In andere EU-Länder verkaufen: Checkliste für Online-Händler
Du willst Pakete an Kunden in andere EU-Länder schicken und fragst dich, was du zuerst klären musst? Steuerlich sind es wenige Schritte: USt-IdNr. prüfen, klären ob du an Verbraucher oder Unternehmen verkaufst, die 10.000-Euro-Schwelle im Blick behalten und dich für das OSS anmelden. Verpackung und Produktsicherheit kommen dazu, mit eigenen Stellen.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Steuer: Bis 10.000 Euro Umsatz an Verbraucher in anderen EU-Ländern, alle Länder zusammen, berechnest du deutsche Umsatzsteuer. Darüber berechnest du die Umsatzsteuer des Ziellandes, meldest sie aber zentral im OSS.
- Reihenfolge: erst USt-IdNr. und Schwelle, dann OSS-Anmeldung im BZStOnline-Portal, dann Fristen.
- Außerhalb der Steuer: Verpackungsrecycling und Produktsicherheit regeln eigene Stellen. Beides lässt sich erledigen, hat aber mit Umsatzsteuer nichts zu tun.
Schritt 1: Habe ich eine USt-IdNr.?
Wer im EU-Binnenmarkt Waren oder Leistungen liefert, braucht eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das BZSt vergibt sie zusätzlich zu deiner Steuernummer. Ohne sie kannst du dich nicht für das OSS anmelden, denn der Antrag läuft unter deiner USt-IdNr. Hast du keine, beantrage sie, bevor du in andere Länder lieferst.
Bist du Kleinunternehmer? Lies zuerst OSS für Kleinunternehmer.
Schritt 2: Verkaufe ich an Verbraucher oder an Unternehmen?
Davon hängt ab, welches Verfahren gilt.
- An Verbraucher in einem anderen EU-Land: Das ist ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf. Du lieferst oder lässt liefern, und die Ware gelangt von einem EU-Land in ein anderes. Die 10.000-Euro-Schwelle und das OSS gelten (Schritte 3 und 4).
- An Unternehmen in einem anderen EU-Land: Verwendet der Kunde dir gegenüber eine gültige USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land, ist das eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG). Dafür gibst du eine Zusammenfassende Meldung ab. Das OSS erfasst diese Umsätze nicht. Ohne gültige USt-IdNr. des Kunden ist die Lieferung nicht steuerfrei; kläre den Fall dann mit deinem Steuerberater.
Verkaufst du beides, gelten beide Wege nebeneinander.
Schritt 3: Wo liegt die 10.000-Euro-Schwelle?
Solange deine Umsätze an Verbraucher in anderen EU-Ländern, zusammengerechnet über alle Länder, im Vorjahr höchstens 10.000 Euro netto betrugen und im laufenden Jahr nicht darüber liegen, behandelst du sie wie Umsätze in Deutschland. Du berechnest deutsche Umsatzsteuer und erklärst sie deinem Finanzamt (§ 3c Abs. 4 UStG). Das gilt nur, wenn du in einem einzigen EU-Land ansässig bist und die Ware aus Deutschland verschickst. Wird deine Ware aus einem Lager in einem anderen EU-Land verschickt, gilt die Schwelle für diese Verkäufe nicht.
Überschreitest du die Schwelle, gilt das Bestimmungslandprinzip: Du rechnest mit dem Steuersatz des Landes ab, in dem das Paket ankommt. Berechnung und Beispiele: Die 10.000-Euro-Schwelle.
Du kannst auf die Schwellenregel verzichten. Das bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre.
Schritt 4: Wie melde ich mich für das OSS an?
Ohne OSS müsstest du dich in jedem Land registrieren, in das du oberhalb der Schwelle verkaufst. Mit dem OSS meldest du diese Fernverkäufe zentral über das BZSt. Lagerst du Ware in einem anderen EU-Land und verkaufst sie von dort an Kunden im selben Land, gehört das nicht ins OSS; dafür brauchst du eine Registrierung in diesem Land.
- Der Antrag läuft elektronisch im BZStOnline-Portal, unter deiner USt-IdNr. Der Login braucht ein Zertifikat; ein ELSTER-Zertifikat genügt.
- Die Teilnahme gilt einheitlich für alle EU-Länder.
- Die Registrierung gilt in der Regel ab dem ersten Tag des Quartals nach dem Antrag.
