eBay Steuern zahlen: Welche Steuern gehen ans Finanzamt – und wann?
Du verkaufst bei eBay gewerblich: Was zahlst du wann? Ohne Kleinunternehmerregelung berechnest du die Umsatzsteuer in der Voranmeldung und zahlst bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, sobald das Finanzamt sie festsetzt (§ 37 Abs. 1 und 3 EStG).
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- eBay und Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer auf deine Verkäufe führst du in der Regel selbst ab; eBay nur in den Fällen des § 3 Abs. 3a UStG, in denen der Marktplatz als Lieferer gilt.
- Voranmeldungszeitraum: Kalendervierteljahr; war die Steuer im Vorjahr höher als 9.000 Euro, der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).
- Gewerbesteuer: Die Gemeinde erhebt sie; bei natürlichen Personen bleiben 24.500 Euro Gewerbeertrag frei (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Jahreserklärung und Verspätung: Abgabe grundsätzlich sieben Monate nach Jahresende; zu spät gezahlt kostet 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenem Monat.
Zahlt eBay meine Steuern ans Finanzamt?
In der Regel nicht. Du berechnest die Umsatzsteuer auf deine Verkäufe selbst und meldest sie in der Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG). Ein Marktplatz führt die Steuer nur in gesetzlich bestimmten Fällen selbst ab, weil er dann als Lieferer gilt (§ 3 Abs. 3a UStG): wenn ein Händler ohne Sitz in der EU Ware innerhalb der EU an Privatkunden verkauft, und wenn Ware aus einem Drittland in einer Sendung bis 150 Euro an Privatkunden in der EU geht. In allen anderen Fällen haftet der Marktplatz nur für Steuer, die nicht entrichtet wurde (§ 25e Abs. 1 UStG). Diese Haftung entfällt unter den Bedingungen des § 25e Abs. 2 UStG, etwa bei einer gültigen USt-IdNr. des Händlers. Die Steuer schuldest weiterhin du.
Die ausführliche Antwort nur zur Umsatzsteuer steht in Führt eBay die Umsatzsteuer für mich ab?.
Das heißt für dich: Verkaufst du als Händler in Deutschland aus eigenem Lager, zahlst du die Umsatzsteuer selbst.
Wann und wie zahle ich Umsatzsteuer?
Du berechnest die Umsatzsteuer selbst: Der Unternehmer übermittelt bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle, in der er die Steuer für den Zeitraum selbst zu berechnen hat. Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin zu entrichten (§ 18 Abs. 1 UStG). Auf Antrag verlängert das Finanzamt beide Fristen um einen Monat (Dauerfristverlängerung, § 46 UStDV); wer monatlich anmeldet, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV).
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum; beträgt sie nicht mehr als 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien (§ 18 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UStG). Mehr dazu in Umsatzsteuer-Voranmeldung online abgeben.
Nach Ablauf des Kalenderjahres übermittelst du zusätzlich eine Steuererklärung, in der du die Steuer für das Jahr selbst berechnest (§ 18 Abs. 3 UStG). Weicht sie von der Summe deiner Vorauszahlungen ab, ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach Eingang der Steuererklärung fällig (§ 18 Abs. 4 UStG).
Verkäufe in andere EU-Länder, die du im OSS-Verfahren meldest, zahlst du nicht mit der Voranmeldung. Beim OSS ist die Steuer am letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 UStG); mehr dazu in OSS für eBay-Händler und OSS-Meldung.
Das heißt für dich: Plane die Umsatzsteuer-Zahlung auf den zehnten Tag nach Ende von Monat oder Quartal; OSS-Umsätze haben eigene Fristen.
Wann zahle ich Einkommensteuer?
Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für das laufende Jahr voraussichtlich schulden wird (§ 37 Abs. 1 EStG). Das Finanzamt setzt sie durch Vorauszahlungsbescheid fest und bemisst sie grundsätzlich nach der Einkommensteuer der letzten Veranlagung (§ 37 Abs. 3 EStG). Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen (§ 37 Abs. 5 EStG).
Die Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr ist, soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Deine Einnahmen und Ausgaben als Verkäufer ermittelst du in der EÜR: EÜR in ELSTER erstellen.
Das heißt für dich: Setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, zahlst du viermal im Jahr; die Jahreserklärung folgt bis sieben Monate nach Jahresende.
Wie funktioniert die Gewerbesteuer?
Für die Gewerbesteuer wird zuerst ein Steuermessbetrag festgesetzt (§ 14 GewStG); darauf setzt die Gemeinde mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und erhebt sie (§ 16 Abs. 1 GewStG). Der Gewerbeertrag wird bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG); die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Wie die Erklärung funktioniert, steht in Gewerbesteuererklärung.
Das heißt für dich: Bis 24.500 Euro Gewerbeertrag fällt als natürliche Person keine Gewerbesteuer an.
Was gilt als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Vorschriften über die Erklärungspflichten (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) finden dann keine Anwendung; § 18 Abs. 4a UStG und eine Aufforderung des Finanzamts nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO bleiben unberührt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Einkommensteuer und Gewerbesteuer bleiben unberührt. Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer und eBay als Kleinunternehmer.
Das heißt für dich: Als Kleinunternehmer zahlst du keine Umsatzsteuer auf deine Verkäufe, die Einkommensteuer bleibt.
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten (§ 240 Abs. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben; das gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 240 Abs. 3 AO).
Das heißt für dich: Zahle pünktlich; schon ein angefangener Monat kostet 1 Prozent.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Umsatzsteuer nicht einplanen. Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).
- Den Voranmeldungszeitraum falsch einschätzen. Über 9.000 Euro Vorjahressteuer ist es der Kalendermonat, sonst das Quartal (§ 18 Abs. 2 UStG).
- OSS-Umsatzsteuer mit der Voranmeldung vermischen. Das OSS-Verfahren hat eigene Fristen (§ 18j Abs. 4 UStG).
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen vergessen. Hat das Finanzamt sie festgesetzt, sind sie an vier Terminen im Jahr fällig (§ 37 Abs. 1 EStG).
- Die Jahreserklärungen nicht planen. Die Frist beträgt grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO).
- Auf eine Aufforderung nicht reagieren. Wer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, muss abgeben (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).
Das heißt für dich: Notiere dir alle Termine im Kalender, bevor die erste Zahlung fällig wird.
So hilft dir VAT GPT dabei
Deine Zahlen für die Voranmeldung bekommst du in VAT GPT so:
- Hochladen: Du lädst deine eBay-Bestellliste und Rechnungen hoch; gern auch deinen Amazon-Bericht.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und die OSS-Meldung und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Vor dem Senden siehst du, was du zahlst oder erstattet bekommst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER und die OSS-Meldung ans BZSt, außerdem EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer.
Die Teilnahme am OSS beantragst du selbst im BZStOnline-Portal. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Führt eBay die Umsatzsteuer für mich ab? In der Regel nicht: Du berechnest sie selbst und zahlst bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV). Nur in den gesetzlichen Fällen des § 3 Abs. 3a UStG gilt der Marktplatz als Lieferer.
Wie oft muss ich die Umsatzsteuer zahlen? Vierteljährlich; war die Steuer im Vorjahr höher als 9.000 Euro, monatlich. War sie nicht höher als 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG).
Wann zahle ich Einkommensteuer-Vorauszahlungen? Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sobald das Finanzamt sie festsetzt (§ 37 Abs. 1 und 3 EStG).
Was kostet eine verspätete Zahlung? 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat, bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nichts (§ 240 AO).
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