware lagert (Art. 369b Buchst. e).
  2. Eine neue Sonderregelung für die Verbringung eigener Waren. Wer Waren in ein Lager in einem anderen EU-Land verbringt, kann dafür eine Sonderregelung in Anspruch nehmen, wenn für die Waren dort der volle Vorsteuerabzug besteht. Die Verbringung wird dann nur im Land deiner Registrierung erfasst, für dich also in Deutschland. Die Richtlinie sagt: Die Länder gestatten sie (Art. 369xa, 369xb, 369xd).
  3. Die Plattformregel. Plattformen, die Kurzzeitvermietung (höchstens 30 Nächte) oder Personenbeförderung auf der Straße vermitteln, werden so behandelt, als hätten sie die Leistung selbst erbracht, es sei denn, der Anbieter hat ihnen seine USt-IdNr. mitgeteilt und erklärt, dass er die Mehrwertsteuer selbst erhebt (Art. 28a). Die Länder wenden diese Regel frühestens ab 1. Juli 2028 und spätestens ab 1. Januar 2030 an.

Was heißt das für meine Amazon-Lager im Ausland?

Wenn du über Amazon Ware in Lagern in anderen EU-Ländern liegen hast, sind die Punkte 1 und 2 oben für dich der Kern der Reform. Vereinfacht: Statt dich im Lagerland für diese Fälle einzeln registrieren zu müssen, soll das OSS mehr abdecken. Verkaufst du dort an Unternehmen, die im Lagerland für die Mehrwertsteuer erfasst sind, und bist du selbst dort weder ansässig noch registriert, schuldet nach der Richtlinie der Käufer die Steuer (Art. 194 Abs. 1). Die Richtlinie sieht das so vor, und wie es konkret läuft, hängt davon ab, wie die Länder es umsetzen. Sicher ist die Richtung, offen sind die Einzelheiten der nationalen Gesetze.

Bis dahin gilt der heutige Stand. Wie Amazon-Lager im Ausland aktuell steuerlich behandelt werden, erklärt Amazon Pan-EU und Lager im Ausland. Ob sich OSS oder eine örtliche Registrierung für dich lohnt, steht in OSS oder USt-Registrierung im Ausland.

Betrifft die Plattformregel meinen Warenverkauf auf Amazon oder eBay?

Nach dem Text der Richtlinie nein. Die neue Plattformregel ab dem 1. Juli 2028 nennt Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung auf der Straße. Der Verkauf von Waren ist dort nicht genannt. Eine Regel für Marktplätze beim Warenverkauf gibt es bereits: Bei Fernverkäufen eingeführter Waren in Sendungen bis 150 Euro und bei Lieferungen innerhalb der EU durch Händler, die nicht in der EU ansässig sind, an Privatkunden gilt die Plattform selbst als Lieferer (Art. 14a). Für deutsche Händler, die Ware aus einem Lager in der EU verkaufen, gilt diese Regel nicht. Wie die Marktplatzhaftung in Deutschland funktioniert, steht in Marktplatz-Haftung nach § 25e UStG.

Was solltest du jetzt tun?

  1. Nichts überstürzen. Heute zählt der geltende Stand: Dein OSS läuft nach den heutigen Regeln weiter. Die Meldung und die Fristen findest du in OSS-Meldung abgeben.
  2. Termine merken. 1. Januar 2027 und 1. Juli 2028 sind die Daten, an denen deutsche Regeln sich ändern können, wenn Deutschland sie umsetzt.
  3. Lager im Ausland prüfen. Wenn du Ware in anderen EU-Ländern lagerst, frag deinen Steuerberater, was die Umsetzung für dich bedeutet, sobald das deutsche Gesetz vorliegt.
  4. Aufzeichnungen weiterführen. Die Pflichten zur Aufbewahrung bleiben: OSS-Aufzeichnungspflichten und Prüfung.

Häufige Missverständnisse

  • "ViDA ist erst ein Vorschlag." Der Vorschlag war 2022. Beschlossen wurde das Paket am 11. März 2025.
  • "Ab 2027 gilt alles Neue." 2027 sind es Klarstellungen. Die Erweiterung des OSS kommt am 1. Juli 2028.
  • "Die Plattformregel trifft Warenhändler." Sie betrifft Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung, nicht den Warenverkauf.
  • "Die Richtlinie gilt direkt." Erst die nationalen Gesetze machen sie für dich verbindlich.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. Dafür lädst du deine Amazon- und eBay-Berichte hoch. VAT GPT erkennt den Berichtstyp, schlüsselt die Verkäufe nach Land auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Das Senden der OSS-Meldung ist ein Pro-Feature. Konto erstellen und ausprobieren.

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Ist ViDA schon in Kraft? Ja, die Richtlinie seit dem 14. April 2025. Die einzelnen Regeln gelten für dich erst, wenn die Länder sie umgesetzt haben, nach der Richtlinie zu den Stichtagen 2027, 2028 und später.

Was ändert sich am 1. Januar 2027? Nach der EU-Kommission kleine Klarstellungen für OSS- und IOSS-Nutzer. Im Text steht unter anderem, dass für die 10.000-Euro-Schwelle nur Fernverkäufe aus dem eigenen Ansässigkeitsland zählen.

Was ändert sich am 1. Juli 2028? Nach der Richtlinie wird das OSS erweitert und es kommt eine Sonderregelung für die Verbringung eigener Waren. Die Plattformregel für Unterkunft und Personenbeförderung beginnt je nach Land zwischen dem 1. Juli 2028 und dem 1. Januar 2030.

Gilt die Plattformregel für Amazon und eBay? Die neue Regel ab 2028 nennt Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung, nicht den Warenverkauf.

Muss ich heute etwas ändern? Für das OSS nach dem heutigen Stand nicht. Beobachte die deutsche Umsetzung und sprich mit deinem Steuerberater, wenn du Lager im Ausland hast.

Weiterlesen

Quellen