- Überschreitest du die Schwelle mitten im Quartal, kannst du dich bis zum zehnten Tag des Folgemonats anmelden. Im Formular wählst du beim Registrierungsbeginn die Option „erstmalige Leistungserbringung“ und trägst den Tag der Überschreitung ein. Danach ist eine rückwirkende Anmeldung nicht möglich.
Die Schritte im Portal: OSS-Anmeldung in Deutschland.
Schritt 5: Welchen Steuersatz berechne ich?
Den des Ziellandes. Welcher Satz wo gilt, zeigt OSS-Steuersätze nach EU-Land. Stelle Preise, Rechnungen und Shop-Berechnung darauf um, bevor die erste Bestellung über der Schwelle eingeht.
Schritt 6: Fristen, Zahlung und Aufbewahrung
- Meldung: elektronisch an das BZSt, jedes Quartal bis zum Ende des Folgemonats: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar. Auch ohne Umsätze gibst du eine Nullmeldung ab.
- Zahlung: per Überweisung an die Bundeskasse, mit Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum im Verwendungszweck, bis zum selben Termin. Lastschrift gibt es nicht.
- Aufbewahrung: zehn Jahre, auf Anfrage elektronisch verfügbar.
Alle Termine und der Ablauf: OSS-Meldung abgeben.
Und Verpackung und Produkte?
Das ist keine Umsatzsteuer, gehört aber in eine ehrliche Checkliste, weil es viele Händler abschreckt. Diese Pflichten haben eigene Stellen, und du kannst sie nacheinander angehen.
- Verpackung: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister nennt: Wer verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Als Hersteller trägst du die Kosten des Recyclings in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Ob und wie das im Zielland gilt, klärst du mit der dortigen Stelle. Die Zentrale Stelle erklärt die deutsche Lage auf ihrer Seite „Versand- und Onlinehandel“.
- Produktsicherheit: Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Für die erfassten Produkte müssen Angaben zu einem verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU vorhanden sein.
- Weitere Anforderungen hängen von deiner Ware und dem Zielland ab. Frage vor dem Start bei der amtlichen Stelle des Ziellandes nach.
Häufige Fehler
- Zu spät anmelden. Hast du die Schwelle schon überschritten und meldest dich nach dem zehnten Tag des Folgemonats an, ist keine rückwirkende Anmeldung möglich.
- Den deutschen Steuersatz behalten, obwohl die Schwelle überschritten ist.
- Nur das OSS sehen und die Zusammenfassende Meldung für Verkäufe an Unternehmen vergessen.
- Die Nullmeldung vergessen. Auch Quartale ohne EU-Umsätze brauchen eine Meldung.
- Zahlen ohne Kassenzeichen.
- Die Verpackung erst nach dem ersten Paket klären.
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- VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Das Senden der OSS-Meldung an das BZSt ist ein Pro-Feature. Anmeldung und Abmeldung beim OSS erledigst du selbst im BZStOnline-Portal.
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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren? Nicht, wenn du am OSS teilnimmst. Die Teilnahme befreit dich für die vom Verfahren erfassten Umsätze von der Registrierung in jedem Land. Lagerst du Ware in einem anderen EU-Land, brauchst du dort trotzdem eine Registrierung.
Was, wenn ich die Schwelle unbemerkt überschreite? Ermittle, wann du sie überschritten hast. Wie es weitergeht: OSS-Registrierung zu spät.
Gilt das auch für die Schweiz? Die Schweiz gehört nicht zur EU, es gelten andere Regeln: Versand in die Schweiz und Mehrwertsteuer.
Brauche ich dafür einen Steuerberater? Das OSS kannst du selbst führen. Bei individuellen Fragen hilft ein Steuerberater.
Wo finde ich einen Überblick über meine Steuern als Online-Händler? In Steuern für Amazon- und eBay-Händler auf einen Blick.
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Quellen
- BZSt: One-Stop-Shop, EU-Regelung
- BZSt: One-Stop-Shop, elektronische Abgabe
- BZSt: Zusammenfassende Meldung, Abgabepflicht
- § 3c UStG
- § 6a UStG
- § 18j UStG
- EU-Kommission: One Stop Shop
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: Versand- und Onlinehandel
- EU-Kommission: Factsheet zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR)